Zu teuer, falscher Standort und insgesamt überflüssig? Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Königsberg wehren sich gegen den Bau des Naturparkzentrums in ihrer Stadt. Sie haben im Rahmen eines Bürgerbegehrens genügend Stimmen für ihr Anliegen gesammelt. Nun muss sich der Stadtrat mit dem Bürgerbegehren befassen, zu dessen Initiatoren der ehemalige Bürgermeister Erich Stubenrauch gehört.
Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. In bestimmten Angelegenheiten können die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde, einer Stadt, einen Landkreises oder eines Bezirkes einen Antrag auf einen Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet werden muss, wird Bürgerbegehren genannt. Kommt es zum Bürgerentscheid, sind es - wie der Name sagt - die Bürgerinnen und Bürger selbst, die mit ihrer Stimme darüber entscheiden, ob ein Projekt Wirklichkeit wird oder nicht.
In Königsberg richtet sich das Bürgerbegehren gegen den Neubau des Naturparkzentrums. Wobei es in diesem Fall um den Standort, die Kosten und das Aussehen geht. So ist der Bau an der Thomas-Klingg-Steige im Todsgraben geplant, einem Standort, der in Kreisen der Bevölkerung nicht gut ankommt. Kritikerinnen und Kritiker halten den Bau für zu teuer, es Projekte in Königsberg, die dringender erledigt werden müssten. Und überhaupt wird der Sinn und die Notwendigkeit des Naturparkzentrums angezweifelt. Verwundert ist man auch darüber, dass laut einer Präsentation, die in einer Stadtratssitzung gezeigt wurde, an der Thomas-Klingg-Steige für das Zentrum ein Flachbau in Stahlbetonbauweise errichtet werden soll.
Punkte, durch die sich zwei Königsberger Bürger, der ehemalige Bürgermeister Erich Stubenrauch und Alfred Austel, der Prädikant der evangelischen Kirchengemeinde, veranlasst sahen, Unterschriften für die Durchführung eines Bürgerbegehrens zu sammeln. Ein weiterer wichtiger Punkt, der aus ihrer Sicht gegen das Projekt sprecht, ist die ungünstige Anbindung des Naturparkzentrums, die eine zusätzliche Gefahrenstelle in der Altstadt schaffe. Außerdem werde die schmale Zufahrt (nur Einbahnverkehr möglich) in der Abwicklungsphase zu erhöhten Baukosten führen, ein weiteres Hemmnis für Investitionen in Königsberg.
Bürgermeister Bittenbrünn sieht positive Aspekte für Königsberg
Im Gegensatz dazu vertritt Bürgermeister Claus Bittenbrünn den Standpunkt, dass der geplante Standort in der Thomas-Klingg-Steige perfekt ist und eine erhebliche Aufbesserung dieser Örtlichkeit bedeutet. Diese wäre mit keiner anderen Baumaßnahme so zu erreichen. Der Bau im Todsgraben bedeutet für Bittenbrünn eine erhebliche Aufwertung des Stadtbildes; die Stadt werde zudem durch das Zentrum noch bekannter. Alternative Vorschläge, wie die Unterbringung des Zentrums im fast leer stehenden SeniVita Gebäude, scheitern laut Bürgermeister an den Umbaukosten.
Rund 300 Unterschriften hätten gereicht
Um ein Bürgerbegehren in Gang zu bringen, muss dieses in einer Gemeinde bis zu 10.000 Einwohnern von mindestens 10 Prozent der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger unterschrieben sein. Königsberg hat zur Zeit rund 3000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger. Für die Einreichung müsste das Bürgerbegehren also von über 300 Personen unterschrieben werden. In den zurückliegenden Wochen setzten insgesamt 447 Personen ihre Unterschrift auf eine der ausgelegten Listen, so dass der Grundstock für das Bürgerbegehren gelegt wurde.
Diese unterschriebenen Listen übergaben am Donnerstagvormittag die beiden Initiatoren Erich Stubenrauch und Alfred Austel im Rathaus der Stadt an Bürgermeister Claus Bittenbrünn. Dieser nahm die Listen ohne Kommentar entgegen. Laut Gemeindeverordnung des Freistaates Bayern muss der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens entscheiden.