
„Parteifunktionäre und Vertreter der Reichsregierung befürchteten wegen einer Diskreditierung des Gesetzes und des Gesetzgebers Unruhe in der Bevölkerung und einen Imageschaden im Ausland“, so Dietl.
Von höchsten Regierungsstellen in Berlin drohte man Gauß sogar mit einem Disziplinarverfahren. Ein „Opfer“ des Systems war der Gynäkologe jedoch keineswegs. Er wollte durch seinen Artikel bewirken, dass mit der zusätzlichen Genehmigung der Strahlenmethode „grundlegende Änderungen in der praktischen Ausführung des Gesetzes zur Bekämpfung erbkranken Nachwuchses herbeigeführt werden“, zitiert Johannes Dietl seinen Amtsvorgänger Gauß.
Mit höchstem persönlichem und politischem Einsatz gelang ihm die Rehabilitierung. In der Modifizierung des GzVeN 1936 wurde nun auch die Strahlensterilisation aufgeführt.