
Zwei Autos stehen im rechten Winkel zueinander, die beiden Fahrer blicken sich an, irritiert und hilflos, nichts geht mehr. Dann tastet sich der eine Wagen langsam voran, der andere wartet geduldig. Die Einmündung vom Kitzinger Schwalbenhof in die Kapuzinerstraße – hier begegnen sich Unsicherheit und Unwissen immer wieder auf engstem Raum. Die Sache scheint klar: rechts vor links. Doch der Schein trügt.
Vermutlich ist es nur der besonderen Vorsicht und dem meist geringen Tempo geschuldet, dass hier noch kein größerer Zwischenfall passiert ist. Jede Stadt hat diese unübersichtlichen Punkte, diese diffusen Schnittstellen im Verkehr, an denen ein bisschen Fahrschulwissen nicht schaden würde. Wir haben sieben Irrtümer im Kitzinger Verkehrsgewimmel aufgegriffen und diese von einem Experten klären lassen.
1. Schwalbenhof: Als Autofahrer habe ich immer Vorrecht!

Der Schwalbenhof ist einer der letzten echten Plätze in der Kitzinger Innenstadt – und eine der größten Parkflächen. Knapp 60 Stellplätze gibt es hier, meist gut belegt, Autos fahren ein und aus, aber auch zu Fuß sind viele Menschen dort unterwegs. Das führt mitunter zu Konflikten. Dabei ist die Straßenverkehrsordnung an dieser Stelle eindeutig: In einer verkehrsberuhigten Zone sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Wenn nötig, müssen Fahrzeuge warten. Fußgänger dürfen die ganze Fahrbahnbreite für sich nutzen, müssen aber zur Seite gehen, wenn ein Auto vorbeifahren möchte.
Und: Es gilt Schritttempo, "auch für Radfahrer", wie Harald Hufnagel von der Kitzinger Polizei sagt. "Das wird gerne übersehen." Was Schrittgeschwindigkeit heißt, ist in der Straßenverkehrsordnung nicht definiert, selbst die Justiz tut sich schwer mit einer Festlegung. Höchstens 7 km/h, sagen die Oberlandesgerichte Köln, Brandenburg und Karlsruhe, maximal 10 km/h die Oberlandesgerichte Naumburg und Hamm, und bis zu 15 km/h sagt das Landgericht Leipzig. Wer sich nicht an das vorgeschriebene Tempo hält, riskiert ein Verwarnungsgeld von mindestens 15 Euro.
2. Alte Mainbrücke: Als Radfahrer darf ich ohne abzusteigen über den Zebrastreifen!

Seitdem die Stadt den Zebrastreifen ein paar Meter nach oben verlegt hat, ist es für Radfahrer noch verlockender, geradewegs und ohne abzusteigen von der Alten Mainbrücke in die Fußgängerzone zu radeln. Erlaubt? Jein, sagt die Straßenverkehrsordnung. Wer auf dem Rad über einen Zebrastreifen fährt, hat keinen Vorrang gegenüber dem Querverkehr auf der Fahrbahn und muss diesen gegebenenfalls vorbeilassen. Tut man das nicht, drohen 20 Euro Verwarnungsgeld. Kommt es zum Unfall, haftet in der Regel der Radfahrer als Verursacher. Die bessere Lösung: "Absteigen und schieben", wie Harald Hufnagel sagt. Dann nämlich hat man auch als Radfahrer das gleiche Vorrecht wie als Fußgänger.
3. Ausfahrt Schwalbenhof: Ich komme von rechts und habe Vorfahrt!

Für viele Autofahrer ist die Sache eindeutig: Beim Ausfahren vom Parkplatz Schwalbenhof in die Kapuzinerstraße kommen sie von rechts und haben somit Vorfahrt gegenüber den von links unten nahenden Fahrzeugen. Manche sind dabei so selbstbewusst, dass sie ohne zu halten einfach in die Straße einfahren. Ein Irrtum, der teuer werden kann, nicht nur wegen des drohenden Verwarnungsgeldes von mindestens 30 Euro.
Denn wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommt und in eine normale Straße einfährt, "hat sich immer unterzuordnen", sagt Harald Hufnagel von der Kitzinger Polizei. Die Rechts-vor-links-Regel gilt in diesem Fall also nicht. Der Bundesgerichtshof hat das schon 2007 in einem Urteil festgestellt, der ADAC weist regelmäßig darauf hin – und doch beherrschen viele diese Regel nicht.
4. Schweizergasse: Zum Geldabheben darf ich kurz in der Fußgängerzone parken!

Eilige Kundschaft ist an dieser Stelle immer wieder zu beobachten. Die Leute wollen rasch zur Sparkasse und dort am Automaten Geld abheben. Dazu fahren manche bis kurz vor die Tür und parken dort ihr Auto. Sie befinden sich damit bereits in der Fußgängerzone, denn die gilt "ab dem Millimeter, wo das Schild steht", erklärt Harald Hufnagel. Die beliebte Ausrede "Ich war doch nur kurz Geld holen" zählt in diesem Fall genauso wenig wie die Ansage "Als Bankkunde bin ich doch Anlieger und darf hier reinfahren". Wer sich beim Parken in der Fußgängerzone erwischen lässt, zahlt mindestens 55 Euro Verwarnungsgeld.
5. Luitpoldstraße: Um mein Essen abzuholen, darf ich mich schnell ins absolute Halteverbot stellen!

Eine Bank, ein Imbiss, eine Apotheke: Da ist die Verlockung groß, für die Dauer seiner Besorgungen mal kurz am Straßenrand zu halten. Doch im Gegensatz zum eingeschränkten Halteverbot, wo man etwa zum Be- und Entladen maximal drei Minuten parken darf, verbietet sich im absoluten Halteverbot schon ein kurzes Abstellen des Autos. Aus gutem Grund, denn auch Busse passieren regelmäßig die Luitpoldstraße – und scheitern dann an der engen Straßenlage.
Werden andere dadurch behindert, erhöht sich das Verwarnungsgeld von regulär 25 auf 40 Euro. Im Bereich des Fußgängerüberwegs ist das Parken eigentlich gar nicht erlaubt. Weil gutes Zureden an dieser Stelle kaum hilft, wird es nur mit Strafen gehen, sagt Harald Hufnagel: "Über den Geldbeutel wird hierzulande die Verkehrsmoral gestärkt."
6. Marktplatz: In der Fußgängerzone genieße ich als Radfahrer alle Freiheiten!

Eine Fußgängerzone ist – abgesehen von wenigen Ausnahmen wie beim Lieferverkehr – autofrei und den Fußgängern vorbehalten. Die Kommunen können sie für Radfahrer freigeben, in Kitzingen aber hängt an den Eingängen zur Fußgängerzone sogar noch ein Schild mit dem freundlichen Hinweis: Radfahrer bitte absteigen! Geholfen hat das nur wenig. Stadtrat Uwe Hartmann klagte zuletzt über massive Belästigungen durch Fahrräder und E-Scooter in der Fußgängerzone und forderte strengere Überwachung, zur Not einen eigenen Ordnungshüter, um der Lage Herr zu werden. Wer Rad fahrend auf dem Marktplatz und in dessen Umfeld erwischt wird, zahlt ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.
7. Ecke Königsplatz/Kaiserstraße: Wenn kein Auto kreuzt, muss ich am Stoppschild auch nicht halten!

Kurzer Blick nach links, alles frei, also Fuß zurück aufs Gas und in die Kaiserstraße einbiegen. An diesem Stoppschild ist das mittlerweile gängiger Reflex. Warum an der Haltelinie halten, wenn gar kein Auto kommt? Weil es die Straßenverkehrsordnung so verlangt! "Stoppschilder werden nicht willkürlich aufgestellt", sagt Harald Hufnagel. Sie stünden überall dort, wo die Sicht nicht ausreiche oder sich Unfälle häuften. Wer ein Stoppschild missachtet, muss mit 10 Euro Verwarnungsgeld rechnen. Es erhöht sich im Falle einer Gefährdung oder eines Unfalls auf bis zu 120 Euro und einen Punkt.
"Leute.... die sagen : " in KT is es sooo schee...!"
Ist es auch !
Gott sei Dank an Sonntagen noch "Unbewacht ! Eis essen in der Fgz. ist ein Genuss.
wenn doch jeder macht was er will
frei nach Pipi Langstrumpf
"Ich mach mir die Welt, widde widde wie sie mir gefällt."