
Über ein Drittel der 60- bis 65-Jährigen plant vorzeitig in Rente zu gehen. Das zeigt eine aktuelle Versicherungsbefragung des Statistischen Bundesamts. Es gibt dafür verschiedene Möglichkeiten. Beliebt ist die Rente für besonders langjährig Versicherte, besser bekannt als "Rente ab 63". Seit ihrer Einführung im Jahr 2014 ging die Zahl der Frühverrentungen deutlich nach oben.
So gingen im Jahr 2021 in der Region Unterfranken 15.529 Menschen in Rente - davon 6163 regulär, also weniger als die Hälfte. 9364 Erwerbstätige gingen früher in den Ruhestand gegangen.
Was es bei frühem Renteneintritt zu beachten gilt
Doch wann und wie kann man früher in Rente gehen? Was ist dabei zu beachten? Thomas Brendler von der Rentenversicherung Nordbayern zeigt Wege auf, wie sich eine vorzeitige Rente realisieren lässt.

1. Frührente: Ab 63 Jahren und nur mit vollen 35 Versicherungsjahren
Wer früher in Rente gehen möchte, für den kommt die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte in Frage. "Bereits mit 63 Jahren und 35 Jahren Versicherungszeiten kann man diese erhalten. Man muss allerdings Abschläge in Kauf nehmen", sagt Thomas Brendler von der Rentenversicherung Nordbayern.
Die Höhe der Abschläge hängt vor allem vom Geburtsjahr ab. Bei den Jahrgängen 1948 bis 1964 wird die Altersgrenze stufenweise angehoben. Bei den Jahrgängen ab 1964 ist der Abschlag mit 14,4 Prozent am höchsten, wenn man diese Rente direkt mit 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen will. Das heißt: Von der gesamten Rente werden dann lebenslang 14,4 Prozent abgezogen. Wählt man einen späteren Rentenbeginn, verringert sich der Abschlag um 0,3 Prozent pro Monat.
Rechenbeispiel: Eine Frau erhält eine Rente von 700 Euro. Möchte sie früher – mit Abschlag – in den Ruhestand gehen, dann würden ihr etwa 100 Euro dauerhaft abgezogen und sie würde eine Rente von etwa 600 Euro bekommen, sagt Brendler.
2. Abschläge durch zusätzliche Beiträge ausgleichen
Was tun, wenn man keine Abschläge in Kauf nehmen möchte? "Man kann die Abschläge durch eine Sonderzahlung ganz oder teilweise ausgleichen", sagt Brendler. Dies ist ab einem Alter von 50 Jahren möglich, auch in Teilzahlungen. Sein Tipp: "Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten und die Höhe der möglichen Sonderzahlung ausrechnen. Sollten Sie sich später entscheiden, doch nicht mit 63 in Rente zu gehen, erhöhen die gezahlten Beiträge einfach Ihre spätere Rente. Erstatten lassen können Sie sich die Beiträge dann aber nicht mehr."
Rechenbeispiel: Um die 100 Euro, die in unserem Beispiel der Frau von 700 Euro Rente abgezogen werden, auszugleichen, müsste die Frau etwa 24.000 Euro in die Rentenkasse einzahlen. Sie hätte dafür bis zum Beginn ihrer Rente Zeit. Diese Möglichkeit nehmen immer mehr Leute in Anspruch. "Das Geld kann bei der Steuer unter Umständen teilweise oder sogar voll als Altersvorsorgeaufwendung abgesetzt werden", erklärt Brendler.

3. Altersrente bei 45 Jahren Versicherungszeit: Ohne Abschläge früher in Rente
Wer insgesamt 45 Jahre mit bestimmten Versicherungszeiten hat, der kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. "Diese Rente wird immer ohne Abschläge gezahlt", sagt Brendler. Vor 1953 Geborene konnten diese Rente schon ab 63 Jahren erhalten, daher der Name "Rente ab 63". Für Jüngere wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Wer beispielsweise im Jahr 1958 geboren ist, kann diese Rente mit 64 Jahren erhalten. "Voraussetzung ist aber, dass Sie mindestens 45 Jahre mit bestimmten Versicherungszeiten zurückgelegt haben."
Wichtig: Trotz der Abschlagsfreiheit ist die "Rente für besonders langjährige Versicherte" niedriger als die Regelaltersrente. Denn die Ansprüche werden zwar abschlagsfrei ausbezahlt, sie sind aber geringer, weil ja zwei Einzahlungsjahre fehlen. Das gleicht die Rentenkasse nicht aus.
4. Altersteilzeit: Wenn der Arbeitgeber hilft
Altersteilzeit ist häufig in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. "Der Arbeitgeber kann das anbieten, er muss aber nicht", sagt Brendler. Der große Vorteil hier gegenüber einer normalen Teilzeitvereinbarung: 50 Prozent weniger Arbeit heißt hier nicht 50 Prozent weniger Gehalt. In der Altersteilzeit muss der Arbeitgeber den Lohn um mindestens 20 Prozent aufstocken. Einige Tarifverträge sehen sogar noch höhere Zuschüsse vor. Trotzdem raten Experten, das Modell gut durchzurechnen: Während der Altersteilzeitphase verdient man unter dem Strich deutlich weniger als vorher.
Beispiel: Ein Angestellter würde regulär mit 67 Jahren in Rente gehen. Nun bietet die Firma Altersteilzeit an. Das heißt, die Altersteilzeit würde beispielsweise mit 62 Jahren beginnen und über 5 Jahre laufen - bis 64,5 Jahre zunächst die "aktive Phase" und anschließend bis 67 Jahre die "passive Phase", also ohne Arbeit für die Firma. Nachteil: "Sie bekommen über die Jahre nicht ihr volles Gehalt bezahlt und somit werden Ihnen auch nicht die vollen Rentenbeiträge gutgeschrieben", verdeutlicht Brendler. Vorteil: "Von 64,5 bis 67 wird weiter das Gehalt vom Arbeitgeber bezahlt, obwohl Sie faktisch schon im Ruhestand sind." Brendler rät, rechtzeitig, am besten einige Jahre vorher, beim Arbeitgeber nachzufragen.
5. In der Firma ein Wertguthaben aufbauen
Eine weitere Möglichkeit, sich über den Arbeitgeber einen früheren Ruhestand zu ermöglichen, ist der Aufbau eines Wertguthabens, auch Langzeitkonto oder Lebensarbeitszeitkonto genannt. Das Prinzip: Man arbeitet beispielsweise fünf Jahre Vollzeit, bekommt 80 Prozent des Gehalts und spart 20 Prozent an, um bei gleichen Bezügen ein Jahr früher aus dem Job auszuscheiden.
"Da sich der Aufbau oft über Jahre hinzieht, sollte man frühzeitig alle Details mit seinem Arbeitgeber klären", sagt Brendler. Ansparen könne man auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Geld für Überstunden. "Dieses Geld könnte man in Absprache mit dem Arbeitgeber später in einen früheren Rentenbeginn umwandeln", sagt der Berater. Allerdings sollten diese Vorhaben gut mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein.
Abschlagsfrei können sie bereits ab 63 + x-Monate die Füße hochlegen.
Unterm Strich lohnt sich ein vorgezogener Renteneintritt immer. Es ist deutlich angenehmer die Zumutungen des Arbeitslebens hinter sich lassen und halbwegs gesund und fit die freie Zeit genießen zu können, als so lange arbeiten zu müssen, bis man verbraucht ist.
Freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse betrachte ich als rausgeschmissenes Geld. Man kann damit selbst viel Besseres anfangen.
Das ist ihre Meinung für IHRE Situation. Ich kann nur raten, gehen Sie zur Rentenversicherung und lassen Sie sich beraten, die gehen genau auf ihre Situation ein.
"Vor einer Investition in die gesetzliche Rentenversicherung heißt es also genau rechnen. Einen allgemeingültigen Rat für oder gegen freiwillige Einzahlungen können wir nicht geben, dazu hängt sie von zu vielen persönlichen Faktoren ab. Unsere Beispielrechnungen zeigen aber, was Interessierte in ihre Überlegungen einbeziehen müssen."
https://www.test.de/Freiwillige-Rentenbeitraege-Wann-sich-die-Extra-Einzahlungen-lohnen-5218494-0/
Bei den ganzen Zahlen, sind das nur Rentner oder auch Pensionäre? 😎
Auch Rentensteigerungen von vielleicht 3% macht in 20 Jahren einiges aus. Aus 600 (700) Euro monatlich werden in 20 Jahren 1080 (1260) Euro monatlich.
Lassen Sie sich beraten.
Die Rentenversicherung kann ihnen ausrechnen, ob und nach wieviel Jahren sich eine Einlage von 24.000 rentiert oder nicht. Oder meinen Sie die Beratung ist überflüssig und Sie können unter Berücksichtigung von Inflation, Rentenanpassung und Anlagerenditen (und evtl. weiteren Finanzkrisen) das mit einer einfachen Division ausrechnen?