zurück
CORONA
Corona-Checkliste: Was bei Ihrer Hochzeit erlaubt ist und was nicht
Corona-Regeln für Hochzeiten       -  Langsam lichtet sich die graue Wolkendecke an Corona-Regeln. Es gibt immer mehr Lockerungen für Hochzeitsfeiern 2022.
Foto: Nadtochiy | Getty Images | Langsam lichtet sich die graue Wolkendecke an Corona-Regeln. Es gibt immer mehr Lockerungen für Hochzeitsfeiern 2022.
Denise Schiwon
Denise Schiwon
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:26 Uhr

Die Corona-Krise hat für Hochzeitspaare und Dienstleister die geplanten Hochzeiten 2020 und 2021 mächtig durcheinander gewirbelt. Viele Hochzeiten mussten ausfallen oder verschoben werden. Aber für 2022 zeichnet sich allmählich ein anderes Bild ab. Seit dem 19. März 2022 gibt es erneut sämtliche Corona-Lockerungen für Bayern. Dennoch gibt es ein paar Maßnahmen, die bei privaten Feiern wie Hochzeiten zu beachten sind. Wir beantworten die Frage: Was ist erlaubt und was nicht? 

In dieser Checkliste haben wir für Sie alle wichtigen Punkte gesammelt, die Sie bei Ihrer Hochzeitsfeier in Bayern beachten müssen (Stand: 21. März 2022).

Hinweis: Informieren Sie sich immer rechtzeitig bei den zuständigen Behörden.

Corona-Regeln für Gäste und Hochzeitslocation

  • Für Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte gibt es keine Kontaktbeschränkung mehr
  • Für Privaträume gelten die 3G-, 3G-plus-, 2G- und 2G-plus-Regeln nicht. Privaträume gehören dem Hochzeitspaar oder sind dauerhaft angemietet und der Lebensmittelpunkt des Paares befindet sich dort (eine einmalig angemietete Hochzeitslocation zählt nicht dazu).
  • Für Beherbergung sowie Gastronomie gilt 3G (getestet oder genesen oder geimpft).
  • Wird für die Hochzeit beispielsweise eine Location oder ein Restaurant angemietet, gilt 3G (genesen oder geimpft und getestet). Wenn Sie jedoch freiwillig auf 2G plus setzen, können Sie und die Teilnehmenden beispielsweise ohne Maske feiern.
  • Es gilt keine Personenobergrenze und keine Kapazitätsobergrenze mehr. 
  • Minderjährige Schulkinder gelten als getestet, da sie regelmäßig für den Unterricht getestet werden. Sie erhalten auch bei 2G Zugang. Kinder unter sechs Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder sind von der Testpflicht ausgenommen und haben auch bei 3G und 2G Zutritt.
  • Für die Gastronomie gilt keine Sperrstunde

Mehr Details zu den aktuellen Corona-Regeln für Hochzeitsfeiern finden Sie hier:

Maskenpflicht und Abstand halten

  • Bei privaten Feiern in der Gastronomie oder angemieteten Location gilt eine FFP2-Maskenpflicht, wenn mit 3G gefeiert wird. Sowohl Sie als auch Trauzeugen, Verwandte und andere Gäste müssen eine FFP2-Maske tragen. 
  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt bei 3G überall außerhalb des Tisches, an dem man sitzt oder an einem festen Stehplatz. 
  • Bei einer Hochzeitsfeier in einer Location mit freiwilliger 2G-plus-Regelung entfällt die Maskenpflicht.
  • Für eine Feier in privaten Räumlichkeiten gibt es keine Maskenpflicht.
Hochzeit in der Corona-Krise       -  Findet die Hochzeitsfeier 2022 außerhalb privater Räume statt, gilt bei 3G nach wie vor eine Maskenpflicht.
Foto: Ivan Zelenin (iStockphoto) | Findet die Hochzeitsfeier 2022 außerhalb privater Räume statt, gilt bei 3G nach wie vor eine Maskenpflicht.

Tanzen auf der Hochzeitsfeier

  • Für private Feiern in der Gastronomie oder einer angemieteten Location unter 2G-plus-Bedingungen entfällt das Tanzverbot.

Hochzeit feiern mit Schutz- und Hygienekonzept

  • Für eine Hochzeitsfeier zu Hause oder in privaten Räumlichkeiten ist kein Hygienekonzept erforderlich.
  • Eine Kontaktnachverfolgung ist für private Treffen keine Pflicht.
  • Betreiberinnen und Betreiber gastronomischer Betriebe müssen unter Umständen ein Schutz- und Hygienekonzept ausarbeiten.

Mehr Inspirationen rund ums Thema Hochzeit

Sie können sich in unserer Facebook-Gruppe "Heiraten in Franken" über die Folgen des Coronavirus aber auch alle anderen Themen rund ums Heiraten austauschen. Für mehr Inspirationen können Sie uns auf Instagram abonnieren - wir freuen uns auf Sie!

 

Weitere Informationen zum Coronavirus

Häufig gestellte Fragen zum Coronavirus, dessen Bekämpfung sowie  sämtlichen Auflagen beantwortet die Bayerische Staatsregierung hier: www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15

Die Fallzahlen der Corona-Infektionen nach Bundesland und Landkreisen können Sie auf diesem Covid-19-Dashboard einsehen. Die Datengrundlage liefert das Robert-Koch-Institut.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Denise Schiwon
Brautpaare
Bräute
Bräutigam
Covid-19-Pandemie
Feier
Gaststätten und Restaurants
Heiraten in Franken
Hochzeiten
Hochzeitsfeste
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen