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CORONAVIRUS
Hochzeit daheim feiern trotz Corona-Krise: Was erlaubt ist und was nicht
Hochzeit feiern trotz Coronavirus       -  Mit einem Glas Sekt nach der Trauung anstoßen - das gehört zu einer Hochzeit dazu. Doch durch das Coronavirus konnten viele Hochzeiten nicht wie geplant gefeiert werden.
Foto: Serhii Sobolevskyi (iStockphoto) | Mit einem Glas Sekt nach der Trauung anstoßen - das gehört zu einer Hochzeit dazu. Doch durch das Coronavirus konnten viele Hochzeiten nicht wie geplant gefeiert werden.
Denise Schiwon
Denise Schiwon
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:28 Uhr

Die Corona-Krise hat vielen Brautpaaren, die 2020 ihre Hochzeit feiern wollten, die große Hochzeitsfeier genommen. Denn durch die Maßnahmen, um das Coronavirus einzudämmen, wurde unter anderem ein Kontaktverbot erlassen. Doch mittlerweile werden wieder einige Lockerungen erlassen. Braut und Bräutigam können allmählich wieder aufatmen.

Während die Einschränkungen von Besuchen (nur Familie gleicher Linie bzw. zwei Haushalte) bei Brautpaaren für Verwirrung gesorgt haben, gelten nun andere Richtlinien. Ab 22. Juni 2020 dürfen private Feiern wie Hochzeiten in geschlossenen Räumen wieder mit 50 Personen und im Freien mit 100 Menschen gefeiert werden. Wir klären Sie darüber auf, was erlaubt ist und was nicht (Stand: 16. Juni 2020).

Treffen zu Hause: Was aktuell in Bayern erlaubt ist

Bei einer Pressekonferenz gab Ministerpräsident Markus Söder bekannt, dass ab dem 17. Juni 2020 sich wieder bis zu zehn Personen treffen dürfen. Bislang war es nur erlaubt, dass sich zwei Hausstände miteinander treffen dürfen. Diese zehn Personen dürfen dann übrigens auch gemeinsam an einem Tisch in Restaurants oder Cafés sitzen. Bislang durften auch hier nur die besagten zwei Hausstände an einem Tisch gemeinsam Platz nehmen.

Darf das Brautpaar nach der standesamtlichen Trauung feiern?

Hochzeit feiern trotz Coronavirus       -  Unter bestimmten Umständen ist es auch in der Corona-Krise möglich, gemeinsam mit Familie und Freunden zu feiern.
Foto: Bogdan Kurylo (iStockphoto) | Unter bestimmten Umständen ist es auch in der Corona-Krise möglich, gemeinsam mit Familie und Freunden zu feiern.

Während es vorher also zu Verwirrung und Unsicherheiten kam, ob das Brautpaar gemeinsam mit Eltern und Freunden anstoßen darf, herrscht nun mehr Klarheit. Nach der standesamtlichen Hochzeit dürfen Sie in Ihren privaten Räumen mit bis zu 50 Personen feiern. Möchten Sie im Garten Ihre Liebe feiern, sind bis zu 100 Gäste erlaubt. Die gleichen Zahlen gelten übrigens auch für Hochzeitslocations wie Restaurants.

Achten Sie jedoch darauf, dass Sie eine Gästeliste haben. Infektionsketten müssen laut Söder genau nachvollziehbar sein. Das heißt, trotz der neuen Corona-Lockerung sollten Brautpaare weiterhin mit Vernunft und Rücksicht ihre Hochzeit feiern.

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Ab wann werden Hochzeitsfeiern wieder wie gewohnt stattfinden können?

Hochzeitsfeiern im größeren Stil (also über 100 Gäste) sind in Bayern momentan nicht möglich. Ab wann sich das wieder ändern wird, ist nicht klar. Denn die Corona-Pandemie ist eine sehr dynamische Situation und muss stets nach aktuellem Kenntnisstand abgewogen werden. Entwickeln sich die Infektionszahlen rückläufig bzw. bleiben stabil, könnte es weitere Lockerungen für Hochzeitsfeiern geben. Steigen die Infektionszahlen wieder, könnte es zu erneuten Einschränkungen kommen. Wann in der Corona-Krise also wieder Hochzeiten wie vorher gefeiert werden können, kann also niemand sagen.

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