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Unterspiesheim
An der Spitze von 110 Feuerwehren im Landkreis: Alexander Bönig aus Unterspiesheim möchte Kreisbrandrat werden
Der Kreisbrandinspektor möchte ganz nach oben in der Hierarchie. Die Chancen stehen denkbar gut. Seine Zukunftsideen beträfen alle Wehren und Kreisbrandmeister.
Kreisbrandinspektor Alexander Bönig (48) aus Unterspiesheim kandidiert für die Wahl des Kreisbrandrats für den Landkreis Schweinfurt, die am 14. November 2024 stattfinden wird.
Foto: Michael Mößlein | Kreisbrandinspektor Alexander Bönig (48) aus Unterspiesheim kandidiert für die Wahl des Kreisbrandrats für den Landkreis Schweinfurt, die am 14. November 2024 stattfinden wird.
Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 13.10.2024 02:29 Uhr

Am 14. November steht in Sennfeld die Wahl des Kreisbrandrats (KBR) für den Landkreis Schweinfurt an. Der amtierende, Holger Strunk (62) aus Eßleben, tritt nach zwölf Jahren im Amt nicht mehr an. Interesse an dessen Nachfolge – die Amtsübergabe ist am 1. Mai 2025 – bekundet Alexander Bönig  (48) aus Unterspiesheim. Als Kreisbrandinspektor (KBI) ist er aktuell der ständige Vertreter von KBR Strunk.

Dass weitere Anwärter auftauchen, wird desto unwahrscheinlicher, je näher der Termin der Wahl rückt. Denn für eine KBR-Kandidatur bestehen hohe Hürden (siehe Infobox). Es deutet also alles auf den verheirateten Vater zweier Kinder an der Feuerwehr-Spitze im Landkreis hin. Und der hat sich bereits Gedanken gemacht über Veränderungen, die sämtliche Wehren im Kreis berühren würden, wie er im Interview mit dieser Redaktion erzählt.

Frage: Möchte außer Ihnen wirklich niemand KBR werden?

Alexander Bönig: Es hat Vorschläge gegeben. Doch die betreffenden Mitglieder der Kreisbrandinspektion, KBI Florian Zippel und KBI Andreas Schraut, haben das kategorisch ausgeschlossen. Das verlief zwischen uns ohne Reibereien. Wenn es jemand anderen Geeigneten geben sollte, der KBR werden möchte, dann wird dieser auch zur Wahl vorgeschlagen, wenn er die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Wahl erfüllt. Da sind der Landrat und ich uns einig.

Erscheint da eine Wahl nicht überflüssig?

Bönig: Eine Wahl ist laut Gesetz nicht nur vorgeschrieben. Es geht auch darum, sich als KBR des Rückhalts durch die Feuerwehren zu versichern.

Als KBR könnten Sie die Kreisbrandinspektion personell verändern. Was planen Sie hier?

Bönig: Ich habe zuletzt fast alle Kommandantenversammlungen besucht und immer wieder gesagt: Ich gehe mit KBI Zippel und KBI Schraut ins Rennen. Das sind die beiden einzigen, mit denen ich schon vor der Wahl Personalgespräche führen möchte. Zippel würde im Fall meiner Wahl zum KBR ständiger Stellvertreter des KBR werden, wogegen Schraut keine Einwände hat.

Anfang Juni dieses Jahres führte Alexander Bönig den Einsatz des Feuerwehr-Hilfskontingents aus Stadt und Landkreis Schweinfurt in dem Hochwasser betroffenen Katastrophengebiet im Landkreis Aichach-Friedberg.
Foto: Timo Speth/Feuerwehr Schwebheim (Archivfoto) | Anfang Juni dieses Jahres führte Alexander Bönig den Einsatz des Feuerwehr-Hilfskontingents aus Stadt und Landkreis Schweinfurt in dem Hochwasser betroffenen Katastrophengebiet im Landkreis Aichach-Friedberg.

Sie sprechen berechtigterweise im Konjunktiv. Noch sind Sie kein KBR. Was reizt Sie an diesem Amt?

Bönig: Ich bin im Jahr 1990 bei der Feuerwehr in Unterspiesheim eingetreten, wurde 2003 zum Kommandanten gewählt, was ich bis 2009 war. Im Jahr 2008 wurde ich zum Kreisbrandmeister (KBM) ernannt und 2016 zum KBI. Das nur kurz zu meiner Feuerwehr-Vorgeschichte. Was mich am Amt eines KBR reizt: Ich möchte nachhaltig verändern, Dinge, die ich genau kenne.

Wir, das heißt KBI Zippel und ich, haben auch jetzt schon mit KBR Strunk vieles umgesetzt. Er war für viele Ideen offen, die in seiner Amtszeit begonnen haben, aber nicht mehr voll umgesetzt werden können.

Welche Veränderungen schweben Ihnen konkret vor Augen?

Bönig: Ich sehe Potenzial im Kreisfeuerwehrverband. Diesen könnte man so strukturieren wie den Landesfeuerwehrverband, dass man einzelne Fachbereiche besetzt, wie Vereinsarbeit, Fahrzeuge, Atemschutz, Ausrüstung und Geräte. In den Fachbereichen wären Führungskräfte der Feuerwehren vertreten, die Ideen umsetzen und in die Breite bringen. Wenn ich Verantwortliche von der Basis dabei habe, dann wird das dort auch akzeptiert.

Ein weiteres Beispiel: Es vergeht fast keine Woche, in der nicht jemand von einem Feuerwehrverein anruft und Fragen hat, zur Ausrichtung eines Jubiläums, zur Gema ... Wenn ich hierzu einen Fachbereich habe, dann wissen die Feuerwehren, dass es einen bestimmten Ansprechpartner gibt, der für sie da ist.

Das klingt nach mehr Aufgaben und größerem Personalbedarf. Soll es anderswo Einschnitte geben?

Bönig: Die Gebietsaufteilung der Kreisbrandinspektion stammt aus der Zeit nach der Gebietsreform. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Man muss sich die Zuschnitte der KBI und KBM-Bereiche anschauen. Wo kann ich zusammenlegen und optimieren, um freie Kapazitäten zu schaffen, bei den KBI und KBM, um dann mehr für die Feuerwehren da zu sein. Mir schwebt da zum Beispiel eine Art Kommandantenlehrgang auf Kreisebene vor, der mehr praktische Fragen beantwortet und die Gegebenheiten im Landkreis Schweinfurt berücksichtigt, als Ergänzung zu dem Kommandantenlehrgang an der Feuerwehrschule.

Damit hilft die Kreisbrandinspektion den Feuerwehren, die immer mehr gut ausgebildete Führungsdienstgrade haben, viel mehr, als dass zu jedem Einsatz ein KBM oder KBI anfährt. Die Feuerwehren beherrschen ihr Handwerkszeug. Die Kreisbrandinspektion müsste viel mehr schauen, freie Kapazitäten in die Ausbildung zu investieren. Dort muss der Fokus liegen, weniger im täglichen Einsatzgeschehen.

Vor einem Jahr erhielt Kreisbrandinspektor Alexander Bönig (links) vom bayerischen Innenminister Joachim Herrmann das Steckkreuz als höchste Auszeichnung der bayerischen Feuerwehren.
Foto: Jochen Kümmel (Archivfoto) | Vor einem Jahr erhielt Kreisbrandinspektor Alexander Bönig (links) vom bayerischen Innenminister Joachim Herrmann das Steckkreuz als höchste Auszeichnung der bayerischen Feuerwehren.

Das bedeutet: Die Zahl der KBM-Bereiche könnte schrumpfen?

Bönig: Ja. Aber natürlich in Zusammenarbeit mit den Kommandanten und KBM vor Ort. Denn es hat ja keinen Wert, wenn Feuerwehren, die miteinander nicht so gut auskommen, in einem Bereich zusammengesteckt werden. Auch wenn man es bestimmt nicht allen recht machen kann, so soll das doch in bestmöglicher Übereinstimmung erfolgen.

Welche neuen Aufgaben würden auf Sie als KBR warten?

Bönig: Mit vorbeugendem Brandschutz, etwa Stellungnahmen zu Feuerwehrplänen oder zu Brandschutznachweisen, hatte ich in der Praxis noch nichts zu tun, obwohl ich die erforderlichen Lehrgänge schon besucht habe. Dies bringt das Amt des KBR mit sich. Aber ich habe schon jetzt ein gutes Netzwerk. Ich stehe im Austausch mit anderen KBR in Unterfranken, und mir ist die gute Zusammenarbeit der Feuerwehren über Landkreisgrenzen hinweg sehr wichtig. Auch zur Regierung von Unterfranken habe ich guten Kontakt.

Worauf würden Sie als KBR noch Wert legen?

Bönig: Ich würde Feuerwehren und deren Vereine gerne einen Leitfaden geben für festliche Anlässe, mit ganz praktischen Hinweisen, etwa, wie ich ein Jubiläum gestalte, wer bei festlichen Anlässen wo und wie marschiert. Mir ist auch wichtig, dass Feuerwehren das Traditionelle im Auge behalten. Da geht unheimlich viel Wissen verloren.

Würden Sie als KBR ihren Hauptberuf als Landwirt aufgeben?

Bönig: Das Amt ist ein Wahlehrenamt. Doch viele KBR, so auch der aktuelle im Landkreis Schweinfurt, haben eine Vollzeitstelle im Landratsamt. Ich würde das als Ehrenamt machen, etwa mit einem festen Tag im Landratsamt. Alles andere würde als Verdienstausfall über meinen Hauptberuf geregelt. Sollte ich KBR werden, müssten manche Aufgaben im Landratsamt, die Holger Strunk aktuell übernimmt, verlagert werden. Das ist dort bekannt.

Dennoch heißt das für mich, dass ich meinen landwirtschaftlichen Betrieb verkleinern müsste. Mit meiner Familie ist das geklärt, auch, dass ich als KBR im Vergleich zu meinen jetzigen Aufgaben als KBI etwa doppelt so viel Zeit für Feuerwehraufgaben verwenden werden müsste.

Modus der Kreisbrandratswahl

Dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (Artikel 19) zufolge, wählen die Feuerwehr-Kommandanten eines Landkreises den Kreisbrandrat für sechs Jahre. Es gilt: Jede der 110 Wehren im Landkreis Schweinfurt hat eine Stimme. Wer überhaupt zur Wahl steht, entscheidet der Landrat, dieser hat das alleinige Vorschlagsrecht.
Die Kandidatin oder der Kandidat muss nach Vollendung des 18. Lebensjahrs mindestens fünf Jahre Feuerwehrdienst geleistet haben, sich in einer Führungsfunktion bewährt und die vorgeschriebenen Lehrgänge, vor allem den zum Verbandsführer, bestanden haben.
Quelle: Bayerisches Feuerwehrgesetz
 
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