Eine Veröffentlichung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld in den Sozialen Medien sorgte zu Beginn der Pfingstferien für Diskussionsstoff: "Paddeln auf eigene Gefahr möglich", hieß es dort. Der Hinweis auf das Freizeitangebot triggerte viele Wassersportlerinnen und -sportler, die ihre Boote im Nachbarlandkreis Bad Kissingen zu Wasser lassen wollen.
Denn sehr zu deren Ärger sitzen sie weiter auf dem Trockenen, nachdem eine im Februar erlassene Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bad Kissingen unverändert gilt: Bis auf einen Teilabschnitt in Bad Kissingen verbietet sie das beliebte Paddeln auf dem Fluss.
Genehmigung zum Fällen sogenannter Höhlenbäume fehlt weiterhin
Wegen umsturzgefährdeter Bäume sei das Paddeln in ihrem Zuständigkeitsbereich zu riskant, hat die Behörde entschieden. Recherchen dieser Redaktion zeigen, dass ein Ende dieser Einschränkungen noch nicht abzusehen ist. Das Landratsamt Bad Kissingen verweist auf eine weiterhin fehlende artenschutzrechtliche Genehmigung der Höheren Naturschutzbehörde an der Regierung von Unterfranken. Diese Genehmigung ist Voraussetzung für die Fällung sogenannter Höhlenbäume.
Erst, wenn diese Bäume gefällt werden, könne das Landratsamt nach einer anschließenden Gefahrenabwägung das Paddeln wieder erlauben, heißt es von dort auf Nachfrage. Wann das der Fall sein wird, hänge von der ausstehenden Genehmigung der Höheren Naturschutzbehörde ab.
Genauso argumentiert das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen. Dieses tritt zuständigkeitshalber als Antragsteller der Fällungen auf. Auf Nachfrage zeigt es eine mögliche Perspektive für Paddler auf: "Wir gehen davon aus, dass im September 2024 eine artenschutzrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Höhlenbäumen erteilt werden wird", so Baudirektor Uwe Seidl.
Während der Brutzeit ist laut Naturschutzbehörde nicht mit Fällung von Höhlenbäumen zu rechnen
Um anschließend die 63 artenschutzrechtlich relevanten Bäume auf dem Flussabschnitt zwischen Morlesau und Hammelburg zu entnehmen, bedürfe es nach Einschätzung Seidls ein bis zwei Wochen. Immerhin wurden dort laut Auskunft des Baudirektors bereits im Frühjahr 100 artenschutzrechtlich nicht relevant Bäume entfernt.
Bei der überfälligen Baumpflege steht darüber hinaus der Streckenabschnitt von Euerdorf nach Bad Kissingen vorrangig im Fokus. Hier seien die gefährdeten Bäume mittlerweile kartiert. Entnommen worden seien jedoch noch keine Bäume.
Die Regierung von Unterfranken lässt unterdessen auf Nachfrage wissen, dass aufgrund der derzeitigen Vogelbrut und dem Vorkommen von Fledermaus-Wochenstuben in den Sommermonaten nicht mit einer Fällung von Höhlenbäumen zu rechnen sei.
Sie verweist auf das Gehölzschnittverbot vom 1. März bis 30. September zum Schutz der Vögel und Fledermäuse. Darüber hinaus haben Höhlenbäume eine Bedeutung für Insekten. Davon profitieren Kohl- oder Blaumeisen und gerade seltenere oder bedrohte Arten wie Trauerschnäpper, Gartenrotschwanz oder der Wendehals.
Deshalb stünden Höhlenbäume ganzjährig unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Es sei verboten, solche Bäume zu entnehmen. Einzelne Ausnahmen gebe es nur, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert. Das müsse für alle betroffenen Arten geprüft werden.
Die Höhere Naturschutzbehörde prüfe zurzeit die naturschutzfachlichen und -rechtlichen Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen im Anschluss an den genannten Schutzzeitraum.
Verwaltungsgerichtshof entscheidet wohl im Juli über Beschwerde des Kanu-Verbands
Derweil ist der Rechtsstreit um die Sperrung noch im Gange. Nachdem das Verwaltungsgericht Würzburg im April einen Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung des Landratsamtes zurückgewiesen hatte, hat der Bayerische Kanu-Verband beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt.
Nach Auskunft des Gerichtshofs in München läuft noch bis 14. Juni die Erwiderungsfrist des Freistaates. Voraussichtlich im Juli werde er über die Beschwerde entscheiden. Auch noch nicht weiter sind die weiteren ordentlichen Klageverfahren gegen das Paddel-Verbot beim Verwaltungsgericht Würzburg. So liege bei einer dieser Klagen noch keine Klagebegründung vor, heißt es auf Nachfrage von dort.
Unabhängig hiervon erscheine es nicht zweckmäßig, über diese Klageverfahren vor Abschluss des Beschwerdeverfahrens beim BayVGH zu entscheiden. Dessen Ergebnis werde voraussichtlich eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten der Klageverfahren liefern, so das Verwaltungsgericht Würzburg abschließend.
Wenn dieses Urteil bestand hätte müssten alle Wälder betretungsverbot haben.
Unfälle kann man nicht ausschließen und deshalb muß jeder etwas mehr auf sich selbst aufpassen.
Man kann nicht immer andere in die Haftung nehmen.
Wenn das so weiter geht,dann gute Nacht
🤔