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Würzburg
Renteninformation: Wie viel Rente werde ich später einmal bekommen?
Viele Versicherten wissen nicht so genau, wie hoch ihre gesetzliche Rente im Alter ausfallen wird. Das kann ein Problem werden. Wie die Rentenversicherung Bürger informiert.
Einmal im Jahr informiert die Rentenversicherung über die voraussichtliche Höhe der Alterseinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Foto: Jens Büttner, dpa | Einmal im Jahr informiert die Rentenversicherung über die voraussichtliche Höhe der Alterseinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Claudia Kneifel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:32 Uhr

Reicht meine Rente im Alter? Wie viel Rente werde ich später einmal bekommen? Werde ich von meiner Rente leben können? Sollte ich zusätzlich privat vorsorgen? Diese Fragen stellen sich viele Bürgerinnen und Bürger. Einmal im Jahr bekommt jeder Versicherte ab 27 Jahren, für den seit mindestens fünf Jahren Rentenbeiträge gezahlt wurden, eine "Renteninformation" von der Deutschen Rentenversicherung  (DRV) zugeschickt.

Das geschieht automatisch, meist gehen die Schreiben Anfang April an alle Versicherten, sagt Isabel Albrecht, Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern. Doch was bedeuten die in der Renteninformation enthaltenen Begriffe und Ausführungen? Wie genau ist die Hochrechnung? Ein Überblick zu den wichtigsten Informationen.

Wie wird meine Rente berechnet?

Die beitragspflichtigen Jahresverdienste werden in sogenannte Entgeltpunkte umgerechnet. Diese sind Grundlage für die Berechnung der späteren Rente. Wenn man ein Jahr lang genauso viel wie der Durchschnitt aller Rentenversicherten verdient hat, erhält man einen Entgeltpunkt. Bei einem höheren oder geringeren Verdienst gibt es entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte. 2022 beträgt das Durchschnittsentgelt aller Versicherten 38.901 Euro, im Vorjahr lag es noch bei 41.541 Euro, so die DRV Nordbayern. Wer also genau 38.901 Euro im Jahr verdient, erhält am Ende dieses Jahres 1,0 Rentenpunkte.

Was steht in der jährlichen Renteninformation?

In der Renteninformation werden die Höhe einer möglichen Rente wegen voller Erwerbsminderung und der künftigen Regelaltersrente nach heutigem Stand mitgeteilt. Für die Berechnung dieser Renten werden die ermittelten Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt. Im ersten Halbjahr 2022 betrug dieser 36,02 Euro in den alten und 35,52 Euro in den neuen Bundesländern. In der Renteninformation wird bislang keine Aussage zu einer möglichen anderen Altersrente, wie zur Riesterrente oder Betriebsrente getroffen.

Was sagt die in der Renteninformation vorgenommene Hochrechnung der Regelaltersrente aus?

Um einen Überblick zu verschaffen, wie hoch die Regelaltersrente bei Weiterzahlung der Beiträge sein könnte, enthält die Renteninformation auch hierzu eine Berechnung. Die Rentenversicherung geht dabei davon aus, dass man in den Jahren bis zu seiner Regelaltersgrenze so verdienen würde, wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre.

Was ist die Regelaltersgrenze?

Das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben, wenn Sie zwischen 1949 und 1963 geboren sind. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. 

Was ist eine Erwerbsminderungsrente?

Nicht alle schaffen es, bis zum eventuell möglichen Beginn einer vorgezogenen Altersrente ab 63 Jahren, geschweige denn bis 65 plus zu arbeiten. Wer vorher bereits nicht mehr kann und täglich nur noch weniger als drei Stunden Arbeit durchsteht, kann Rente wegen Erwerbsminderung – und zwar in voller Höhe – beantragen. Dann bekommt er den in der Renteninformation ausgewiesenen Betrag. Wer indes zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf eine teilweise Erwerbminderungsrente. Aber Achtung: Die Prüfung, ob eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, kann unter Umständen drei bis sechs Monate dauern. 

Was bedeutet der Hinweis auf zu zahlende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge?

"Auch als Rentner müssen Sie Beiträge zur Kranken‑ und Pflegeversicherung zahlen", erklärt Isabel Albrecht. Die Rentenversicherung beteilige sich an den Aufwendungen für die Krankenversicherung. Der Krankenversicherungsbeitrag aus der Rente bestimmt sich einerseits nach dem allgemeinen Beitragssatz. Dieser beträgt derzeit einheitlich für alle Krankenkassen 14,6 Prozent. "Von diesem Beitrag zahlen der Rentenversicherungsträger und Sie jeweils die Hälfte. Rechnerisch sind das je 7,3 Prozent", so Albrecht. Darüber hinaus müsse jeder Rentner einen Zusatzbeitrag zahlen, dessen Höhe von dem Zusatzbeitragssatz seiner Krankenkasse abhängt. Auch vom Zusatzbeitrag zahlt der Rentenversicherungsträger jeweils die Hälfte. In der Pflegeversicherung betrage der Beitragssatz derzeit 3,05 Prozent (für Kinderlose 3,30 Prozent).

Müssen Rentner Steuern zahlen?

Ja, auch Renten sind grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen, aber nicht jeder Rentner muss tatsächlich auch Steuern zahlen. Je später man in Rente geht, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Rente. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2040 ist die Rente zu 100 Prozent steuerpflichtiges Einkommen. Nach einer Berechnung des Bundesfinanzministeriums muss ein alleinstehender Rentner, der im Jahr 2017 in Rente gegangen ist, ab einer Jahresbruttorente von mehr als 14 248 Euro Steuern zahlen. Das gilt allerdings nur dann, wenn er neben der Rente keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte hat. Der Besteuerungsanteil steigt von Jahr zu Jahr – wer 2021 in Rente geht, hat für seine Rente einen Besteuerungsanteil von 81 Prozent. Der Freibetrag von 19 Prozent ist notwendig, da ein entsprechender Teil der Rente bereits während des Berufslebens über den Arbeitnehmerbeitrag versteuert wurde. Informationen zur Besteuerung erhalten Rentner bei Lohnsteuerhilfevereinen, Steuerberatern und den Finanzämtern.

Wie hoch wird meine Rente sein?

Wer schon vor seinem 63. Geburtstag nicht mehr arbeiten möchte, bekommt normalerweise keine Rente. Das gilt selbst für die besonders langjährig Versicherten, die auf 45 Beitragsjahre kommen. Wer früher aufhören will und nicht mehr in die Rentenkasse einzahlt, behält seine angesammelten Ansprüche. Wie viel das ist, steht in der Renteninformation. Das Geld zahlt die Rentenversicherung allerdings erst mit Rentenbeginn aus. Auch der Rentenbeginn steht in dem Schreiben.

Was ist die Rentenanpassung?

"Aufgrund zukünftiger Rentenanpassungen kann die errechnete Rente in Höhe von … Euro tatsächlich höher ausfallen", schreibt die Rentenversicherung. In der Regel wird die Rente zum 1. Juli jeden Jahres angepasst. Die Renten steigen zum 1. Juli 2023 in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent. Das heißt, die Rente wird durch die jährliche Anpassung etwas höher ausfallen, allerdings steigen auch Jahr für Jahr die Lebenshaltungskosten und die Inflation ist zu berücksichtigen. 

Was sollten Versicherte mit der Standmitteilung machen?

"Auf keinen Fall ungelesen in die Schublade legen. Stattdessen sollten sie sehen, ob in Sachen Altersvorsorge Handlungsbedarf besteht", sagt Albrecht. Die Standmitteilung diene auch dazu, den Empfänger zu sensibilisieren. Außerdem sollte man anhand des Schreibens prüfen, ob die DRV alle Zeiten gespeichert hat, die für die Rente direkt oder indirekt mitzählen. Dazu gehören unter anderem Berufsausbildung, Studium, Praktika oder der Bezug von Arbeitslosengeld. Die Prüfung erfolgt über die sogenannte Kontenklärung. Diese wird bei der DRV beantragt. Das sollte möglichst früh passieren. Je länger Versicherte warten, desto schwieriger werde es erfahrungsgemäß, erforderliche Nachweis-Unterlagen wie Zeugnisse beizubringen, um Lücken im Versicherungsverlauf zu füllen.

Sollte man zusätzlich fürs Alter vorsorgen?

Von der gesetzlichen Rente alleine können die meisten Menschen nicht leben. Daher empfiehlt auch die Deutsche Rentenversicherung eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge. Deshalb erfolgt in der Renteninformation auch der Hinweis auf mögliche Versorgungslücken. "Der Hinweis auf den Kaufkraftverlust ist für viele Versicherte hilfreich und ein Denkanstoß", sagt Albrecht.

Gibt es diese Informationen zur Rente auch digital?

Ab Sommer 2023 wird es eine Digitale Rentenübersicht geben, das ist ein Online-Portal mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürgern einen besseren Kenntnisstand über ihre individuellen Altersvorsorge-Ansprüche zu ermöglichen, so die DRV-Sprecherin. Das Portal soll dabei helfen, die zukünftige individuelle Situation im Rentenalter besser einschätzen zu können und möglichen Handlungsbedarf für den angestrebten Lebensstandard frühzeitig zu erkennen. Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig, kostenlos und von jedem gängigen Internetbrowser aus möglich. Die Adresse des Online-Portals wird demnächst bekannt gegeben.

Rentenberatung

Die Experten der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie unter folgenden kostenfreien Servicenummern 0800 1000 480 18 oder 0800 1000 4800. Die Kontaktdaten der Auskunfts- und Beratungsstellen finden Sie unterwww.drv-nordbayern.de/beratung.
Daneben können Sie die Online-Dienste nutzen. So ist es möglich, einen Renten- oder Reha-Antrag elektronisch zu stellen, einen Versicherungsverlauf anzufordern oder die Online-Rechner zu nutzen.
Quelle: clk
 
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