Münchens Stellvertreter im Untermainkreis, „General-Kommissär“ und Regierungspräsident in einem, muss umsetzen, was aus München kommt. Eigene Kompetenzen hat er nicht.
Der König, Maximilian I. Joseph, ist aufgeklärter und fortschrittlicher als sein Minister. Am 27. März 1817 definiert der Monarch die Hauptaufgabe der Kreisregierungen neu: Sie sollen „die Rechte Unserer Krone, das beste des Staates, und die allgemeine Wohlfahrt Unsrer treuen Unterthanen (. . .) wahren und (. . .) befördern.“ Der König schafft etwas, was die Würzburger unter ihrem Fürstbischof nicht kannten: Rechtssicherheit für alle, zumindest theoretisch. Er verordnet den Kreisregierungen, das Einhalten der Verfassung zu achten und sich selbst „genau an die bestehenden Gesetze, Verordnungen und Reglements zu halten“.
Am 1. April 1817 geht's los
Aus den bis zu 17 Regierungskreisen macht er acht. Die alten territorialen und politischen Grenzen ignoriert er, Bayern soll neu erschaffen sein. Die Kreise benennt er nach Flüssen: Isarkreis, Oberdonaukreis, Unterdonaukreis, Rezatkreis, Untermainkreis, Obermainkreis, Regenkreis und Rheinkreis.