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Würzburg
Smart sterben oder Tod 4.0
Pflege Digitalisierung, Automatisierung und Kommerzialisierung verändern unaufhaltsam die Gesellschaft insgesamt, und auch unsere persönlichen Lebensbereiche. Wie werden wir in 30 Jahren leben, wie sterben? Wo führen die zu erkennenden Trends hin?
Von unserem Gastautor Ernst Engelke
 |  aktualisiert: 16.12.2020 10:46 Uhr

Nach dem Willen des Schweizer Vereins für den organisierten Tod „EXIT“ (100 000 Vereinsmitglieder) sollen zum Beispiel Senioren künftig „weniger medizinische Abklärungen“ über sich ergehen lassen und „weniger gravierende Leiden nachweisen" müssen als jüngere Patienten, „um das Sterbemittel ärztlich verschrieben zu erhalten“. EXIT setzt sich verstärkt für den „Altersfreitod“ ein.

Sterbehilfeorganisationen bieten Menschen, die an einer unfehlbar zum Tode führenden Krankheit, unzumutbaren Behinderung oder nicht beherrschbaren Schmerzen leiden und ihr Leben und Leiden deshalb freiwillig beenden möchten, Beihilfe zur Selbsttötung an. Sie begleiten beim Freitod und beschaffen auch das dazu notwendige tödliche Medikament. In Luxemburg, den Niederlanden und Belgien sind ärztlich assistierter Suizid und aktive (direkte) Sterbehilfe erlaubt. In der Schweiz ist der assistierte Suizid erlaubt, aktive (direkte) Sterbehilfe jedoch nicht. In Deutschland ist die Selbsttötung nicht strafbar, also auch die Beihilfe zur Selbsttötung vom Grundsatz her nicht; die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) ist verboten.

 
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