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CORONAVIRUS
Standesamtliche Trauung trotz Coronavirus: Was aktuell möglich ist
Standesamtliche Trauung trotz Corona       -  Keine große Hochzeitsgesellschaft, Maskenpflicht, verkürzte Zeremonie - eine standesamtliche Trauung läuft während der Corona-Pandemie anders ab.
Foto: JohnAlexandr (iStockphoto) | Keine große Hochzeitsgesellschaft, Maskenpflicht, verkürzte Zeremonie - eine standesamtliche Trauung läuft während der Corona-Pandemie anders ab.
Denise Schiwon
 und  Fabienne Metzger
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:29 Uhr

Während Hochzeitsfeiern seit Juni 2021 wieder erlaubt sind, waren standesamtliche Trauung trotz Corona-Pandemie stets möglich. Dennoch müssen Hochzeitspaare weiterhin Einschränkungen für ihre Hochzeit 2021 hinnehmen.  Denn auch im Standesamt gelten besondere Regeln. Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei Ihrer standesamtlichen Trauung in Franken achten müssen (Stand: 7. September 2021).

Standesamtliche Trauung 2021: Diese Corona-Regeln müssen Hochzeitspaare beachten 

Standesamtliche Trauungen gelten als eine Amtshandlung im staatlichen Aufgabenbereich und nicht als Veranstaltung. Deshalb waren sie auch zu Zeiten strengerer Corona-Regeln stets erlaubt.

Das heißt, standesamtliche Trauungen sind also auch 2021 möglich. Mit der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) vom 2. September 2021 wurden außerdem sämtliche Einschränkungen für standesamtliche Trauungen aufgehoben. Welche Corona-Regeln jetzt noch gelten, wird in den folgenden Absätzen ausgeführt.

1. Gilt die 3G-Regel für die standesamtliche Trauung?

Anders als bei der Hochzeitsfeier in einer Location gilt die 3G-Regel (geimpft - genesen - getestet) nicht für Standesämter in Bayern. Institutionen mit eigener Organisationshoheit sind von der Regelung ausgenommen. Dazu zählen auch Standesämter, da sie Amtshandlungen im staatlichen Aufgabenbereich vornehmen.

Eine Kontaktdatenerfassung kann auf Hochzeitspaar und Gäste auch im Standesamt zukommen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 der 14. BayIfSMV können Behörden, die "Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen", personenbezogene Daten erheben.

2. Wer zählt zu den Hochzeitsgästen?

Zu den festen Teilnehmern einer standesamtlichen Trauung während der Corona-Krise zählen das Brautpaar und die Trauzeugen. Ob und wie viele Eltern, Familienangehörige, Freunde und/oder externe Dienstleister zulässig sind, bestimmt das jeweilige Standesamt individuell. Hingegen werden der Standesbeamte / die Standesbeamtin sowie - falls erforderlich - der Dolmetscher nicht zu den zulässigen Gästen gezählt. 

3. Wonach richtet sich die Anzahl erlaubter Gäste während der Trauung?

Der Fachverband der Standesbeamten in Bayern teilt auf seiner Website mit, dass die Höchstanzahl der Gäste nicht pauschal auf eine maximale Personenzahl festgelegt werden sollte. Hier heißt es, dass sich die maximale Personenzahl nicht an pauschalen Vorgaben orientieren solle, sondern vor allem an folgenden Punkten:

  • der Größe des Trausaales,
  • der Situation beim Zugang und Ausgang zum Trausaal und
  • der Anzahl der Trauungen, die regelmäßig hintereinander durchgeführt werden.

Wie viele Gäste also zusätzlich zum Paar und Standesbeamten zugelassen sind, muss jedes Standesamt selbst entscheiden. Jedes Standesamt hat sein eigenes Infektionsschutzkonzept entwickelt. Darin ist unter anderem festlegt, wie viele Personen bei der Trauungen anwesend sein können. In manchen Standesämtern, wie beispielsweise in Würzburg, sitzt der Standesbeamte hinter einer Plexiglasscheibe.

Wichtig hierbei ist: Die Anzahl der zugelassenen Hochzeitsgäste im Standesamt sagt nichts über die erlaubte Personenzahl für die anschließende Feier aus. Denn mit der 14. BayIfSMV wurden die bislang geltenden Personenobergrenzen aufgehoben.

4. Gilt eine Maskenpflicht während der Trauung?

In geschlossenen Räumen gilt weiterhin eine Maskenpflicht (§ 2 der 14. BayIfSMV). Wobei das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) ausreichend ist.  Kinder bis sechs Jahre sind davon befreit.

Die Verordnung regelt, dass die Maskenpflicht nicht an einem festen Sitz- Steh- oder Arbeitsplatz gilt. Voraussetzung ist, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, gewahrt wird. Dementsprechend können die Standesämter selbst entscheiden, ob die Maskenpflicht am Platz entfällt, sobald der Mindestabstand eingehalten werden kann. 

Findet Ihre Trauung unter freiem Himmel statt, gibt es keine Maskenpflicht mehr.

5. Welche Corona-Regeln gelten außerdem im Standesamt?

Es gelten weiterhin diverse Hygienestandards sowie das Gebot zum Abstandhalten. Die Trauung ist zudem häufig auf die reine Amtshandlung beschränkt, weshalb die Zeremonie verkürzt wird. Nach der Trauung sollten Sie und Ihre Gäste das Standesamt zügig verlassen.

Im Anschluss an die Trauung gelten die aktuell gültigen Regeln für private Feierlichkeiten. Ob ein Sektempfang oder eine andere Tradition nach der Trauung vor dem Standesamt gestattet wird, sollten Sie im Einzelfall abklären.

Unser Tipp: Setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Standesamt in Verbindung und klären Sie die vor Ort geltenden Einzelheiten ab.

Beispiel: Diese Regeln gelten im Standesamt Würzburg 

Der 04.04.2020 hätte ihr großer Tag werden sollen. Martin Mößlein und Eva Ziegler wollten sich im Kolitzheimer Standesamt das Ja-Wort geben. Mit Mundschutz mit Herz feierten sie 'ihren' Hochzeitstag dann symbolisch und ganz für sich alleine im Familien-Weingut in Zeilitzheim.
Foto: Dominik Dorsch | Der 04.04.2020 hätte ihr großer Tag werden sollen. Martin Mößlein und Eva Ziegler wollten sich im Kolitzheimer Standesamt das Ja-Wort geben.

Im Würzburger Standesamt können Hochzitspaare, die bereits einen Termin für die Eheschließung vereinbart  haben, diesen auch wahrnehmen. Im Rathaus müssen Sie und alle anwesenden Personen mindestens eine OP-Maske tragen. Nach dem Ja-Wort ist es dem Paar gestattet, diese für den ersten Kuss als Ehepaar abzunehmen. Auch ein Ringtausch ist erlaubt. Jedoch sollten Sie hierfür eine eigene Box, einen Teller oder ein Kissen mitbringen. 

Trauung im Trausaal 

Laut Website der Stadt Würzburg sind im Trausaal maximal sechs Personen gestattet. Das heißt: Das Hochzeitspaar + vier weitere Personen. Beispielsweise zwei Trauzeugen und zwei weitere Personen

Trauung im Wappensaal 

Im Wappensaal kann das Hochzeitspaar mit zwei Trauzeugen und zusätzlich zehn weiteren Personen heiraten. Insgesamt können Sie also maximal zwölf Gäste zu Ihrer Trauung einladen.  Laut Website der Stadt wird der Wappensaal derzeit vorrangig und kostenfrei genutzt.

Trauung im Wenzelsaal

Im Wenzelsaal wären aus Infektionsschutz-Sicht aufgrund der Größe des Raumes insgesamt 20 Personen möglich.  Es können das Paar mit zwei Trauzeugen sowie 16 weiteren Gästen an der Trauung teilnehmen.  Insgesamt können Sie sich das Ja-Wort vor 18 Angehörigen und Freunden geben. Der Wenzelsaal ist jedoch nur mit Anmietung nutzbar um 10 und 12 Uhr sowie an Samstagen um 10 und 11.30 Uhr.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Standesamt.

Brautpaare werden wenige Tage vor der Trauung von einem Standesbeamten über die aktuellen Bestimmungen für den Ablauf der Trauung informiert. Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass es je nach geltender Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) und der zum Zeitpunkt der Eheschließung gültigen Allgemeinverfügungen zu kurzfristigen Änderungen kommen kann. 

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