Die nächste Katastrophe kommt bestimmt: Angetrieben vom Klimawandel werden Unwetter mit Starkregen auch hierzulande häufiger auftreten - mit verheerenden Konsequenzen. Darüber sind sich Fachleute schon lange einig.
Das mit 415 Millionen Euro Schadenssumme für die Versicherer bislang teuerste Unwetter der vergangenen Jahre in Deutschland zeigte Ende Mai 2016 auch in Mainfranken drastisch, was Starkregen anrichten kann: Zum Beispiel in Eßfeld und Ochsenfurt (beide Lkr. Würzburg) wurden in Folge des Sturmtiefs Elvira ganze Straßenzüge von Schlammlawinen verwüstet. Im Ochsenfurter Stadtteil Goßmannsdorf brachten sich Anwohner über die Fenster ihrer Wohnungen in Sicherheit, nachdem ein unscheinbarer Bach über die Ufer getreten war.
Oder Mitte 2020: Ein Unwetter mit Starkregen wütete über den Haßbergen. In Ebern standen Keller bis zu zwei Meter unter Wasser. Zuletzt war Tiefenthal im Landkreis Main-Spessart zweimal stark betroffen. Bei all diesen Schreckensnachrichten stellt sich die Frage: Wie schützt man sein Haus vor Überschwemmung? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Meist liegen Keller und ähnliche Räume unter der sogenannten Rückstauebene, also unter dem Niveau der Straßenoberkante. Diese Räume sollten bei Starkregen vor dem Rückstau aus dem Kanalnetz geschützt werden, rät der Würzburger Ingenieur Heinz Joachim Rehbein von der Bayika. Helfen könne hier der Einbau von Rückstauventilen oder einer Hebeanlage. Ein Augenmerk müsse auch im Keller auf Lichtschächte und Außentüren gerichtet werden, weil besonders dort bei Starkregen Wasser eindringen könne. Barrierefrei gestaltete Hauseingänge – auch an der Terrasse – seien ebenfalls kritische Stellen, so Rehbein.
Jeder Hausbesitzer könne dafür sorgen, dass Starkregen erst gar nicht zum Problem wird, sagt der Würzburger Fachmann. Seine Tipps: Regenwasser in Zisternen auffangen, Dach begrünen, Flächen zur Versickerung des Wassers schaffen. Auch sollten asphaltierte Flächen, zum Beispiel vor der Garage, durch durchlässige Rasenfugen-Pflastersteine ersetzt werden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist davon überzeugt, dass kein Haus vor Überschwemmung durch Starkregen gefeit ist. Deshalb sollten Schutzvorrichtungen wie zum Beispiel wasserdichte Türen und Fenster in den betroffenen Etagen oder Schwellen vor Kellereingängen schon beim Bau eingeplant werden. Der Verband rät davon ab, Gebäudetechnik oder teure Inneneinrichtung im Keller oder Erdgeschoss installieren zu lassen. Der Bauherr sollte auf jeden Fall seinen Planer auf all diese Themen ansprechen, meint Ingenieur Rehbein. Den Einbau der Schutzvorrichtungen sollten unbedingt Fachleute vornehmen.
Wenn Oberflächenwasser nicht ungehindert auf freiem Gefälle des Grundstücks abfließen kann, dann werde es gefährlich, so Rehbein. In klassischen Siedlungen sei demnach so gut wie jede Lage in Gefahr. Der GDV bietet im Internet einen "Naturgefahren-Check" für den jeweiligen Wohnort an. Darüber hinaus gibt es einen "Hochwasser-Check" vor allem mit Blick auf Orte, die an Flüssen liegen.
Jein. Da Starkregen im Gegensatz zu Hochwasser plötzlich einsetzt, helfen hier nach Meinung von Rehbein allein vorab installierte Schutzvorrichtungen. Bei Hochwasser könnten darüber hinaus Maßnahmen wie Tür- und Fenstersperren oder das Anbringen von Sandsäcken helfen.
Laut GDV muss dazu eigens eine erweiterte Naturgefahrenversicherung abgeschlossen werden, auch Elementarschadenversicherung genannt. Sie werde Bestandteil der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Der Haken: Meistens gibt es dem GDV zufolge eine Selbstbeteiligung, so dass der Hauseigentümer oder Mieter einen Teil des Schadens selbst tragen müsse. Der Verband weist darauf hin, dass in Deutschland nur knapp die Hälfte der Gebäude passend gegen Naturgefahren versichert seien, obwohl 99 Prozent der Häuser "problemlos versicherbar" seien.
Das sei nun allein ein Fall für die genannten Versicherungen, meint Experte Rehbein. Der GDV ergänzt: Betroffene müssten nachweisen, dass sie keine Elementarschadenversicherung für ihr Gebäude bekommen konnten. Erst dann helfe der Staat.