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Würzburg
Ab wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen
Zum 1. Juli werden die Renten erhöht. Das hört sich gut an. Doch wegen der steigenden Beträge rutschen immer mehr Senioren in die Steuerpflicht. Was gibt es zu beachten?
Ein Rentner tippt angesichts der fälligen Steuererklärung in seinen Taschenrechner. Besonders für Senioren ist das Ausfüllen der Steuerformulare oft eine Herausforderung.
Foto: Hans-Jürgen Wiedl, dpa | Ein Rentner tippt angesichts der fälligen Steuererklärung in seinen Taschenrechner. Besonders für Senioren ist das Ausfüllen der Steuerformulare oft eine Herausforderung.
Claudia Kneifel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:05 Uhr

Erst einmal die gute Nachricht: Zum 1. Juli 2020 steigen die Renten, und zwar in Westdeutschland um 3,45 Prozent und in Ostdeutschland um 4,20 Prozent. Eine solche Steigerung bedeutet aber auch, dass mehr Rentner künftig eine Steuererklärung abgeben müssen. Denn wer 2020 in den Ruhestand gehen will, muss der Deutschen Rentenversicherung zufolge auf 80 Prozent seiner Altersbezüge Einkommenssteuer zahlen. Im Jahr 2040 beträgt die Besteuerung 100 Prozent. Rentner und Pensionäre in Deutschland haben im Jahr 2019 insgesamt 40,82 Milliarden Euro Einkommensteuer bezahlt – mehr als doppelt so viel wie vor zehn Jahren. 

Warum sind Renten steuerpflichtig?

Renten werden seit 15 Jahren stärker der Steuer unterworfen, um die ungleiche Behandlung von Pensionen und Renten zu beenden. Das folgte 2002 aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die damalige rot-grüne Koalition beschloss daraufhin, die Besteuerung der Renten zwischen 2005 und 2040 in kleinen Schritten umzubauen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Jahr 2002, dass bei der Rentenbesteuerung eine Doppelbesteuerung ausgeschlossen werden muss. Egmont Kulosa, Richter am Bundesfinanzhof, konnte im Herbst 2019 allerdings nachweisen, dass während der Umstellungsphase bis 2040 bei bestimmten Jahrgängen eine Doppelbesteuerung vorliegt. 

"Die Gleichstellung von Pensionären und Rentnern ist absolut richtig", sagt Professor Hans Fehr, Lehrstuhlinhaber für Finanzwissenschaften an der Universität in Würzburg. Er vermutet, dass es für den Übergang noch eine Sonderregelung geben wird. Die nachgelagerte Besteuerung hält er für besser. Berufstätige könnten so in jüngeren Jahren immer mehr Ausgaben zur Altersvorsorge von der Steuer absetzen. "Das soll jüngeren Steuerzahlern größere Anreize zur Altersvorsorge geben. Bis 2025 werden die Beiträge für den Aufbau der Altersversorgung steuerfrei sein", sagt Fehr.

Wer 2020 in Rente geht, muss 80 Prozent seiner Rente versteuern. 
Foto: Tobias Hase, dpa | Wer 2020 in Rente geht, muss 80 Prozent seiner Rente versteuern. 

Wer muss als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Allein die Rentenerhöhung im Juli 2020 führt vermutlich dazu, dass viele Rentner steuerpflichtig werden. Laut Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung müssen 51 000 Rentner in diesem Jahr erstmals eine Steuererklärung abgeben. Die Zahl der steuerpflichtigen Rentner steigt kontinuierlich. Das liegt daran, dass für jeden neuen Rentnerjahrgang ein immer höherer Anteil der gesetzlichen Rente zu versteuern ist. Wer 2020 in Rente geht, muss 80 Prozent seiner Rente versteuern. Wer im nächsten Jahr in Rente geht, für den sind es 81 Prozent. Das gilt aber nur für den ursprünglichen Rentenbetrag. Der steuerfreie Anteil wird quasi für das restliche Leben festgeschrieben. Künftige Rentenerhöhungen (ab dem zweiten Jahr nach Rentenbeginn) sind zu 100 Prozent steuerpflichtig.

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Wie wirken sich Rentenerhöhungen auf die Steuer aus?

Rentenerhöhungen werden dem steuerpflichtigen Teil der Rente zugeschlagen. Daher können Rentner, die aktuell noch keine Steuererklärung abgeben müssen, später in den Bereich rutschen, in dem sich das ändert. Das große Problem an der Sache: "Viele Rentner wissen überhaupt nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Kommt dann Post vom Finanzamt, ist das Entsetzen oft groß", sagt Nicole Gerner, Beratungsstellenleiterin beim Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring in Würzburg.

Welcher Teil der Rente ist steuerfrei?

Wie groß der steuerfreie Anteil ihrer Einkünfte ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Nicole Gerner nennt ein Beispiel: "Sind Sie bis einschließlich 2005 in Rente gegangen, steht Ihnen ein steuerfreier Anteil von 50 Prozent zu. Mit jedem Jahr, das Sie später in Rente gegangen sind, sinkt dieser Prozentsatz." Alle folgenden Rentenerhöhungen werden besteuert. Wer 2018 erstmals Rente bezogen hat, bekommt nur noch 24 Prozent als steuerfreien Teil angerechnet. Bis 2040 wird der steuerfreie Anteil schrittweise bis auf null abgesenkt.

Ab Juli müssen etwas 51 000 Rentner neu Steuern auf ihre Rente zahlen. Nicole Gerner vom Lohnsteuerhilfeverein berät Rentner bei der Steuerklärung.
Foto: Ulises Ruiz | Ab Juli müssen etwas 51 000 Rentner neu Steuern auf ihre Rente zahlen. Nicole Gerner vom Lohnsteuerhilfeverein berät Rentner bei der Steuerklärung.

Gibt es auch steuerfreie Renten?

Einig Renten sind komplett von der Steuerpflicht befreit. Das sind unter anderem Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Berufsgenossenschaftsrenten, aber auch Kriegs-, Wehrdienst und Zivildienstrenten und Renten für Schwerbeschädigte. "Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden nie besteuert – es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einmalige Auszahlungen, um monatliche Rentenzahlungen oder um Ausgleichszahlungen für verminderten Lohn aufgrund einer Berufskrankheit handelt", erklärt Gerner vom Lohnsteuerhilfeverein. Die Steuerfreiheit liegt ebenfalls vor, wenn ein Hinterbliebener die Zahlung erhält, zum Beispiel als Halbwaisenrente. 

Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner?

Er liegt 2020 bei 9408 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 18 816 Euro für Ehepaare. "Wenn ein Rentner noch weitere Einkünfte hat, kann schnell eine Steuerzahlung anstehen", sagt Nicole Gerner. "Das kann der Fall sein, wenn Zinsen oder Vermietungseinkünfte vorliegen. Ebenso wenn bei Ehepaaren ein Partner bereits Rente bezieht und der andere noch arbeitet."

Welche Steuervorteile gibt es für Rentner?

"Genau wie Arbeitnehmer können auch Rentner ihr zu versteuerndes Einkommen senken, etwa mit Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen." Das sind laut Gerner unter anderem Zuzahlungen für Arztbesuche, Medikamente, Brillen und Hörgeräte, Pauschbeträge für Behinderungen und Spenden. Außerdem kann für Pflegedienstleistungen, Handwerker- und andere Dienstleistungen im Haushalt eine Steuerermäßigung gewährt werden. Der Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 102 Euro wird dagegen immer in voller Höhe gewährt.

Was müssen Rentner bei der Steuerklärung beachten? 
Foto: Ulises Ruiz | Was müssen Rentner bei der Steuerklärung beachten? 

Wie erfährt das Finanzamt davon, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss?

Die Finanzämter erhalten seit 2009 jährlich alle Daten über die Rentenzahlungen. Mit diesen Informationen können die Finanzämter prüfen, ob die Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. "Rentner, die keine Steuererklärung eingereicht haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren, werden vom Finanzamt angeschrieben", sagt Nicole Gerner.

Was passiert, wenn trotz Abgabepflicht keine Steuererklärung eingereicht wird?

Gerner: "Dann kann das Finanzamt zu Steuernachzahlungen auffordern und schätzen. Und es werden – je nach Höhe der Nachzahlungen – eventuell Zwangsgelder und Verspätungszuschläge verhängt. Steuernachzahlungen werden mit sechs Prozent jährlich verzinst."

Wo sich Rentner beraten lassen können

Der Lohnsteuerhilfeverein Steuerring verfügt über mehr als 1000 Beratungsstellen in ganz Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft werden dort auch Rentner und Pensionäre in allen Steuerangelegenheiten beraten. Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Vereins oder unter der kostenlosen Rufnummer 0800-9784800. Weitere Lohnsteuerhilfevereine sind unter anderem Hilo "Hilfe in Lohnsteuerfragen" mit zwölf Beratungsstellen in Schweinfurt und Umgebung, die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) oder die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.
Immer mehr Ruheständler müssen Steuern zahlen. Doch viele Betroffene verschenken jedes Jahr Geld, das sie sich mit einer Steuererklärung vom Finanzamt einfach zurückholen könnten. Der neu aufgelegte Ratgeber der Verbraucherzentralen "Steuererklärung für Rentner und Pensionäre" hilft, Freibeträge sowie das zu versteuernde Einkommen zu berechnen. Der Ratgeber kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de.
"Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht", heißt eine Broschüre, die man kotenlos bei der Deutschen Rentenversicherung bestellen kann. Viele Arbeitnehmer und Selbständige, aber auch Rentner haben einen erhöhten Informationsbedarf zum Thema Steuerrecht. Die Broschüre verschafft einen Überblick darüber, wie die Besteuerung der Renten funktioniert, bestellbar unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Der Bund der Steuerzahler hat die Broschüre "Steuererklärung für Senioren" herausgebracht. darin wird alles erklärt, was zu beachten ist und welche Ausgaben berücksichtigt werden können. Die Broschüre kann kostenfrei bestellt werden unter der Hotline (089) 126008-98 unter Angabe der Stichworts Steuererklärung für Senioren und der Zustellanschrift.
Quelle: clk
 
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  • Lebenhan1965
    @ blum66

    Nein ich bin nicht neidisch. Warum sollte ich es sein. Auch meine Rente ist auskömmlich, zumindest da mein Reihenhaus bezahlt ist.
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  • Braun_Matthias@hotmail.com
    Rentner haben schon ein ganzes Leben lang Steuern gezahlt. Rentner sparen ihr Geld nicht, sondern unterstützen z.B. die Enkel, machen Reisen, gehen in Restaurants.... Sie kurbeln mit Ihrer Rente somit die Wirtschaft an aus meiner Sicht. Rente zu besteuern ist somit kontraproduktiv.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Das eine Rente auch noch versteuert werden muss ist per se eine Farce!!!
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  • Lebenhan1965
    @ gardner

    Das sehe ich relativ.

    Ich habe Bekannte, die liegen bei der gesetzlichen Rente recht nah an der Oberkante und bekommen zusätzlich eine Betriebsrente. Insgesamt ist ihr Einkommen höher als das vieler aktiver Arbeitnehmer.

    Warum sollten diese Menschen keine Steuern aufs Einkommen zahlen?
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  • Blum66
    @lebenhan. Ihre Bekannten hatten halt Jobs die anständig bezahlt wurden. Kein Mindestlohn,keine Mini-Jobs und was es alles so gibt. Das war früher ganz normal. In der Industrie auf jeden Fall. Leider nicht im Handwerk.Und diese Menschen haben schon immer Steuern bezahlt, und wahrscheinlich dann auch nicht wenig. Wie gesagt von nichts kommt halt auch nichts. Und das sie Betriebsrente bekommen ist doch anständig von der Firma. Alles heute die Ausnahme. Ich hoffe sie sind nicht neidisch auf ihre Bekannten falls sie Mal Rente beziehen. Beim Pensionär ist das natürlich anders.
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  • jutta.noether@web.de
    "Das soll jüngeren Steuerzahlern größere Anreize zur Altersvorsorge geben"
    Oh, vielen Dank! Von was soll ich meine Altersvorsorge aufbauen, wenn ich nicht oder gerade genug zum Leben verdiene oder gar arbeitslos bin?
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