Vergangene Woche haben Bund und Länder vereinbart, den sogenannten Lockdown light bis zum 20. Dezember zu verlängern - und teilweise zu verschärfen. Ab heute, 1. Dezember, treten die Regelungen in Kraft. Das Wichtigste im Überblick:
- Lockdown: Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown wird bis zum 20. Dezember verlängert. Geschlossene Betriebe und Einrichtungen, insbesondere die Gastronomie, bleiben geschlossen.
- Kontaktbeschränkungen: Die bisher geltenden Regelungen werden ab dem 1. Dezember verschärft. Private Treffen sollen auf maximal fünf Personen aus insgesamt zwei Haushalten beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.
- Maskenpflicht: Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
- Einzelhandel: Geschäfte dürfen geöffnet bleiben, allerdings gilt eine Beschränkung der Kundenzahl: Bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern darf weiterhin höchstens ein Kunde pro 10 Quadratmeter in den Laden. In größeren Läden gilt eine Beschränkung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter.
- Feiertage: An Weihnachten und Silvester werden die Kontaktbeschränkungen etwas gelockert. Vom 23. Dezember bis 1. Januar sind Treffen von maximal zehn Menschen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder Personen zulässig. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.
Ob es tatsächlich bei den Lockerungen zwischen den Jahren bleibt ist indes offen. Bis zum 15. Dezember wollen sich Bund und Länder erneut besprechen. "Da werden wir dann sehen, ob alles so bleibt, nach gegenwärtigem Stand würde ich sagen: Ja", so Ministerpräsident Markus Söder.
Wie es ab Januar weitergeht, ist noch offen. In den vergangenen Tagen wurden erste Stimmen laut, die eine Verlängerung der Beschränkungen bis zum Frühjahr ins Spiel brachten. Festlegen möchte sich jetzt niemand. Die bayerische Staatsregierung geht in einem Kabinettsbeschluss davon aus, "dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden".