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WÜRZBURG
Sagen Sie es Journalisten, wenn Sie in deren Berichterstattung nicht erkennbar sein wollen
Wer nicht im Lichte der Öffentlichkeit steht, hat das alleinige Recht darüber zu entscheiden, ob über seine Person in einem Medium identifizierend berichtet werden darf.
Von unserem Leseranwalt Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 16.12.2021 11:03 Uhr

Lediglich prominente Persönlichkeiten, die ohnehin häufig Gegenstand von Veröffentlichungen sind (etwa bekannte Künstler, Bürgermeister oder Abgeordnete), müssen es sich meist gefallen lassen, in Text und Bild erkennbar zu sein. Erkennbar gemacht werden dürfen auch rechtskräftig verurteilte Straftäter nach Kapitalverbrechen.

Ich habe kurz zusammengefasst, was Journalisten im Sinne der informationellen Selbstbestimmung der Menschen zu beachten haben. Ich tue das, weil es zu identifizierenden Veröffentlichungen gekommen ist, die nicht gerechtfertigt gewesen sind. Um die nicht zu wiederholen, bleibt meine Erklärung allgemein gehalten. In einem Fall haben Personen der Redaktion ein Bild von einem interessanten Ereignis übergeben, das einen ihrer Bekannten zeigt. Die Redaktion ging davon aus, dass der mit dessen Veröffentlichung einverstanden war. Er war es nicht.

Die Beachtung von Persönlichkeitsrechten liegt in der Verantwortung der Journalisten. Sie müssen die Zustimmung einholen, bevor sie Personen, die in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt sind, erkennbar darstellen. Das gilt in erhöhtem Maße für Fotos. Besonders geschützt sind Kinder und nicht volljährige Jugendliche. Grundsätzlich dürfen die nur nach Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten namentlich genannt oder abgebildet werden.

Vorsichtshalber empfehle ich allen Leuten, die mit recherchierenden Journalisten sprechen, selbst unmissverständlich mitzuteilen, wenn sie mit einer Abbildung oder der namentlichen Nennung ihrer Person nicht einverstanden sind.

Wer allerdings eine öffentliche Veranstaltung besucht, muss damit rechnen, dass Medien von dort berichten. So kann er sich kaum dagegen wehren, wenn er sich auf einem Bild von diesem Ereignis in der Zeitung wiedererkennt. Und wer bei einer solchen Veranstaltung gar selbst auftritt, etwa bei einer Bürgerversammlung, muss sich meist sogar seine namentliche Nennung gefallen lassen, mindestens im Lokalteil.

Über alles das informiert zu sein, ist ziemlich wichtig geworden. Denn nicht nur, wer in dieser Zeitung erscheint, findet sich zusätzlich im Internet wieder, hier unter www.mainpost.de. Das heißt, er verschwindet nicht im Dunkel des Papierarchives, sondern bleibt voraussichtlich samt Bericht dauerhaft online schnell auffindbar. Das zu bedenken, empfehle ich jedem, bevor er sich in die Öffentlichkeit drängt.

 
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  • m.engelmann
    Wider besseres Wissen wird hierdurch Sachinformation verschwiegen und noch dazu öffentlich Stimmung gegen engagierte Bürger und Leser ihrer Zeitung gemacht! Vermutlich ist es manchem ihrer Journalisten lieber, das eigene Meinungsmonopol zu verteidigen und Hofberichterstattung im Sinne der eigenen politischen Einstellung zu spielen, statt investigativen Journalismus zu betreiben.
    Ich frage mich zunehmend, ob große Teile der Presse überhaupt noch ihrer Aufgabe als Wächter unserer Demokratie gerecht werden.
    Wo bleibt z. B. Ihr Beitrag und Kampf um Transparenz und das Menschenrecht auf Informationsfreiheit durch öffentliche Stellen, v. a. in den Kommunen?
    Sollte man nicht erst vor der eigenen Tür kehren, bevor man den Rest der Welt verbessern will, mit dem täglich ihre Zeitung vollgeschrieben ist?
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  • Dem ist nichts hinzuzufügen.

    Die Mainpost hat sich mit dieser Aktion in Sachen "lokale, neutrale Berichterstatterin" wirklich nicht mit Ruhm bekleckert und sich unglaubwürdig gemacht.
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  • mdeeg
    Hier noch zur Vorsorge eine selbst- zensierteVersion meines Beitrages - ohne persönliche Fakten - Thema ist wichtig!

    Da hier nicht nur gilt, was gesagt wird sondern auch wer,ein Zitat Ihres (juristisch vorgebildeten) Kollegen Prantl in der SZ heute:

    "Die Öffentlichkeit wird von der Justiz nicht geachtet, sondern neuerdings missbraucht: In Ermittlungsverfahren gegen Prominente...stellen gezielte (und strafbare!) Indiskretionen ein öffentliches Klima der Vorverurteilung her, einen Sturm, der die Segel von Verdacht und Verfolgung blähen soll....Im angloamerikanischen Raum würde das zur Einstellung führen."

    Das gilt nicht nur für "Prominente"....
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  • Den Protest des Fahrzeughalters, dass das eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte sei, schien ihn/sie zunächst nicht zu interessieren. Erst das Hinzuziehen von Zeugen - u.a. eine Politesse, zwei anschl. Geschäftsleute und weitere am Ausfahren gehindert Autofahrer bewog ihn/sie, dem Fahrzeughalter - s.o. - ein schriftliche Bestätigung - diese liegt mir in Original vor - zu geben, dass dieses Foto, das er/sie angeblich nicht löschen könne, nicht veröffentlicht oder anderweitig verwendet wird.
    'Ich will diesen Fall nicht noch einmal aufrollen, er soll nur zeigen, das ich das von 'Ihnen Geschriebene für eine idealisierte Wunschvorstellung halte, nicht mehr und icht weniger
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  • antonsah
    ... ich frage mich, was dieser von ihnen vorgebrachte unschöne Vorgang - der sich für mich leider kaum noch überprüfen lässt - mit der Wahrung von Persönlichkeitsrechten bei Medienveröffentlichungen zu tun hat. Wenn es tatsächlich so gewesen sein sollte, wäre es zu bedauern und eine Entschuldigung angebracht. Ich gehe dann auch davon aus, dass es ein bedauerlicher Einzelfall gewesen ist.
    Allerdings ändert ihre Geschichte nichts an den Inhalten meines Ausgangsbeitrages.
    Anton Sahlender, Leseranwalt
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  • 1. Es war so und der Beleg liegt mir vor (s.o.)
    2. Ich habe mich damals unter meinem Echtnamen mit Ihnen darüber schriftlich bzw. per e-mail ausgetauscht.
    3. S. meinen letzten "fetten" Satz.
    4. Ihre Ausführungen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte in allen Ehren. Im vorliegenden Fall wären diese aber wohl nicht so ganz eingehalten worden , wenn der Betr. sich nicht zur Wehr gesetzt hätte. Wollte - Achtung: Hypothese - man böswillig sein, könnte man evtl. sogar von Druck auf den "renitenten" Bürger sprechen, den einzusetzen man in Kauf zu nehmen betreit war.
    FAZIT: Da widerhole ich mich: In den Augen des damals betroffenen handelt es sich um eine stark idealisierende Beschreibung, wie es sein sollte, aber nicht immer ist (und vielleicht auch gar nich sein kann, " wo Menschen arbeiten menschelt's halt gerne"). Gefährlich wird es nur, wenn man diese Ideale für sich reklamiert, dem anderen gegenüber aber nicht konsequent anwendet. Gottlob setzt(e) sich der Bürger hier zur Wehr.
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  • antonsah
    ... ihre Geschichte, die sie da erzählen, hat nichts mit Währung von Persönlichskeitsrechten in der Berichterstattung zu tun. Sie erzählen hier von einer mutmaßlichen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, die eine Kollegin begangen haben soll. Und die möglicherweise Betroffene hat keine Gelegenheit ihre Sicht der Dinge darzustellen. Bleiben Sie einfach beim Thema..
    Anton Sahlender, Leseranwalt
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  • wie Sie auszuführen belieben (apropos: Wie kommen Sie denn auf "die[b][/b]" Betroffene) braucht auch keine Gelegenheit mehr, denn er/sie hat ja eine Unterlassungserklärung - sie liegt ja vor - unterschrieben und die Geschichte, wie sie es nennen, die ich erzähle hat's es so gegeben.
    Aber lassen wir das: Wenn es die Intention gewesen wäre, das noch einmal aufzurollen, hätte man sich sicher an Sie zuletzt gewandt. Und wenn Sie meinen, ich solle beim Thema bleiben, dann unterstellen sie Themaverfehlung und die Redaktion hätte meinern Beitrag nicht veröffentlichen dürfen.
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  • um die - Sie nennen es verharmlosen "mutmaßliche" - Ordnungswidrigkeit gings dem Kommentator nun wirklich nicht, sondern um den "mutmaßlichen" Druck, der wohl mit dem Foto aufgebaut werden sollte.
    Ich rate "glaubt-nicht.." jedoch, sich - wie übrigens auch ich - nicht mehr weiter zu äußern, er bekommt von Ihnen ja doch nicht recht traurig
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  • eigentlich wollte ich mich hier nicht mehr zu Wort melden, aber Ihre Aussage -
    Zitat: Die Beachtung von Persönlichkeitsrechten liegt in der Verantwortung der Journalisten. - veranlasst mich, eine Angelegenheit, die sich vor ein paar Jahren in der in der Würzbzurger Innenstadt abgespielt hat, zur Diskussion zu stellen (ich habe Ihnen davon schon mal berichtet); zum Schutze Ihrer/s Mitarbeiterin/ers wähle ich diese gestelzte Ausdrucxksweise:
    Ein(e) MP-Reporterin fährt flott auf einem Platz vor, "parkt" auf einer gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt und hindert gleichzeitig ein ordnugnsgemäß geparktes Fahrzeug an der Ausfahrt. Dessen Fahrer, der ihn/sie darauf anspricht, antwortet sie keck, er/sie sei von der Presse, hätte einen ent.spr. Sonderausweis und dürfe in Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit "überall" parken. Auch der Hinweis auf die Feuerwehrzufahrt bewog ihn/sie nicht zum Einlenken. Statt dessen fotografierte er/sie den gehinderten Fahrer und sein Auto - Forts. folgt -
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  • mdeeg
    ....wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zwischen 2005 und 2010 wird sich auch nicht dadurch in Luft auflösen, dass meine Kommentare nicht gebracht werden.

    Wie der Vor-Kommentator hier richtig bemerkte: ins Licht der Öffentlichkeit werden ungeniert Privatpersonen, Angeklagte vor Gericht oder sonstige "kleine Leute" gestellt, die sich kaum wehren können - in meinem Fall bspw. weil ich unschuldig in Untersuchungshaft saß....

    Hingegen werden berechtigte Zweifel am Handeln hochrangiger Juristen bis hin zu gravierenden Verdacht gravierender Straftaten im Amt und Beschwerden gegen die örtliche Justiz beim EGMR in Straßburg geflissentlich unterdrückt und verschwiegen!

    Glaubt man bei der Mainpost, das interessiert die Öffentlichkeit nicht!? Oder spielt das Parteibuch der Herren eine Rolle?

    In der Justiz Franken, geschehen Dinge, die nicht erst seit dem "Fall Mollath" massive Fragen aufwerfen - und auf deren Kenntnis die Öffentlichkeit ein Recht hat!

    M. Deeg
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  • antonsah
    ... die Main-Post verletzt keine Persönlichkeitsrechte, speziell auch nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es gibt sicherlich von Zeit zu Zeit schwierige Grenzfälle, über die sich streiten lässt.
    Die Redaktion muss sich oft gegen die Aufforderung wehren, Namen zu nennen, wo sie nicht genannt werden dürfen. Aus Kommentierungen mussten gelegentlich Namen gestrichen werden, weil deren Nennung gegen informationelle Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrecht verstoßen hätte.
    Und wer bei jeder Gelegenheit Institutionen Rechtsstaates unbegründet in Frage stellt und beschimpft, muss sich nicht wundern, wenn seine Kommentierungen hier nicht übernommen werden können.
    Anton Sahlender, Leseranwalt
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  • muss ich Ihnen ausnahmsweise mal Recht geben, Herr Leseranwalt!
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  • mdeeg
    ....am Neonaziaufmarsch aber auch nicht - und auch die Berichterstattung der Mainpost darüber bezeichnen Sie dort als "undemokratisch".....? Hängt das zusammen? Bin schon lange der Meinung, dass die Gesinnungen innerhalb der Instituitonen in diesem Zusammenhang das größere Problem sind!
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  • darf sehr wohl sein, nicht aber die Werbung für die Verhinderung einer angemeldeten und genehmigten Demo, wie es die Mainpost in den letzten Tagen vehement mit der völlig übertriebenen Werbung für dieses "Würzburg ist Bunt" Kindergartengetue tut.

    Ist mir doch wurscht, wenn da 100 Braune durch Wü laufen, so lange sie sich ordentlich aufführen, keine Mülltonnen anzünden, Polizisten mit Steinen bewerfen und sich mit ihnen prügeln, Verkehrswege durch Sitzblockaden abschneiden usw.

    Na, wem würden Sie denn die genannten Atrribute zuschreiben??
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  • mdeeg
    Den Nazis - ohne Neo.

    Ach nein! Das, was die"angezündet" haben waren Bücher - keine Mülltonnen.
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  • "Wer nicht im Lichte der Öffentlichkeit steht" --- so und wer bestimmt, wer denn im Licht der Öffentlichkeit steht? Im Zweifelsfall immer die Redaktion des MP! Also , was solls....
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  • antonsah
    ... zunächst muss tatsächlich die Redaktion vor Veröffentlichung darüber entscheiden. Aber es gibt dafür strenge Kriterien, weil auch die Rechtsprechung Persönlichkeitsrechte mehr als früher schützt. Eine ungerechtfertigte Identifikation kann eine Redaktion teuer zu stehen kommen. Gibt es denn ein Beispiel, wo ihrer Meinug nach eine ungerechtfertigte Identifikation vorlgelegen hat?
    Anton Sahlender, Leseranwalt
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  • mdeeg
    ...da Sie halt mal behaupten und das muss dann ja richtig sein - Erwiderungen werden selektiv gebracht, analog der von mir als PersönlichkeitsrechtsverletzungenGeltend gemachten Berichte und Falschbeschuldigungen.Es wird dann als "unbegründet" oder einfach ungehörige "Beschimpfung" abgekanzelt...Das ist der von mit gerügte STIL dieser Zeitung! nicht nur, aber zu oft!

    Nochmal: ich "beschimpfe" nicht - ich werfe konkreten Personene Straftaten im Amt vor! - und die werden geklärt!!
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  • antonsah
    ... Ihre Vorwürfe sind nicht nachweisbar und meist in eigener Sache. Die davon betroffenen namentlich genannten Personen gilt es zu schützen. Wir haben eine Verbreiterhaftung und können nicht zulassen, dass hier in diesem Forum jeder Gelegenheit erhält, anderen, identifizierbaren Personen Straftaten zu unterstellen. Das ist kein Forum für eine Art von Selbstjustiz. Für Rechtsprechung sind unsere Gerichte zuständig.
    Anton Sahlender, Leseranwalt
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