Gastronomen, Kosmetik- und Fitness-Studio-Betreiber sowie Kulturschaffende haben lange auf diese Nachricht gewartet: Laut Informationen der CSU-Bundestagsabgeordneten Anja Weisgerber aus Schwebheim (Lkr. Schweinfurt) schaltet die Bundesregierung an diesem Mittwoch das Online-Formular frei, mit dem Betriebe, aber auch Selbstständige und Vereine, die am aktuellen Teil-Lockdown stark leiden, die sogenannten Novemberhilfen beantragen können. Insgesamt stehen dafür rund 14 Milliarden Euro zur Verfügung. Weisgerber zeigt sich auf Nachfrage erleichtert, dass den ganz besonders von den Beschränkungen Betroffenen nun "schnell und unbürokratisch" geholfen werde.
Unterdessen zeichnet sich mit einer Verlängerung des Teil-Lockdowns weiterer Finanzbedarf ab. Der Bund plant laut Medienberichten nun auch "Dezemberhilfen". Rund 17 Milliarden Euro sollen dafür zusätzlich im Bundeshaushalt eingestellt werden. Eine endgültige Entscheidung soll bei den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten an diesem Mittwoch fallen.
Antragsberechtigt sind laut Bundesregierung Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund des Teil-Lockdowns den Betrieb einstellen mussten, und somit direkt betroffen sind. Auch Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden als direkt betroffene Unternehmen angesehen. Damit ist sichergestellt, dass auch Pensionen, Jugendherbergen und Konzerthallen im Rahmen der geltenden Bestimmungen die Novemberhilfe erhalten.
Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer staatlichen verfügten Schließung betroffen sind, aber faktisch im November dennoch an der Ausübung ihres Gewerbes gehindert sind, sind auch antragsberechtigt. Ein Bespiel ist eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet, die von der Schließung direkt betroffen sind. Auch Veranstaltungsagenturen oder Tontechniker, die ihre Geschäftsgrundlage verloren haben, können Anträge stellen, wenn sie aktuell einen Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent erleiden.
Die Organisationsform und die Trägerschaft des Unternehmens oder der Einrichtung sind nicht entscheidend. Ein gemeinnütziges Theater kann ebenso Hilfen erhalten wie ein kommerzieller Restaurantbetreiber. Wichtig ist, dass das Unternehmen oder die Einrichtung am Markt tätig ist und Umsätze erwirtschaftet.
Ja, Kulturschaffende sind ausdrücklich mit erwähnt. Solo-Selbstständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5000 Euro direkt antragsberechtigt sein, also ohne die Einschaltung von Steuerberatern oder Rechtsanwälten.
Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Damit den betroffenen Unternehmen einfach und unbürokratisch geholfen werden kann, wird die Hilfe als einmalige Kosten-Pauschale ausbezahlt.
Solo-Selbstständige haben ein Wahlrecht: Sie können alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im gesamten Jahr 2019 zugrunde legen.
Bei antragsberechtigten Unternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit der Gründung gewählt werden.
Andere gleichartige Leistungen, wie zum Beispiel die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld, werden auf die Novemberhilfe angerechnet. Das gilt auch für Landesprogramme mit gleichem Förderzeitraum. Dies ist eine Vorgabe des EU-Beihilferechts. Reine Liquiditätshilfen, wie zum Beispiel rückzahlbare KfW-Kredite, werden nicht angerechnet.
"Wir wollen Unternehmen bei der Umstellung ihrer Geschäftsmodelle unterstützen", heißt es beim Finanzministerium. Ideenreichtum und Flexibilität, etwa der Außer-Haus-Verkauf, den viele Gaststätten anbieten, sollen sich auszahlen. Daher gilt grundsätzlich, dass Umsätze, die im November 2020 trotz der grundsätzlichen Schließung gemacht werden, bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Umsatzes im November 2019 nicht angerechnet werden. Um eine Überförderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichsumsatzes zu vermeiden, erfolgt bei darüber hinaus gehenden Umsätzen eine entsprechende Anrechnung.
Die Auszahlung übernehmen die Länder. Abschlagszahlungen sollen möglich sein und direkt ausgezahlt werden.
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte können die Gelder über die Überbrückungshilfe-Plattform des Bundes www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragen. Diese Form der Beantragung soll Missbrauch vermeiden. Gleichzeitig soll sie aber auch möglichst einfach sein.