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LESERANWALT
Leseranwalt: Über einen falschen Eindruck im Bericht aus dem Gemeinderat
Eine betroffene Leserin weißt darauf hin: Der Berichterstatter war nicht in der Sitzung. Vor allem: Die Nennung ihres Namens im Gemeinderatsbericht war nicht gerechtfertigt.
Bei öffentlichen Sitzungen von Gemeinderäten ist vieles durch die Geschäftsordnung geregelt - und für Berichterstatterinnen und Berichterstatter gibt es wichtige Grundsätze. 
Foto: Archivbild Andreas Brachs | Bei öffentlichen Sitzungen von Gemeinderäten ist vieles durch die Geschäftsordnung geregelt - und für Berichterstatterinnen und Berichterstatter gibt es wichtige Grundsätze. 
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:38 Uhr

Tageszeitungen zu lesen ist oft nützlich. Wie das für die Artikel des Leseranwalts gilt, zeigt die Anfrage einer Frau. Sie hatte den am 30. Dezember veröffentlichten Beitrag  "Warum Täter meist namenlos bleiben, Richter aber nicht" gelesen. Sie stimmte dem erklärenden Inhalt zu, dass nicht alle verurteilten Täter namentlich genannt werden dürfen, so wie das auch bei Urteilen über Gewalttäter bei Demonstrationen in Schweinfurt vermieden wurde. 

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