Und so nimmt vor 200 Jahren, am 1. April 1817, als verlängerter Arm von München die königlich-baierische Regierung des Untermainkreises ihre Arbeit auf. Nichts mit Rechtsstaatlichkeit hat eine weitere Reform zu tun: Die Regierung ist erste und zweite Instanz im Bereich der Administrativ-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit und erste Instanz beim Disziplinargericht. Eine Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative gibt es nicht.
Der erste Regierungspräsident des Untermainkreises ist ein Adeliger, wie einige seiner Nachfolger auch. Franz-Wilhelm Freiherr von Asbeck heißt er, aus Westfalen stammt er, bis 1825 regiert er.
Der Regierungspräsident sorgt für Sittlichkeit an der Uni
Der Historiker Dirk Götschmann berichtet, dass die Regierungspräsidenten dank der Reform nun größere Handlungs- und Entscheidungsfreiheiten hatten. Sie unterschieden sich trotzdem von dem, was der aktuelle, der 26. Regierungspräsident Paul Beinhofer zu tun hat. Asbeck zum Beispiel ist zuständig für die Studenten. Er hat „den Geist“ der Vorträge der akademischen Lehrer „sorgfältig zu beobachten“ und ihm „eine heilsame (.. .) Richtung zu geben“. Der Regierungspräsident soll an der Uni „Allem, was zur Beförderung der Sittlichkeit, der guten Ordnung und des äußern Anstandes unter den Studierenden dienen kann, seine unausgesetzte Aufmerksamkeit“ widmen.