
Die Ermittlungen rund um den Regionalligisten TSV Aubstadt (Lkr. Rhön-Grabfeld) wegen des Verdachts von Schwarzgeldzahlungen sind einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Das Hauptzollamt Schweinfurt teilte auf Nachfrage dieser Redaktion mit, dass seine Ermittlungen abgeschlossen sind.
"Das bei den Durchsuchungen sichergestellte Beweismaterial wurde vollständig ausgewertet und ein Schlussbericht mit allen verfahrensrelevanten Erkenntnissen wurde an die Staatsanwaltschaft Würzburg übersandt", so Pressesprecher Benedikt Danz.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg entscheidet über das weitere Vorgehen
Die Staatsanwaltschaft Würzburg werde sich nun ein Bild machen und im Anschluss als Herrin des Verfahrens über das weitere Vorgehen entscheiden. Über die konkreten Ergebnisse der Ermittlungen wollte sich der Zoll nicht äußern.
Zur Erinnerung: Am 25. Mai 2023 hatten Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamtes Schweinfurt bei mehreren Privatpersonen und auf dem Sportgelände des TSV Aubstadt eine großangelegte Razzia wegen des Verdachts auf Schwarzlohnzahlungen durchgeführt. Damals war die Rede von einem Schaden im sechsstelligen Bereich allein für das Kalenderjahr 2022.
Die Durchsicht des Berichtes wird längere Zeit beanspruchen
"Wir werden nun den Bericht lesen und analysieren", sagte Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch von der Staatsanwaltschaft Würzburg. Er gehe davon aus, dass dieser umfangreich sein werde, da es sich um ein großes Verfahren handele. Ein bis zwei Wochen werde die Durchsicht sicherlich an Zeit beanspruchen.
Der Zoll hatte im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Bestimmte Deliktfälle bearbeite die Polizei. Andere wiederum, wie eben Schwarzarbeit, behandele der Zoll, erläuterte der Oberstaatsanwalt.
Von der Akteneinsicht bis zur Abschlussverfügung
Wie geht es nun weiter? Die Verteidigung nehme Akteneinsicht und könne gegebenenfalls Nachermittlungen beantragen. Dafür habe sie üblicherweise drei Wochen Zeit, führte Tobias Kostuch aus. Auch der Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft könne noch weitere Ermittlungen benötigen. Zusätzlich sei mit der Beantragung einer Fristverlängerung von Seiten der Verteidigung zu rechnen.
Danach komme es, fuhr Kostuch fort, zur Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft. "Das kann alles sein. Von der Einstellung des Verfahrens über die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage bis zur Anklage."
In Sachen TSV Aubstadt wollte auch der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft zu aktuellen Kenntnisständen, Schadenshöhen oder auch auf die Frage, gegen wie viele Personen ermittelt werde, nichts sagen. Erst müsse der Schlussbericht des Zolls ausgewertet werden.