Das Verwaltungsgericht Würzburg hat den Eilantrag von drei schulpflichtigen Kindern abgelehnt, die von der Maskenpflicht im Linienbus befreit werden wollten. Das Gesundheitsamt Rhön-Grabfeld hatte es abgelehnt, die von den Geschwistern und ihren Eltern vorgelegten Atteste anzuerkennen und das Busunternehmen anzuweisen, die Kinder auch ohne Maske zu transportieren.
Das Unternehmen hatte die Atteste zunächst akzeptiert und den Kindern Anfang November eine Bescheinigung ausgestellt, laut der sie berechtigt waren, ohne Mund-Nase-Schutz im Bus zur Schule zu fahren. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt in Bad Neustadt widerrief die Busgesellschaft ihre Zusage allerdings wenige Tage später.
Die Würzburger Richter folgten jetzt in ihrem Beschluss der Argumentation der Behörde, die die Gesundheitszeugnisse der Kinder für nicht glaubhaft hielt. Ein Arzt hatte geschrieben, die Kinder würden beim Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung unter anderem an Übelkeit und Kreislaufproblemen bis hin zu Ohnmachtsanfällen, Kollaps-Neigung, Alpträumen, Atembeschwerden und Ekzemen leiden. Die Richter bemängelten, wie zuvor schon der Amtsarzt, den fehlenden Bezug zur "konkreten Tragesituation, nämlich der Busfahrt zur Schule".
Hat der Arzt die Kinder persönlich untersucht?
Es sei nicht erkennbar, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts, dass die beschriebenen Beschwerden "bereits innerhalb dieses vergleichsweise kurzen Zeitraums" auftreten könnten. Ferner würden keine Grunderkrankungen akuter oder chronischer Art genannt, die mit den beschriebenen Beschwerden in Zusammenhang stehen könnten. Auch sei nicht klar, ob der Arzt die Kinder überhaupt persönlich untersucht habe. Das Gesundheitsamt sah "mehrere Anzeichen", die auf "Gefälligkeitsatteste" hindeuteten, schließlich habe der Mediziner, der die Bescheinigungen ausgestellt hat, in der Öffentlichkeit die generelle Abschaffung der Maskenpflicht für gesunde Kinder und Erwachsene gefordert.
Allerdings stellte das Gericht klar, dass es den Kindern und ihren Eltern unbenommen sei, weitere Atteste vorzulegen, die den Anforderungen des Gesundheitsamts entsprechen. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht sei damit nicht verbunden. Schließlich gehe es nicht darum, dass der Mediziner Gesundheitsdaten gegen den Willen der Patienten preisgebe.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts können die Eltern nun noch Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Problem gelöst.
Und bitte die Haltestelle in Werneck oder Lohr am Main anfahren.
Es geht in Wahrheit doch nicht um das Wohl dieser Kinder, sondern um die Anit-Corona-Vorstellungen der betreffenden Eltern. Im Übrigen müssten Ärzte, welche solch Gesundheitszeugnisse ausstellen, auf Grund solcher "Gefälligkeitsgutachten" überprüft werden. Mit solchen "Attesten" kann ein "Mediziner" viel Geld machen. Die Folgen müsste dieser Arzt dann auch selbst tragen.
Zieht eure Masken an und gut ist. Mehr wird im Grunde gar nicht verlangt denn Abstand zu Fremden sollte man wenn immer möglich auch in gesunden Zeiten einhalten.