
Ein neues Gesetz zum Urheberrecht machte es möglich: Klassiker zum kleinen Preis
Politisch vom Vormärz geprägt, verband Reclam die Bildungstradition der Goethe-Zeit mit verlegerischem Geschäftssinn. Der Leipziger nutzte die Neuregelung des Urheberrechts: Die Bundesversammlung des Deutschen Bundes hatte das Recht der Autorinnen und Autoren auf 30 Jahre nach dem Tod beschränkt. Ihre Texte konnten ab dem 9. November 1867 als gemeinfrei nachgedruckt werden, das Gesetz befreite den Verleger von der Vergütung. Am Tag nach Inkrafttreten ging der erste Band der Universal-Bibliothek, der „Faust“, über die Verkaufstheke.
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Goethe, Schiller, Lessing, Kleist. Die Universal-Bibliothek wächst rasch. Pro Jahr bringen Anton Philipp Reclam und sein Sohn Hans Heinrich 14 Nummern auf den Markt, neben Klassikern der deutschen und europäischen Literatur bald auch antike Texte, philosophische Werke, Gesetzesausgaben, Opernlibretti. Alle kosten sie nur zwei Silbergroschen. Und ja, wie im Prospekt für die ersten Ausgaben steht: Das UB-Programm bietet auch Unterhaltungsliteratur und verschmäht Populäres nicht.