Zwei Jahre lang mussten Paare ihre Hochzeit unter sehr erschwerten Bedingungen planen und feiern. Das Coronavirus hat alle Bereiche des Lebens beeinflusst, davon sind Hochzeiten nicht verschont geblieben. Durch die dynamische Corona-Krise mussten Hochzeitspaare flexibel auf Lockdown, Verbote, Personenobergrenze und andere Regelungen reagieren. Doch seit 3. April 2022 gehören sämtliche Corona-Regeln in Bayern der Vergangenheit an.
In der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind lediglich noch Dinge geregelt wie die Maskenpflicht an bestimmten Orten, Testkonzept an Schulen und Verhaltensempfehlungen. Was das für Ihre Hochzeit 2022 in Franken bedeutet, erfahren Sie in den folgenden Absätzen. (Stand: 13. April 2022)
Gibt es noch Corona-Regeln für die Hochzeitsfeier?
Generell müssen Paare keine Corona-Regeln mehr für Ihre Hochzeit beachten. In der 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) sind keine Beschränkungen mehr für private Feiern oder Zusammenkünfte aufgeführt. Ein kleiner Überblick, was Hochzeitspaare zu beachten haben.
Gibt es noch Kontaktbeschränkungen?
Nein.
Wo gelten 2G- oder 3G-Zugangsbeschränkungen?
Die 2G- beziehungsweise 3G-Regel für Gastronomie, Hotels oder Kulturveranstaltungen sind komplett entfallen. Somit gibt es keine Zugangsbeschränkung mehr für Hochzeitsgesellschaften, die in einer Location feiern - auch nicht für ungeimpfte Gäste.
Müssen wir auf unserer Hochzeit eine Maske tragen?
Die Maskenpflicht wurde überwiegend aufgehoben. Sie gilt lediglich noch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und in Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen.
Im Handel, in der Gastronomie oder Theater muss hingegen keine Maske mehr getragen werden. Jedoch können die einzelnen Geschäfte oder Betriebe von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ihren Kundinnen und Kunden eine Maskenpflicht vorschreiben.
Unser Tipp: Fragen Sie bei Ihren Dienstleisterinnen und Dienstleistern nach, wie es mit der Maskenpflicht gehandhabt wird.
Gibt es in Bayern eine Hotspot-Regelung?
Es gibt eine bundesrechtliche Vorgabe, die den Bundesländern ermöglicht, Hotspot-Regeln einzuführen. Würde beispielsweise in Bayern zum Corona-Hotspot erklärt werden, dürfte eine Maskenpflicht in allen Innenräumen erlassen werden. Aber die Bayerische Staatsregierung will diese nur dann in Erwägung ziehen und ein Gebiet zum Hotspot zu erklären, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Das ist aktuell allerdings nicht der Fall.
Wann gelten Hochzeitsgäste / Hochzeitspaar als geimpft, genesen oder geboostert?
Genesene wurden vor mindestens 28 Tagen bis höchstens einem halben Jahr positiv auf das Coronavirus getestet und können dies nachweisen. Zu den geimpften Personen zählt, wer seine zweite Impfung vor mindestens 14 Tagen erhalten hat, was im Impfpass vermerkt ist. Für Impfstoffe, die nur eine Dosis vorsehen, zählen die 14 Tage ab dieser Impfung.
Die Drittimpfung wird auch als Booster bezeichnet.
Als geboostert gilt, wer ...
- ... dreimal geimpft wurde und zwar ab dem Tag der Drittimpfung.
- ... zweimal geimpft wurde und anschließend von einer Corona-Infektion genesen ist.
- ... genesen ist und anschließend zweimal geimpft wurde. Also: genesen plus mindestens drei Monate, danach Erstimpfung, nach mindestens drei Monaten die Zweitimpfung.
- ... mit Johnson & Johnson geimpft wurde, eine Zweitimpfung mit mRNA-basiertem Impfstoff erhalten hat und nach mindestens drei Monaten eine Auffrischung mit mRNA-basiertem Impfstoff erhalten hat.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die Regelung bezüglich des "Geboostert"-Status bundesweit unterscheiden kann.
Was muss ich bei einer Corona-Infektion beachten?
Obwohl die Corona-Regeln beinahe komplett weggefallen sind, gibt es weiterhin das Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Was ist in diesem Fall zu beachten? Und was ist zu tun, wenn man Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatte? Seit dem 13. April 2022 müssen Corona-Infizierte nur noch fünf Tage in Isolation. Dies ist verpflichtend. Freitesten muss man sich nach Ablauf der fünf Tage nicht. Allerdings ist die Voraussetzung dafür, dass Betroffene 48 Stunden lang keine Symptome mehr aufweisen. So heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsregierung. Ein vorzeitiges Freitesten sei nicht möglich.
Wer auch nach fünf Tagen noch Symptome zeigt, muss weiter in Isolation bleiben. Die Isolation endet, wenn Betroffene 48 Stunden lang symptomfrei bleiben - jedoch nach maximal zehn Tagen. Vorher betrug die Isolation generell zehn Tage. Menschen, die mit vulnerablen Personengruppen arbeiten, dürfen nach der Isolation erst wieder mit einem negativen PCR- oder Antigentest ihrer Tätigkeit nachgehen.
Häufige Fragen zu den Corona-Regeln beantwortet das Bayerische Innenministerium in seinen FAQ hier.
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