
Alle Parkplätze am Kitzinger Königsplatz belegt. Und man will mal eben Geld am Automaten ziehen oder eine Überweisung einwerfen. Was soll's: kurz anhalten, um in die Schalterhalle springen. Dauert ja nicht lange. Ausgerechnet in dem Moment wird ja wohl keine Politesse auftauchen. Das dachte sich vor einiger Zeit auch ein Mann, der sozusagen direkt vor dem Eingang der Sparkasse parkte – in der Fußgängerzone. Zur Sicherheit – falls doch eine Politesse kommen sollte – blieb seine Frau im Auto sitzen. Es kam aber keine Kontrolle. Der Mann kam erleichtert und mit dem abgehobenen Geld zurück – alles schien bestens.
Ein paar Wochen später, die Geldabhol-Szene an dem Kreditinstitut war längst vergessen, landete ein Schreiben im Briefkasten des Mannes. Absender: die Stadt Kitzingen. Genauer: die Verkehrsüberwachung. In dem Schreiben ging es um eine Zahlungsaufforderung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit – weil der Mann im Halteverbot vor der Sparkasse geparkt hatte.
Unerklärliche Situation
Wie, bitteschön, war es zu dem Knöllchen gekommen? Erwischt worden war der Mann ja augenscheinlich nicht – eine unerklärliche Situation. Und so griff der Mann zum Telefon, um nachzuforschen, was es mit dem Bußgeld auf sich hat. Vor allem galt es herauszufinden, wie er denn nun aufgeflogen war.
Des Rätsels Lösung: Die Verkehrsüberwachung befindet sich seit einiger Zeit in einem Gebäude neben der Sparkasse. Die Fenster der Büros ermöglichen einen ziemlich guten Blick direkt auf den Platz vor der Sparkasse. Weshalb der Beginn der Kitzinger Fußgängerzone – vom Königsplatz kommend – seit geraumer Zeit unter genauer Beobachtung steht. Treffen der Aus-dem-Fenster-Blick eines Mitarbeiters und ein Falschparker aufeinander, wird fotografiert, dokumentiert und ein Knöllchen auf den Weg gebracht.
Knöllchen vom Fenster aus?
Puh, denkt sich unser Falschparker, das geht jetzt aber doch zu weit. Ein Knöllchen vom Fenster aus? Ist das in Ordnung? Ist das erlaubt? Mit dieser Frage wendet sich der verblüffte Mann aus einem Kitzinger Nachbarort an unsere Redaktion. Wir geben die Frage direkt an Claudia Biebl weiter, Pressesprecherin der Stadt Kitzingen. Die Antwort kommt prompt und ist eindeutig: Ja, alles geht mit rechten Dingen zu. Auch mit einem reinen Aus-dem-Fenster-Blick lässt sich ein Verwarnungsgeld verhängen.
Mal eben in die Schalterhalle
Das unberechtigte Parken vor der Bank gehört seit Jahren zur Tagesordnung. So wie auch einige Meter weiter, um die Ecke in der Luitpoldstraße, vor der VR-Bank wild geparkt wird. Hier wie dort ist der Grund fürs unberechtigte Anhalten, dass die Kunden mal eben in die Schalterhalle springen wollen. Neu ist, dass die Parküberwachung gerade Nachbar der Sparkasse ist, weil der angestammte Platz eine Baustelle ist: Im Kitzinger Rathaus finden aktuell Umbaumaßnahmen statt, weshalb Teile des Rechts- und Ordnungsamt seit vergangenem Oktober in die Schweizergasse ausgelagert sind.
Die Auslagerung sei "vorübergehend", betont die Pressechefin des Rathauses. Bis die Mitarbeiter aber wieder zurück ins Rathaus kommen, ist weiterhin die eine oder andere postalische Überraschung für die Falschparker in Kitzingen möglich.
oder stand das Auto etwa nicht im Parkverbot ???
der Mensch am Fenster in Etwashausen lässt grüssen....