Veröffentlichte Pressemitteilungen sind keine journalistischen Glanzpunkte. Aber die gehören zum Alltag der Redaktion. Dass sie als Pressemitteilungen gekennzeichnet werden, wenn sie ohne Bearbeitung durch die Redaktion veröffentlicht werden, fordert der Kodex des Deutschen Presserates (Richtlinie 1.3). Auch die journalistische Leitlinien der Redaktion sehen dies vor.
Ich habe in den letzten Wochen den Eindruck gewonnen, dass der Anteil der Pressemitteilungen in den Lokalteilen der Zeitung gewachsen ist. Es mag Folge der Corona-Beschränkungen sein, dass Veranstaltungen mit Pressevertretern ausfallen mussten. So melden sich Institutionen, Parteien, Kreise oder Gemeinden eben auf diesem schriftlichen Weg verstärkt mit Aktivitäten zu Wort.
Nur ein Beispiel
Nun habe ich aber auch festgestellt, dass zu viele Veröffentlichungen aus Pressemitteilungen nicht die notwendige Quellenklarheit aufweisen. Um der Erklärung willen, zitiere ich exemplarisch aus nur einem Beispiel, könnte aber leider leicht weitere aufzeigen. Am 17.8. heißt es in einer Überschrift „Thema Tourismus: Die Corona-Krise als Chance nutzen“ und „Grüne Landtagsabgeordnete informierten sich über Probleme des Tourismus in der Region Würzburg“. Der Artikel beginnt wie folgt: „In elf Tagen mit Bahn, Rad und Bus durch Franken – das war Christian Zwanzigers Ziel bei seiner Tourismus-Tour durch die Region, heißt es in einer Pressemitteilung.“ Nur vermuten darf der Leser danach, dass diese Mitteilung von der Partei selbst kommt.
Dem zitierten ersten Satz folgt ein Bericht, dessen Diktion annehmen lassen kann, ein Journalist sei bei dem geschilderten Geschehen dabeigewesen. Ein Hinweis darauf, woher dieser Text kommt, fehlt jedenfalls. Vermutlich entspringt er ebenfalls jener Pressemitteilung, die nur für die Information im ersten Satz steht. Ein Kürzel aus zwei Buchstaben am Ende schafft da kaum mehr Klarheit.
Kennzeichnung vermisst
Die in den angesprochenen Leitlinien geforderte redaktionelle Bearbeitung sehe ich so nicht erfüllt. Würde das doch bedeuten, die verbreiteten Informationen wurden geprüft oder es sind eventuell eigene Recherchen eingeflossen. Ist aber der gesamte Artikel jener Pressemitteilung, vermutlich von den Grünen, entnommen, dann fehlt auch die dafür geforderte Kennzeichnung. Die hätte schon in der Überschrift stehen können. Es gäbe zudem die Möglichkeiten, häufiger aus der Mitteilung zu zitieren oder sich durch indirekte Rede direkt auf sie als Quelle zu beziehen. So wäre sprachlich eine journalistische Distanz zu ungeprüft übernommenen Nachrichten hergestellt.
Dieser Beitrag ist unpolitisch. Er hätte Mitteilungen aller Parteien betreffen können. Meine Kritik richtet sich auch nicht gegen die Absender von Pressemitteilungen, er ist kritischer Hinweis an die Redaktion. Schärfen soll er zudem die Aufmerksamkeit der Leserschaft.
Frühere ähnliche Leseranwalt-Kolumnen:
2016: "Es ist schon alles gesagt, aber von uns noch nicht. Das sollte scheitern"
2019: "Unbegründete Hoffnungen aus der Forschung"
Anton Sahlender, Leseranwalt. Siehe auch Vereinigung der Medien-Ombudsleute.