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Bad Neustadt
435 Hektar zusätzlich für neue Windanlagen in Rhön-Grabfeld? Nun ist die Öffentlichkeit gefragt
Regionaler Planungsverband startet Anhörungsverfahren für neue Windenergiegebiete. Wo sich die Flächen befinden und wann dort Anlagen genehmigt werden könnten.
Damit der Ausbau der Windkraft weiter vorankommt, wurde im Bereich des Regionalen Planungsverbands Main-Rhön ein Beteiligungsverfahren für die Ausweisung neuer Windenergiegebiete gestartet. Für Rhön-Grabfeld sind dabei fünf weitere Flächen vorgeschlagen.
Foto: Jens Büttner/dpa (Symbolbild) | Damit der Ausbau der Windkraft weiter vorankommt, wurde im Bereich des Regionalen Planungsverbands Main-Rhön ein Beteiligungsverfahren für die Ausweisung neuer Windenergiegebiete gestartet.
Thomas Pfeuffer
 |  aktualisiert: 08.03.2025 02:38 Uhr

24 Windräder drehen sich derzeit in Rhön-Grabfeld und produzieren Strom, so der Wind denn weht. Für die angestrebte Energiewende müsste im Landkreis allerdings weit mehr alternative Energie erzeugt werden. Daher sollen auch hier weitere Windanlagen gebaut werden. Allerdings werden dazu Flächen benötigt. Diese zu ermitteln und auszuweisen, ist eine der Aufgaben des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön (RPV).

Dieser Verbund, der neben den Landkreisen Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen, Haßberge und Schweinfurt auch die Stadt Schweinfurt umfasst, unternimmt daher aktuell intensive Bemühungen, weitere dafür geeignete Flächen in seinem Zuständigkeitsbereich zu ermitteln.

Zweistufiges Verfahren für die Ausweisung neuer Windkraftflächen

Der RPV Main-Rhön gilt als Vorreiter bei der Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen. Seit 2014 wurden hier auf 2400 Hektar 23 Vorranggebiete und auf 4300 Hektar 41 Vorbehaltsgebiete  für die Windkraftnutzung ausgewiesen, was insgesamt 1,7 Prozent der Regionsfläche entspricht.

Allerdings macht der Bundesgesetzgeber dem Freistaat Bayern die Vorgabe, bis zum Jahresende 2032 1,8 Prozent seiner Fläche als Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen. Entsprechend muss auch der RPV noch einmal nachlegen. Das wird nun in einem zweistufigen Verfahren angestrebt.

So wurde beschlossen, in einem ersten Schritt eher unstrittige Flächen neu auszuweisen oder bestehende zu erweitern. In einem aufwendigen und komplizierten Verfahren wurden dazu in den vergangenen Monaten 14 mögliche Erweiterungen von bestehenden Windenergiegebieten sowie 17 mögliche neue Vorranggebiete auf insgesamt gut 4100 Hektar ermittelt. In einem zweiten Schritt soll in den kommenden Jahren geprüft werden, ob die 2014 ausgewiesenen Windkraft-Gebiete noch aktuellen fachlichen Kriterien genügen und fortbestehen beziehungsweise zu Vorranggebieten aufgestuft werden.

Fünf neue Flächen auf mehr als 400 Hektar

Der Entwurf mit den im ersten Arbeitsschritt ermittelten Flächenvorschlägen für neue Windenergieflächen liegt seit einiger Zeit vor. Bei einer Sitzung des RPV Planungsausschusses wurde er jetzt öffentlich vorgestellt. Dabei fasste das Gremium einstimmig den Beschluss, das für die Änderungen im Regionalplan erforderliche öffentliche Anhörungsverfahren einzuleiten.

435 Hektar zusätzlich für neue Windanlagen in Rhön-Grabfeld? Nun ist die Öffentlichkeit gefragt

In Rhön-Grabfeld sind bislang sechs Vorranggebiete auf 989 Hektar und elf Vorbehaltsgebiete auf 1403 Hektar für Windenergie ausgewiesen. Nach dem Entwurf sollen nun fünf weitere auf einer Fläche von 435 Hektar dazukommen. Drei Flächen sollen gestrichen werden. 

Vereinfacht dargestellt, wären davon drei Bereiche betroffen. Zum einen ist eine Erweiterung der Windkraftflächen im Bereich Rothhof zwischen Großbardorf und Sulzfeld vorgesehen. In dem Windpark dort drehen sich bereits vier Windanlagen. Die als W6 ("Rothhof") bezeichnete Erweiterungsfläche soll nach den Planungen etwa 65 Hektar umfassen. Damit reicht sie auch in das Gemeindegebiet von Stadtlauringen und damit in den Landkreis Schweinfurt sowie nach Thundorf und den Landkreis Bad Kissingen.

Drei Windkraftflächen bei Großbardorf sollen gestrichen werden

Würden hier tatsächlich einmal Windanlagen entstehen, droht Großbardorf von allen Seiten von Rotoren umgeben zu werden. Nicht zuletzt aus diesem Grund sollen daher drei kleiner Flächen, die bislang für Windanlagen vorgesehen sind, nämlich WK 31 (56 Hektar), WK 32 (48 Hektar) und WK 33(42 Hektar) nordöstlich, östlich und westlich von Großbardorf aus den Planungen genommen werden. 

Ein zweiter Flächenkomplex betrifft den in Planung befindlichen Windpark Bildhäuser Forst. Hier werden drei bestehende Vorranggebiete für Windenergie vergrößert: W29 ("Östlich Strahlungen") westlich der Autobahn auf dem Gebiet der Stadt Bad Neustadt und der Gemeinde Strahlungen; W30 (Forst Bildhausen Südwest) östlich der A71 ebenfalls auf Strahlunger Gebiet und schließlich W28 ("Rödelmaier Heide/Bildhäuser Forst").

Über 248 Hektar würde bei dem letztgenannten Flächenvorschlag das bisherige WK28 schlauchförmig über das Gebiet der Stadt Münnerstadt in das Gemeindegebiet von Großbardorf und Großeibstadt vergrößert. Mit diesen Erweiterungen stünden die erforderlichen Flächen für den Bau der 18 geplanten Windanlagen des Windparks Bildhäuser Forst zur Verfügung.

Flächen für interkommunalen Windpark bei Schönau

Vor Jahren noch kaum denkbar, inzwischen aber nicht ganz überraschend ist ein dritter Bereich, in dem die Ausweisung einer Windenergiefläche vorgeschlagen wird. Die Fläche W101 trägt den Namen "Nordöstlich Schönau" und umfasst Flächen der Gemeinden Oberelsbach, Bastheim und Schönau. Im Bereich Lembachsberg und Schweinberg zwischen Unterelsbach, Schönau und Reyersbach soll demnach auf 276 Hektar das Windenergiegebiet ausgewiesen werden.

Erstmals könnten damit in Rhön-Grabfeld Windräder westlich der ehemaligen B19 errichtet werden. Bislang galten die Höhenlagen der Rhön im Landkreis für die Windkraft als tabu. Nach einer Änderung der gesetzlichen Vorgaben können seit kurzem aber auch Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten errichtet werden.

Inkrafttreten der neuen Regelungen noch in diesem Jahr

Wie geht es nun weiter? Nachdem der Planungsausschuss die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen hat, besteht jetzt für Kommunen, Fachstellen, Verbände und die Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Planunterlagen sowie zur Stellungnahme. Das Verfahren soll von Mitte März bis Ende April 2025 dauern.

Im Anschluss sollen die Stellungnahmen ausgewertet, der Entwurf überarbeitet und dann auch beschlossen werden. Erste Genehmigungen für neue Windräder könnten dann Ende des Jahres oder zu Beginn 2026 erfolgen.

 
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  • Gerhard Zwierlein
    und was man nicht vergessen darf: die drei Windkraftgebiete um Großbardorf stehen auf landwirtschaftlichen Grund - auf Äcker! In Hollstadt stirbt der Wald - die stehen mitten im Wald - werfen Schlagschatten in die Wohnhäuser und umzingeln das Dorf ! In Bastheim gehts aufs Landschaftsschutzgebiet los. Wer kann das Streichen auf den Ackerflächen in Großbardorf rechtfertigen? Warum ? Sind Großbardorfs Bürger wertvoller als die Hollstädter?
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  • Ralph Milewski
    Windkraft kann nur akzeptiert werden, wenn die Menschen vor Ort direkt profitieren. Kommunale Einnahmen reichen nicht – es braucht konkrete Vorteile für Anwohner: vergünstigte Strompreise als Standard, direkte Beteiligung an den Erlösen oder günstigeren Strom für öffentliche Einrichtungen. Auch Infrastrukturverbesserungen müssen spürbar sein. Solange nur Investoren und Betreiber profitieren, während Anwohner Lärm, Schattenwurf und Landschaftsveränderungen ertragen, bleibt die Akzeptanz begrenzt. Faire Beteiligung sollte kein Bonus, sondern Pflicht sein.
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  • Dietmar Eberth
    Wurde im Gesetz § 6 des EEG 2023 durch die Ampel beschlossen.

    Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023)
    § 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau
    https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__6.html
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  • Gerhard Zwierlein
    Was ist denn das für ein Geklüngel! Weil Großbardorf droht von allen Seiten von Rotoren umgeben zu werden, sollen gleich drei Windgebiete aus den Planungen genommen werden ! Drei Windkraftflächen bei Großbardorf sollen gestrichen werden.
    -- >In Wargolshausen ist die Umzingelung egal?
    ----> in Hollstadt ist die Umzingelung egal ???
    --- ------> Nur so nebenbei - nimmt man diese Flächen raus, hat Großbardorf nur von zwei Seiten Windräder - WIR in Hollstadt aber von allen VIER Seiten !
    -------Landrat müsste man sein, dann klappts auch mit der Windkraft, mit den Zuschüssen-Stabilisierungshilfe.
    " sollen daher drei kleinere Flächen, die bislang für Windanlagen vorgesehen sind, nämlich WK 31 (56 Hektar), WK 32 (48 Hektar) und WK 33(42 Hektar) nordöstlich, östlich und westlich von Großbardorf aus den Planungen genommen werden" Gerechtigkeit oder Klüngelei - Jeder Leser mag sich die Karte anschauen und Großbardorf mal mit Hollstadt vergleichen!
    Man will dort doch Energiedorf sein !
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