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Main-Spessart
Lohnlücke zwischen Männern und Frauen: So gehen die 5 größten Arbeitgeber aus Main-Spessart mit dem Thema "Equal Pay" um
Frauen verdienen weiterhin weniger als ihre männlichen Kollegen, auch bei vergleichbaren Tätigkeiten und Qualifikationen. Was Unternehmen aus dem Landkreis dagegen tun.
Konzentriert arbeitet eine Mitarbeiterin von Bosch Rexroth in Lohr. Das Unternehmen legt Wert auf den Grundsatz gleiches Geld für gleiche Arbeit, so die Pressestelle.
Foto: Thomas Obermeier (Archivfoto) | Konzentriert arbeitet eine Mitarbeiterin von Bosch Rexroth in Lohr. Das Unternehmen legt Wert auf den Grundsatz gleiches Geld für gleiche Arbeit, so die Pressestelle.
Tabea Goppelt
 |  aktualisiert: 14.03.2025 02:40 Uhr

Rein rechnerisch kostenlos gearbeitet haben Frauen in Deutschland bis zum 7. März in diesem Jahr, packt man den Gehaltsunterschied zu ihren männlichen Kollegen in einem Zeitraum zusammen. Diese Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist der Anlass für den "Equal Pay Day", also den Tag der Entgeltgleichheit. Hierzulande soll das nationale Entgelttransparenzgesetz der Lücke entgegenwirken, im Jahr 2026 müssen strengere EU-Richtlinien umgesetzt werden. Was Unternehmen in Main-Spessart aktuell für Lohngerechtigkeit tun.

1. Regelmäßige Überprüfungen bei Bosch-Rexroth

Bei Bosch Rexroth, im Bild Beschäftigte am Standort Lohr, gebe es keine generellen geschlechterspezifischen Gehaltsunterschiede, wie es vonseiten der Pressestelle heißt. 
Foto: Thomas Obermeier (Archivfoto) | Bei Bosch Rexroth, im Bild Beschäftigte am Standort Lohr, gebe es keine generellen geschlechterspezifischen Gehaltsunterschiede, wie es vonseiten der Pressestelle heißt. 

Der mit Abstand größte Arbeitgeber im Landkreis ist Bosch-Rexroth mit Sitz in Lohr. "Bosch Rexroth legt Wert auf den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit", schreibt Pressesprecherin Judith Mühlich. Das Unternehmen ist tarifgebunden und die Grundentgeltfindung erfolge rein aufgabenbezogen. "Arbeitgeber und Betriebsrat achten auf die Einhaltung der tariflichen Eingruppierungsgrundsätze", so Mühlich. Die Vergütungsregelungen und tariflichen Entgelttabellen seien für die Mitarbeitenden einsehbar.

Laut der Pressestelle überprüft das Unternehmen regelmäßig und standardisiert die Gehaltsstrukturen. Diese Überprüfungen würden ergeben, dass bei Stellen mit vergleichbaren Anforderungen, Berufserfahrung und Leistung keine generellen geschlechterspezifischen Gehaltsunterschiede bestehen würden. Die Vorbereitungen auf die Umsetzung der Vorgaben, die sich aus der Einbindung der EU-Richtlinie in nationales Recht ergeben können, sollen bei Bosch-Rexroth bereits laufen.

2. Warema verweist auf Nachhaltigkeitsberichte

Warema verweist in Bezug auf Entgeltgleichheit auf das Thema 'Diversity' in den Nachhaltigkeitsberichten des Unternehmens.
Foto: Carolin Schulte (Archivfoto) | Warema verweist in Bezug auf Entgeltgleichheit auf das Thema "Diversity" in den Nachhaltigkeitsberichten des Unternehmens.

An zweiter Stelle anhand der Beschäftigtenzahlen steht Warema. Das Unternehmen verweist auf die Presseanfrage hin zunächst auf die Nachhaltigkeitsberichte aus den Jahren 2022 und 2023 und das Stichwort "Diversity". Durchsucht man die Dokumente nach diesem Begriff, heißt es dort: "Warema spricht sich gegen Ungleichbehandlung aus und bekennt sich zur Chancengleichheit. Wir lehnen jede Form von Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Nationalität, sozialer Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder weiterer gesetzlich geschützter Merkmale ab. Qualifikation, Leistung, individuelle Fähigkeiten und Erfahrung sind Grundlage für die Auswahl und Beförderung von Mitarbeitenden der Warema Group."

Auf erneute Nachfrage hin ergänzt das Unternehmen den Zusatz: "Als tarifgebundenes Unternehmen verfügt Warema über ein geschlechtsneutrales, an objektiven Kriterien ausgerichtetes Vergütungssystem, das frei von Diskriminierungen ist. Damit sehen wir uns gut aufgestellt auch im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Richtlinien."

3. Bei Procter & Gamble gibt es externe und interne Überprüfungen

Für das Werk in Marktheidenfeld gilt ein Tarifvertrag, aber auch die außertariflichen Gehälter werden bei Procter & Gamble regelmäßig überprüft. (Archivfoto)
Foto: Dorothea Fischer | Für das Werk in Marktheidenfeld gilt ein Tarifvertrag, aber auch die außertariflichen Gehälter werden bei Procter & Gamble regelmäßig überprüft. (Archivfoto)

Nicht nur das Werk von Procter & Gamble in Marktheidenfeld, sondern alle P&G-Unternehmen in Deutschland sind tarifgebunden, teilt die Pressestelle mit. Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeit seien die Kriterien für die Festlegung der Entlohnungsgruppe. "Im außertariflichen Bereich orientieren wir uns bei der Festlegung der Gehälter an der externen Marktentwicklung", schreibt Pressesprecherin Melanie Fischer.

Im Unternehmen gibt es Fischer zufolge jährlich einen Gehaltsüberprüfungs- und einen Gehaltsanpassungsprozess. Dabei spielen externe Berater sowie globale und lokale interne Überprüfungsprozesse eine Rolle. "Hierdurch stellen wir sicher, dass eventuelle – beabsichtigte oder unbeabsichtigte – geschlechtsspezifische Verzerrungen erkannt und adressiert werden", heißt es weiter.

Einen Bericht gemäß des Entgelttransparenzgesetzes erstelle das Unternehmen alle fünf Jahre und beschreibt darin die Maßnahmen zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit. Auch an die Auskunftsansprüche halte sich Procter & Gamble. Auf mögliche weitere Berichtspflichten bereite sich das Unternehmen aktiv vor. 

4. Knappe Informationen aus dem Bezirkskrankenhaus

Das Bezirkskrankenhaus Lohr legt großen Wert auf Chancengleichheit und faire Arbeitsbedingungen, heißt es von der Pressestelle. (Archivfoto)
Foto: Wolfgang Dehm | Das Bezirkskrankenhaus Lohr legt großen Wert auf Chancengleichheit und faire Arbeitsbedingungen, heißt es von der Pressestelle. (Archivfoto)

Die Pressestelle des Bezirkskrankenhauses in Lohr meldet lediglich: "Als tarifgebundenes Unternehmen legen wir großen Wert auf Chancengleichheit und faire Arbeitsbedingungen. Wir machen keinerlei Unterschiede aufgrund des Geschlechts und setzen uns dafür ein, dass alle Mitarbeiter:innen gleichermaßen gefördert und unterstützt werden."

5. Das Klinikum Main-Spessart sieht sich gut vorbereitet

Das neue Zentralklinikum in Lohr ist noch im Entstehen; gleichzeitig sieht sich das Unternehmen beim Thema Entgeltgleichheit für die Zukunft gut aufgestellt.
Foto: Wolfgang Dehm (Archivfoto) | Das neue Zentralklinikum in Lohr ist noch im Entstehen; gleichzeitig sieht sich das Unternehmen beim Thema Entgeltgleichheit für die Zukunft gut aufgestellt.

Im Klinikum Main-Spessart gilt ebenfalls ein Tarifvertrag, und zwar der des öffentlichen Dienstes (TVÖD). "Durch die Anwendung des TVÖD erfolgt die Entlohnung unserer Mitarbeitenden nach klaren Kriterien, die sich an Ausbildung, Berufserfahrung und Tätigkeitsmerkmalen orientieren", heißt es vonseiten der Pressestelle. Die Einhaltung dieser Vorgaben werde regelmäßig durch interne sowie externe Prüfmechanismen sichergestellt.

Die Mitarbeitenden können sich über die Entgelttabellen über die Vergütungsstruktur informieren. "Darüber hinaus steht unsere Personalabteilung den Mitarbeitenden für individuelle Anfragen zur Verfügung", schreibt das Klinikum. Auch das Klinikum "verfolgt die gesetzlichen Entwicklungen aufmerksam". Da der TVÖD bereits ein hohes Maß an Transparenz und Gleichbehandlung gewährleistet, sehe sich das Unternehmen grundsätzlich gut auf mögliche künftige gesetzliche Änderungen vorbereitet.

Keines der Unternehmen hat der Redaktion konkrete Kennzahlen zum Thema Entgeltgleichheit zukommen lassen. Teils, weil sie keine speziellen Kennzahlen erfassen, teils ließen sie die Frage unkommentiert oder wurden nicht konkret, ob bei Überprüfungen auch Kennzahlen erhoben werden.

Hintergrund zum Gender Pay Gap

Das Statistische Bundesamt erhebt jährlich Daten zur Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, dem "Gender Pay Gap". Der unbereinigte Gender Pay Gap lag 2023 bei 18 Prozent, weshalb der Equal Pay Day auf den 7. März fällt. 2024 ging die Lücke auf 16 Prozent zurück, was den Tag im Jahr 2026 um neun Tage auf den 27. Februar verschiebt.
Beim unbereinigten Gender Pay Gap wird nur der reine Bruttostundenverdienst für den Vergleich herangezogen. Diese Vorgehensweise macht strukturelle Unterschiede deutlich, etwa, dass Frauen seltener Führungspositionen erreichen und häufiger in Teilzeit arbeiten.  Beim bereinigten Gender Pay Gap werden zudem Verdienstunterschiede herausgerechnet, die unter anderem durch Branche, Beschäftigungsumfang oder Qualifikation bedingt sind – es werden sozusagen nur gleichwertige Tätigkeiten untereinander verglichen. Dieser Wert lag 2023 und 2024 bei sechs Prozent.
Das Entgelttransparenzgesetz sieht unter anderem vor, dass Unternehmen mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten, die zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet sind, einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen. Schon bei Unternehmen mit einer Größe von in der Regel mehr als 200 Beschäftigten beinhaltet das Gesetz außerdem einen individuellen Auskunftsanspruch der Beschäftigten in Bezug auf das Entgelt für eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit.
Quelle: Statistisches Bundesamt/Bundesministerium der Justiz
 
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  • Erich Spiegel
    Fortsetzung meines Kommentars: Wenn man alles in einen Topf wirft und zusammenrührt wie es die Aktivisten tun dann kommt als Ergebnis zwar ein Gehaltsunterschied raus, der aber ein verzerrtes Bild der Realität vermittelt. Aus eigener Erfahrung weiss ich wohl, dass care Arbeit d.h. Kindererziehung oder Altenbetreuung vorwiegend von Frauen durch geführt wird. Da wäre es eine Überlegung wert soziale Tätigkeiten besser zu bezahlen. Dann könnte man auch Männer eher motivieren. Aber leider gibt es in diesem Bereich mehr ungeeignete Männer als Frauen.
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  • Erich Spiegel
    Ein Thema, dass von Aktivisten zum Skandal hoch gejazzt wird. Ich bin kein Politiker, der gewählt werden will. Deshalb kann ich Klartext sprechen. Ich denke in den Betrieben findet keine systematische Benachteiligung von Frauen statt. Ungerechtigkeiten kommen vor, ganz klar. Der Nasenfaktor betrifft aber auch Männer nicht nur Frauen. Im Hoch- und Tiefbau verdienen Frauen 25% mehr als Männer (siehe https://interaktiv.morgenpost.de/gender-pay-gap/). Kann man daraus schließen, dass Männer systematisch benachteiligt werden? Wohl kaum. Das höhere Gehalt der Frauen liegt daran, dass sie eher als Angestellte mit höherem Lohn arbeiten und die Männer eher im gewerblichen Bereich wo weniger bezahlt wird. Von einer grundsätzlichen Benachteiligung von Frauen kann keine Rede sein. Männer arbeiten vorwiegend in der Industrie. Die Industriefirmen erwirtschafteten (bisher) hohe Gewinne und konnten daher auch höhere Löhne zahlen als z.B. der chronisch untefinanzierte öffentlich Dienst.
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