Das Grundgesetz garantiert das Leben und Sterben „in Würde“ sowie die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes des Menschen. Daraus ergibt sich auch das Recht des Bürgers, eine nicht gewünschte ärztliche Behandlung zu verweigern und das eigene Leben zu beenden.
Nach Lehre der christlichen Kirchen ist der Mensch von Gott erschaffen und hat kein Recht, diesen Schöpfungsakt zu beenden, sich selbst zu töten; Kranksein, Leiden, Sterben und Tod als Teil des Lebens sind zu akzeptieren und auszuhalten. Der Einfluss der Kirchen nimmt jedoch stetig ab und renommierte Theologen erwägen für sich öffentlich den Freitod. Kritiker machen zudem darauf aufmerksam, dass die Bibel den Freitod nicht verbietet.
Sterbehilfeorganisationen setzen sich seit 30 Jahren weltweit für das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende ein.