
Rein rechnerisch kostenlos gearbeitet haben Frauen in Deutschland bis zum 7. März in diesem Jahr, packt man den Gehaltsunterschied zu ihren männlichen Kollegen in einem Zeitraum zusammen. Diese Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist der Anlass für den "Equal Pay Day", also den Tag der Entgeltgleichheit. Hierzulande soll das nationale Entgelttransparenzgesetz der Lücke entgegenwirken, im Jahr 2026 müssen strengere EU-Richtlinien umgesetzt werden. Was Unternehmen in Main-Spessart aktuell für Lohngerechtigkeit tun.
1. Regelmäßige Überprüfungen bei Bosch-Rexroth

Der mit Abstand größte Arbeitgeber im Landkreis ist Bosch-Rexroth mit Sitz in Lohr. "Bosch Rexroth legt Wert auf den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit", schreibt Pressesprecherin Judith Mühlich. Das Unternehmen ist tarifgebunden und die Grundentgeltfindung erfolge rein aufgabenbezogen. "Arbeitgeber und Betriebsrat achten auf die Einhaltung der tariflichen Eingruppierungsgrundsätze", so Mühlich. Die Vergütungsregelungen und tariflichen Entgelttabellen seien für die Mitarbeitenden einsehbar.
Laut der Pressestelle überprüft das Unternehmen regelmäßig und standardisiert die Gehaltsstrukturen. Diese Überprüfungen würden ergeben, dass bei Stellen mit vergleichbaren Anforderungen, Berufserfahrung und Leistung keine generellen geschlechterspezifischen Gehaltsunterschiede bestehen würden. Die Vorbereitungen auf die Umsetzung der Vorgaben, die sich aus der Einbindung der EU-Richtlinie in nationales Recht ergeben können, sollen bei Bosch-Rexroth bereits laufen.
2. Warema verweist auf Nachhaltigkeitsberichte

An zweiter Stelle anhand der Beschäftigtenzahlen steht Warema. Das Unternehmen verweist auf die Presseanfrage hin zunächst auf die Nachhaltigkeitsberichte aus den Jahren 2022 und 2023 und das Stichwort "Diversity". Durchsucht man die Dokumente nach diesem Begriff, heißt es dort: "Warema spricht sich gegen Ungleichbehandlung aus und bekennt sich zur Chancengleichheit. Wir lehnen jede Form von Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Nationalität, sozialer Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder weiterer gesetzlich geschützter Merkmale ab. Qualifikation, Leistung, individuelle Fähigkeiten und Erfahrung sind Grundlage für die Auswahl und Beförderung von Mitarbeitenden der Warema Group."
Auf erneute Nachfrage hin ergänzt das Unternehmen den Zusatz: "Als tarifgebundenes Unternehmen verfügt Warema über ein geschlechtsneutrales, an objektiven Kriterien ausgerichtetes Vergütungssystem, das frei von Diskriminierungen ist. Damit sehen wir uns gut aufgestellt auch im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Richtlinien."
3. Bei Procter & Gamble gibt es externe und interne Überprüfungen

Nicht nur das Werk von Procter & Gamble in Marktheidenfeld, sondern alle P&G-Unternehmen in Deutschland sind tarifgebunden, teilt die Pressestelle mit. Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeit seien die Kriterien für die Festlegung der Entlohnungsgruppe. "Im außertariflichen Bereich orientieren wir uns bei der Festlegung der Gehälter an der externen Marktentwicklung", schreibt Pressesprecherin Melanie Fischer.
Im Unternehmen gibt es Fischer zufolge jährlich einen Gehaltsüberprüfungs- und einen Gehaltsanpassungsprozess. Dabei spielen externe Berater sowie globale und lokale interne Überprüfungsprozesse eine Rolle. "Hierdurch stellen wir sicher, dass eventuelle – beabsichtigte oder unbeabsichtigte – geschlechtsspezifische Verzerrungen erkannt und adressiert werden", heißt es weiter.
Einen Bericht gemäß des Entgelttransparenzgesetzes erstelle das Unternehmen alle fünf Jahre und beschreibt darin die Maßnahmen zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit. Auch an die Auskunftsansprüche halte sich Procter & Gamble. Auf mögliche weitere Berichtspflichten bereite sich das Unternehmen aktiv vor.
4. Knappe Informationen aus dem Bezirkskrankenhaus

Die Pressestelle des Bezirkskrankenhauses in Lohr meldet lediglich: "Als tarifgebundenes Unternehmen legen wir großen Wert auf Chancengleichheit und faire Arbeitsbedingungen. Wir machen keinerlei Unterschiede aufgrund des Geschlechts und setzen uns dafür ein, dass alle Mitarbeiter:innen gleichermaßen gefördert und unterstützt werden."
5. Das Klinikum Main-Spessart sieht sich gut vorbereitet

Im Klinikum Main-Spessart gilt ebenfalls ein Tarifvertrag, und zwar der des öffentlichen Dienstes (TVÖD). "Durch die Anwendung des TVÖD erfolgt die Entlohnung unserer Mitarbeitenden nach klaren Kriterien, die sich an Ausbildung, Berufserfahrung und Tätigkeitsmerkmalen orientieren", heißt es vonseiten der Pressestelle. Die Einhaltung dieser Vorgaben werde regelmäßig durch interne sowie externe Prüfmechanismen sichergestellt.
Die Mitarbeitenden können sich über die Entgelttabellen über die Vergütungsstruktur informieren. "Darüber hinaus steht unsere Personalabteilung den Mitarbeitenden für individuelle Anfragen zur Verfügung", schreibt das Klinikum. Auch das Klinikum "verfolgt die gesetzlichen Entwicklungen aufmerksam". Da der TVÖD bereits ein hohes Maß an Transparenz und Gleichbehandlung gewährleistet, sehe sich das Unternehmen grundsätzlich gut auf mögliche künftige gesetzliche Änderungen vorbereitet.
Keines der Unternehmen hat der Redaktion konkrete Kennzahlen zum Thema Entgeltgleichheit zukommen lassen. Teils, weil sie keine speziellen Kennzahlen erfassen, teils ließen sie die Frage unkommentiert oder wurden nicht konkret, ob bei Überprüfungen auch Kennzahlen erhoben werden.