
Den Begriff „Gnadentod“ benutzte Adolf Hitler in einem auf den 1. September 1939 vordatierten Schreiben. Darin beauftragte er im Oktober 1939 NSDAP-Reichsleiter Philipp Bouhler und seinen Begleitarzt Karl Brandt, „die Befugnisse namentlich zu bestimmten Ärzten so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann“.
Rund 600 Meldebögen aus Werneck sind vor zwei Jahren im Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden gefunden worden. Sie waren wichtige Unterlagen bei der Vorbereitung des Prozesses gegen den Würzburger Psychiater Werner Heyde.
Schicksal von Johann S. aus Schweinfurt
Der Direktor der Würzburger Universitäts-Nervenklinik war zugleich ärztlicher Leiter der „Aktion T4“. Zu einer Verurteilung Heydes wegen des ihm vorgeworfenen 100 000-fachen Mordes kam es nicht. Kurz vor Prozessbeginn beging er am 13. Februar 1964 Suizid.