Wie lange noch? Dagegen ist Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel erhoben worden, dass das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Sterbehilfe als Begleitung beim Freitod wird als „letzte Hilfe“ angesehen. Die Medien berichten zunehmend ausführlich über Kranke (vor allem über Prominente), die sich selbst töten wollen oder sich selbst getötet haben. In der Tat die Medien, nicht nur einzelne. Bücher „über das Glück des Lebens und die Freiheit zu sterben“ werden gepriesen. Die Reise in die Schweiz und die Selbsttötung dort werden glorifiziert und einem – vermeintlich – qualvollen Tod in einem Pflegeheim gegenübergestellt.
Rechtzeitig den eigenen Tod planen
Der „vorgezogene Tod“ und das „Leben bis zuletzt“ sind in Zukunft gleichwertig. Menschen können sich bewusst und autonom entscheiden, ob sie sich selbst töten oder sich dem Leben überlassen. Pflege und Sterben werden mit Hilfe von Daten und technischem Fortschritt optimiert. Digitalisierung und Robotertechnik lassen Roboter genauer, ausdauernder und kostengünstiger als Menschen arbeiten und ersetzen Pflegekräfte.