
Diagnose „Schwachsinn“
Häufig wurde die unspezifische Diagnose „Schwachsinn“ für die Eingriffe vorgeschoben, die das Leben der Betroffenen physisch und psychisch massiv beeinflusste – und bei vier Patientinnen sogar unmittelbar zum Tod führte. Weitere Opfer waren nach dem Nazi-Jargon „völkisch minderwertig“, etwa „Zigeunerinnen“. Ihr Erbgut sollte sich nicht weiter fortpflanzen.
Vehement setzte sich Gauß nach 1934 für die Röntgenbestrahlung als Sterilisationsmethode ein. „Das war Kastration, doch diesen Begriff mied er“, so Dietl. In wissenschaftlichen Beiträgen agierte Gauß gegen die alleinige Zulassung der operativen Sterilisationsmethode im Gesetz, das die Strahlenmethode ausschloss.
Gauß fällt in Ungnade
Als Gauß in der renommierten Münchner Medizinischen Wochenschrift ausführte, dass in seiner Würzburger Klinik durch die Unfruchtbarmachung mit dem Skalpell weit mehr Komplikationen und Todesfälle aufträten als durch Bestrahlung, fiel das NSDAP-Mitglied in Ungnade. Ihm wurde vorgehalten, er argumentiere mit der enorm hohen Sterblichkeitsziffer von fünf Prozent gegen das GzVeN.