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CORONA
Wegen Corona: Hochzeit 2021 erneut verschieben?
Hochzeit 2021 wegen Corona verschieben       -  Viele Paare grübeln derzeit, ob sie ihre Hochzeit 2021 schon wieder verschieben müssen.
Foto: bernardbodo (iStockphoto) | Viele Paare grübeln derzeit, ob sie ihre Hochzeit 2021 schon wieder verschieben müssen.
Denise Schiwon
Denise Schiwon
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:19 Uhr

Normalerweise gehören zu einer Hochzeit ein bis zwei Jahre Planung und jede Menge Vorfreude. Durch die Corona-Krise ist aber für viele Paare der Hochzeitstag in ungeahnte Ferne gerückt. Die Vorfreude ist Verzweiflung und Sorgen gewichen.

Angefangen hat alles im März 2020, als das Coronavirus sämtliche Hochzeiten ins Wasser fallen ließ. Die einen Brautpaare haben die Hochzeitsfeier auf den Sommer oder Herbst verschoben. Die anderen haben ihre Hochzeit ins Jahr 2021 oder 2022 verlegt – in der Hoffnung, Corona sei dann vorbei. Mittlerweile ist klar: Das Coronavirus wird auch bei Hochzeiten 2021 eine Rolle spielen.

Was sollen wir jetzt tun? Sollen wir unsere Hochzeit 2021 (erneut) verschieben? Welche Kosten kommen auf uns zu? Und was ist zu beachten? Die Verunsicherung bei Brautpaaren ist groß, was sich auch in unserer Facebook-Gruppe „Heiraten in Franken“ bemerkbar macht. Wir klären für Sie die wichtigsten Fragen (Stand: 16. April 2021).

1. Sollen wir unsere Hochzeit 2021 absagen?

Zunächst sollte jede Braut und jeder Bräutigam vor allem eines tun: Ruhe bewahren. Das fällt in diesen unsicheren Zeiten zwar schwer, aber nur mit einem klaren Kopf können Sie eine gute Entscheidung treffen. Die Nerven liegen blank, vor allem wenn die lang ersehnte Hochzeit 2021 nun womöglich (wieder) nicht stattfinden kann. Aber deshalb müssen Sie Ihre Feier nicht gleich absagen. Als Paar haben Sie sich schließlich bewusst dazu entschieden, den Bund der Ehe einzugehen. Deshalb ist es ratsam, nach einem Ersatztermin mit Ihren Dienstleistern zu suchen.

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Möchten Sie nicht von Termin zu Termin hoffen oder haben Bedenken wegen einer Ansteckung mit dem Coronavirus? Dann ist stornieren vermutlich ihr erster Gedanken. Doch dabei können hohe Kosten auf Sie zukommen. Denn, wenn die Hochzeit in Ihrer Region grundsätzlich erlaubt ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Dienstleisters. Darin sind in der Regel Stornoklauseln festgehalten.

2. Wie teuer ist eine Stornierung der Hochzeit?

Wie teuer eine Stornierung der Hochzeit wird, hängt von den jeweiligen Regelungen ab. Viele Dienstleister haben in ihren AGB gestaffelte Stornoklausen festgelegt. Andernfalls greifen gesetzliche Vorgaben. Generell gilt: Je früher Sie Ihre Hochzeit absagen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie das Geld (teilweise) zurückbekommen. Der Prozentsatz des Preises steigt, je näher der Hochzeitstermin rückt.

Bei der Stornierung ist jedoch zwischen Dienstleistungs- und Werkvertrag zu unterscheiden. Bei einem Werkvertrag schuldet der Ersteller den Erfolg seiner Leistung. Das heißt, es muss nicht nur die Dienstleistung an sich, sondern auch deren Gelingen erbracht werden. Einen Werkvertrag gibt es etwa mit dem Hochzeitsfotografen oder Catering. Zum Verständnis: Es reicht nicht, dass ein Fotograf nur Bilder macht, es kommt beim Werkvertrag auch auf den Inhalt jedes Bildes an.

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Bei einem Dienstleistungsvertrag (Dienstvertrag) wird vereinbart, dass eine gewisse Leistung erbracht wird, ein bestimmtes Ergebnis wird nicht garantiert. Einen Dienstvertrag schließen Brautpaare beispielsweise mit dem DJ, dem Trauredner oder dem Hochzeitsplaner. Abhängig von der Vertragsart greifen unterschiedliche Stornobedingungen.

3. Sollen wir unsere Hochzeit 2021 wegen Corona (nochmal) verschieben?

Hochzeitslocations haben geschlossen, Brautmodengeschäfte dürfen nach mehreren Monaten in Regionen mit bestimmten Inzidenzwerten wieder öffnen. Aktuell weiß niemand, wann Hochzeiten wieder erlaubt sind. Besonders nervenaufreibend ist diese Lage für Brautpaare, die ihre Hochzeit bereits um ein Jahr verschieben mussten. Zeitnahe Ersatztermine dürften knapp sein. Durch die vielen Verschiebungen sowie regulären Hochzeiten könnte es mit einer Feier zu einem späteren Zeitpunkt 2021 eng werden. Und auch 2022 sind Locations bereits gut gebucht. Somit könnte die Hochzeit auch erst 2023 stattfinden.

Dennoch können Dienstleister mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Lösung finden. Womöglich können Sie eine Vereinbarung treffen, zu welchem Zeitpunkt, Sie spätestens den alten Termin absagen müssen und die Hochzeit auf einen Ersatztermin verschieben sollten.

Besprechen Sie frühzeitig einen Ersatztermin für die Hochzeit

Prüfen Sie mit Ihren Dienstleistern, ob Ihre Hochzeit im kritischen Zeitraum liegt. Ist es absehbar, dass eine private Feier mit mehreren Menschen auch in den nächsten Monaten verboten bleibt? Ist das der Fall, ist es empfehlenswert, die Hochzeit zu verschieben. Versuchen Sie, so viele Hochzeitsdienstleister wie möglich für das neue Datum ins Boot zu holen.

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Seien Sie offen für Kompromisse. Ist für Sie eine Hochzeit unter der Woche denkbar? Darf es auch eine Herbst- oder Winterhochzeit sein? Wenn Sie für sämtliche Ausweichmöglichkeiten offen sind, ergeben sich mehr Chancen bei der Verschiebung.

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4. Hochzeit 2021 fällt wegen Corona aus: Welche Kosten kommen auf uns zu?

Eine große Sorge sind natürlich die Kosten. Denn eine Hochzeit ist mit mehreren tausend – manchmal sogar zehntausend – Euro zu einem Investment geworden. Angehende Brautpaare sind nicht selten überfordert mit Forderungen von Anbietern, Stornierungskosten für die Location oder sogar Gutscheinen. Welche Kosten müssen Brautpaare also tatsächlich bezahlen?

In der Corona-Krise werden Regelungen fortlaufend angepasst und können sich je nach Bundesland oder Region unterscheiden. Deshalb sollten Sie sich immer genau erkundigen, welche Vorgaben es vor Ort gibt.

Geld zurück gibt es, wenn Behörden private Feiern verbieten

Aktuell sind in Bayern private Feiern verboten, Restaurants und Hochzeitslocations sind geschlossen. Lediglich standesamtliche Trauungen sind unter bestimmten Vorgaben erlaubt. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 35 und 100 sind Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Steigt die Inzidenz über 100 darf nur eine Person zu einem Hausstand hinzukommen. Kinder bis 14 Jahre sind jeweils ausgenommen (Stand: 16. April 2021)

Für eine typische Hochzeitsfeier liegt somit derzeit eine „Unmöglichkeit der Leistungserbringung“ vor. Entsprechend darf Ihnen beispielsweise der Vermieter der Location keine Stornokosten in Rechnung stellen. Das gilt aber nur für die angegebene Dauer der Corona-Maßnahmen. Ist Ihre Hochzeit zum Beispiel im Juli 2021 geplant, sieht die Lage anders aus. Denn für Juli gibt es derzeit noch keine Corona-Regeln.

Das heißt, wird Ihre Hochzeit wegen einer behördlichen Anweisung untersagt, bekommen Sie Ihr Geld im Idealfall vollständig zurück. Allerdings gilt das nicht für Leistungen, die bereits erbracht wurden. Diese müssen Sie trotzdem bezahlen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich im Zweifel persönlich beraten. Zum Beispiel können Sie eine Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bayern in Anspruch nehmen. Für eine erste Einschätzung können sie diesen „Corona-Vertrags-Check“ nutzen. Er wurde federführend von den Verbraucherzentralen Brandenburg und Bayern im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt.

5. Müssen wir einen Gutschein der Hochzeitsdienstleister akzeptieren?

Für abgesagte Konzerte, Sportveranstaltung und andere Events haben viele Ticketbesitzer Gutscheine erhalten. Die Grundlage dafür bietet das Gutscheingesetz, das 2020 erlassen wurde, um die Veranstalter zu entlasten. Anstelle von Geld zurück gibt es Gutscheine. Aber das gilt nicht bei privaten Feiern. Denn Hochzeiten oder Geburtstagspartys sind keine Musik-, Kultur-, Sport- oder Freizeitveranstaltung. Deshalb werden sie nicht von dem Gesetz umfasst. Brautpaare müssen also keinen Gutschein akzeptieren.

Trotzdem sollten Sie nicht vergessen, dass alle Hochzeitsdienstleister unter der Corona-Pandemie leiden. Sei es der Hochzeitsfotograf, die Location, das Catering oder der DJ. Sie haben schon seit Wochen und Monaten keine Aufträge mehr. Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Dienstleistern und arbeiten Sie gemeinsam an einer Lösung. Dafür muss es keinesfalls erst zu einem aufwendigen und teuren Rechtsstreit kommen.

6. Es sind weniger Gäste erlaubt als geplant – was sollen wir tun?

Ob und wann Corona-Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 nicht mehr nötig sein werden, ist nicht absehbar. Die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr zeigen, dass die Situation sehr dynamisch ist. Strenge Regeln bis hin zum Lockdown wechseln sich mit Lockerungen ab. Zum Beispiel wurden 2020 Hochzeiten erlaubt, aber nur mit begrenzten Gästezahlen bis zu 100 Personen.

Deshalb ist es ratsam, dass Paare einen Plan B haben – oder besser gesagt eine Gästeliste B, C oder sogar D. Dafür fertigen Sie verschiedene Gästelisten mit gestaffelten Personenzahlen an. Zum Beispiel: Eine Hochzeit soll mit 100 Gästen stattfinden. Das ist die Gästeliste A – mit allen Hochzeitsgästen. Auf der Gästeliste B stehen nur noch 70 Personen. Gästeliste C umfasst maximal 50 Gäste. Und die Gästeliste D zählt davon noch 20 bis 30 Menschen.

Dazu gehört es auch, Gäste aus den Risikogruppen oder aus dem Ausland für die gekürzten Gästelisten zu streichen. Wenn Sie bereits vorher mit Ihrem Partner darüber nachdenken, kann das viel Stress ersparen. Gekürzte Gästelisten können Ihnen den Druck nehmen. Jedoch müssen Sie selbst die Entscheidung treffen, ob Sie mit einer kleineren Hochzeitsgesellschaft heiraten möchten.

7. Wir wollten trotz Corona 2021 heiraten. Was können wir tun?

Für Sie kommt weder verschieben noch absagen in Frage? Sie wollen unbedingt 2021 heiraten? Das können Sie in der Regel auch. Denn standesamtliche Trauungen sind trotz Corona erlaubt. Jedoch gelten auch in den Standesämtern in Franken bestimmte Maßnahmen zum Infektionsschutz. Dementsprechend darf nur eine bestimmte Anzahl an Personen bei der Zeremonie dabei sein, es gelten Hygienestandards und Abstandsregeln.

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Sektempfang oder die Hochzeitsfeier danach sind deshalb noch lange nicht erlaubt. Sie können sich das Ja-Wort geben, müssen aber womöglich die Feier nachholen. Es spricht jedoch nichts dagegen, dass Sie sich mit Ihrem Partner nach dem Standesamt Ihr Lieblingsessen liefern lassen und zusammen anstoßen. Je nach geltenden Kontaktbeschränkungen können Sie das auch mit der erlaubten Personenzahl bei sich zu Hause tun.

Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Standesamt über Ablauf und Vorgaben. Ist Ihr Trautermin 2021 noch nicht endgültig zugesagt, sollten Sie eine Verschiebung oder kurzfristige Änderungen einkalkulieren.

Unser Tipp: Viele Brautpaare wählen einen Trautermin aus einem bestimmten Grund. Oft hat der Tag eine besondere Bedeutung für sie. Das Datum ist häufig schon in die Eheringe eingraviert. Deshalb sollten Sie Ihre standesamtliche Trauung wahrnehmen und diesen Moment nur für sich genießen. So können Sie das Beste daraus machen: Ein ewiges Versprechen ganz intim und später die große Hochzeit, um das gebührend zu zelebrieren.

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