zurück
Bad Neustadt/Würzburg
"Gefälligkeitsatteste": Gericht bestätigt Maskenpflicht für Kinder im Bus
Drei Kinder wollten ohne Masken im Bus zur Schule fahren: Das Landratsamt Rhön-Grabfeld lehnte dies trotz vorgelegter Atteste ab. Zurecht, sagt das Verwaltungsgericht.
Wer Bus fährt, muss Mundschutz tragen. Drei Kinder scheiterten jetzt mit einem Eilantrag vor Gericht, mit dem sie eine Befreiung von der Maskenpflicht im ÖPNV erreichen wollten. Dieses Symbolbild entstand im Landkreis Würzburg.
Foto: Silvia Gralla | Wer Bus fährt, muss Mundschutz tragen. Drei Kinder scheiterten jetzt mit einem Eilantrag vor Gericht, mit dem sie eine Befreiung von der Maskenpflicht im ÖPNV erreichen wollten.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:23 Uhr

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat den Eilantrag von drei schulpflichtigen Kindern abgelehnt, die von der Maskenpflicht im Linienbus befreit werden wollten. Das Gesundheitsamt Rhön-Grabfeld hatte es abgelehnt, die von den Geschwistern und ihren Eltern vorgelegten Atteste anzuerkennen und das Busunternehmen anzuweisen, die Kinder auch ohne Maske zu transportieren.

Das Unternehmen hatte die Atteste zunächst akzeptiert und den Kindern Anfang November eine Bescheinigung ausgestellt, laut der sie berechtigt waren, ohne Mund-Nase-Schutz im Bus zur Schule zu fahren. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt in Bad Neustadt widerrief die Busgesellschaft ihre Zusage allerdings wenige Tage später.

Die Würzburger Richter folgten jetzt in ihrem Beschluss der Argumentation der Behörde, die die Gesundheitszeugnisse der Kinder für nicht glaubhaft hielt. Ein Arzt hatte geschrieben, die Kinder würden beim Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung unter anderem an Übelkeit und Kreislaufproblemen bis hin zu Ohnmachtsanfällen, Kollaps-Neigung, Alpträumen, Atembeschwerden und Ekzemen leiden. Die Richter bemängelten, wie zuvor schon der Amtsarzt, den fehlenden Bezug zur "konkreten Tragesituation, nämlich der Busfahrt zur Schule".

Hat der Arzt die Kinder persönlich untersucht?

Es sei nicht erkennbar, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts, dass die beschriebenen Beschwerden "bereits innerhalb dieses vergleichsweise kurzen Zeitraums" auftreten könnten. Ferner würden keine Grunderkrankungen akuter oder chronischer Art genannt, die mit den beschriebenen Beschwerden in Zusammenhang stehen könnten. Auch sei nicht klar, ob der Arzt die Kinder überhaupt persönlich untersucht habe. Das Gesundheitsamt sah "mehrere Anzeichen", die auf "Gefälligkeitsatteste" hindeuteten, schließlich habe der Mediziner, der die Bescheinigungen ausgestellt hat, in der Öffentlichkeit die generelle Abschaffung der Maskenpflicht für gesunde Kinder und Erwachsene gefordert.

Allerdings stellte das Gericht klar, dass es den Kindern und ihren Eltern unbenommen sei, weitere Atteste vorzulegen, die den Anforderungen des Gesundheitsamts entsprechen. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht sei damit nicht verbunden. Schließlich gehe es nicht darum, dass der Mediziner Gesundheitsdaten gegen den Willen der Patienten preisgebe.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts können die Eltern nun noch Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Bad Neustadt
Würzburg
Michael Czygan
Amtsärzte
Coronavirus
Maskenpflicht
Patienten
Schulpflicht
Verwaltungsgericht Würzburg
Ärzte
Ärztliche Schweigepflicht
Übelkeit
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • zaphod66
    Mir fehlt da einfach das Verständnis, wenn Eltern ihre Kinder in ihr Schwurbeluniversum hinein ziehen. Noch unverständlicher, wenn man sich dazu gefälschter Atteste besorgt. Da gehören sowohl die Ärzte als auch die Eltern bestraft. Letztlich schadet das nur DEN Menschen, die WIRKLICH auf ein Attest angewiesen sind. Hatten diese Menschen eigentlich mal Ethikunterricht?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Uncle-Sam@kabelmail.de
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Der gesamte Kommentarstrang wurde wegen fehlender Referenz zum Thema gesperrt
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • radfahrer
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Der gesamte Kommentarstrang wurde wegen fehlender Referenz zum Thema gesperrt
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • FischersFritz
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Der gesamte Kommentarstrang wurde wegen fehlender Referenz zum Thema gesperrt
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • radfahrer
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Der gesamte Kommentarstrang wurde wegen fehlender Referenz zum Thema gesperrt
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Werner12
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Der gesamte Kommentarstrang wurde wegen fehlender Referenz zum Thema gesperrt
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Uncle-Sam@kabelmail.de
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Der gesamte Kommentarstrang wurde wegen fehlender Referenz zum Thema gesperrt
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • radfahrer
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Der gesamte Kommentarstrang wurde wegen fehlender Referenz zum Thema gesperrt
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • radfahrer
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Ihr Beitrag hat nichts mit dem Artikel zu tun.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • dietmar@eberth-privat.de
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Ihr Beitrag hat nichts mit dem Artikel zu tun.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • radfahrer
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Ihr Beitrag hat nichts mit dem Artikel zu tun.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • dietmar@eberth-privat.de
    Es wird doch möglich sein einen Bus vorausgesetzt es findet sich ein Busfahrer - zur Verfügung zu stellen der ALLE Schulkinder einsammelt die keine Maske tragen wollen.
    Problem gelöst.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Werner12
    Der Bus soll dann aber auch alle die mit weltfremden Kommentaren um sich schmeißen gleich mitnehmen.
    Und bitte die Haltestelle in Werneck oder Lohr am Main anfahren.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • radfahrer
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. der gesamte Kommentarstrang wurde wegen fehlender Referenz zum Thema gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • radfahrer
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. der gesamte Kommentarstrang wurde wegen fehlender Referenz zum Thema gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • 2186583
    Sie haben wirklich keine Ahnung! Haben Sie schon einmal einen Fahrplan für solche Busse zusammengestellt? Ein Extrabus für die Kinder (solcher Eltern) würde wahrscheinlich das GeldLimit sprengen - oder die betreffenden Eltern müssten diesen Bus selbst bezahlen.
    Es geht in Wahrheit doch nicht um das Wohl dieser Kinder, sondern um die Anit-Corona-Vorstellungen der betreffenden Eltern. Im Übrigen müssten Ärzte, welche solch Gesundheitszeugnisse ausstellen, auf Grund solcher "Gefälligkeitsgutachten" überprüft werden. Mit solchen "Attesten" kann ein "Mediziner" viel Geld machen. Die Folgen müsste dieser Arzt dann auch selbst tragen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • roswitha.oehrlein@aol.com
    Solche Ärzte müssten Berufsverbot bekommen!!!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • roswitha.oehrlein@aol.com
    ...die keine Maske tragen wollen! Genau daran hängt´s und da darf es keinerlei Extrawürscht geben!!!!!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • jebusara@web.de
    Lustig wie die Schwurbler immer die Testergebnisse anzweifeln - jedoch stets nur in eine Richtung! Was ist denn mit negativen Ergebnissen die sich dann als falsch heraus stellten? Auch die gibt es, die werden nur nicht so hochgepuscht zwinkern

    Zieht eure Masken an und gut ist. Mehr wird im Grunde gar nicht verlangt denn Abstand zu Fremden sollte man wenn immer möglich auch in gesunden Zeiten einhalten.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • enders-p@t-online.de
    Maskenpflicht macht Sinn. Aber was macht es für einen Sinn, wenn die Schulbusse komplett überfüllt sind. Da gibt es dann keine Abstandsregel.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten