Wenn der Unterricht am Montag wieder losgeht, müssen sich alle Schülerinnen und Schüler in Bayern unabhängig von der Infektionslage mindestens zwei Mal pro Woche selbst in der Schule auf Corona testen oder einen aktuellen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorlegen. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) erläuterte am Freitag die neue Regelung. Ein Überblick über die wichtigsten Aspekte der neuen Testpflicht.
Welche Schüler dürfen ab Montag wieder in die Schule?
Weil der Freitag der Stichtag ist, erfüllen laut Piazolo für kommende Woche nur noch 25 Landkreise und Städte die Voraussetzung für Wechselunterricht. In Unterfranken trifft das auf die Städte Würzburg und Aschaffenburg, sowie die Landkreise Schweinfurt, Main-Spessart, Miltenberg und Bad Kissingen zu. Bei einem Wert von über 100 bekommen alle Distanzunterricht. Ausgenommen davon sind nur die Abschlussklassen aller Schularten, die vor dem Übertritt stehenden vierten Klassen sowie die elften Jahrgangsstufen an Gymnasien und Fachoberschulen. Für sie gibt es Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht.
- Sieben-Tage-Inzidenz über 100: Nur die Abschlussklassen aller Schularten, die vierten Klassen der Grundschulen und die elften Jahrgangsstufen an Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen dürfen in die Schule gehen (im Wechselunterricht oder im Präsenzunterricht mit Mindestabstand).
- Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: Es findet Wechselunterricht statt oder Präsenzunterricht, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
- Sieben-Tage-Inzidenz bis 50: An weiterführenden Schulen findet Wechsel- oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand (1,5 Meter) statt. An Grundschulen findet voller Präsenzunterricht statt, auch ohne Mindestabstand.
Warum werden Selbsttests durchgeführt?
Selbsttests erhöhen laut Michael Piazolo die Sicherheit für Lehrkräfte und Schüler. Mit jedem Test sinke die Wahrscheinlichkeit, dass eine ansteckende Person für längere Zeit im Klassenzimmer sitzt. In Kombination mit der Maskenpflicht, der Abstandsregel und den Inzidenzstufen wolle man ein "Sicherheitsnetz aufspannen".
Wie läuft die Selbsttestung ab?
In aller Regel werden der Einschätzung des Kultusministers zufolge die Kinder und Jugendlichen einen Selbsttest vor Unterrichtsbeginn direkt in den Schulen machen. Die Tests sind laut Piazolo so konzipiert, dass sie auch jüngere Schüler mit entsprechender Anleitung anwenden können. "Jedes Kind kann und soll sich selbst testen", so der Minister. Lehrkräfte beaufsichtigen die Kinder lediglich. Sollte sich ein Kind mit dem Teststäbchen verletzen, trete dem Kultusministerium zufolge die Schülerunfallversicherung ein. Aufgrund der Konzeption der Selbsttests sei dies aber "sehr unwahrscheinlich". Lehrkräfte und anderes schulisches Personal testen sich weiterhin in eigener Verantwortung daheim.
Gibt es eine Alternative zum Test in der Schule?
Wer die Bescheinigung über einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest hat, darf ebenfalls am Unterricht teilnehmen. Solche Tests können zum Beispiel in den lokalen Testzentren und bei manchen Ärzten oder Apotheken durchgeführt werden. Liegt die Inzidenz bei 100 oder darüber, darf die Bescheinigung höchstens 24 Stunden alt sein. Liegt die Inzidenz unter 100, ist der Test 48 Stunden gültig. Unklar ist bisher, ob die tagesaktuelle Inzidenz oder der Wert von Freitag darüber entscheidet, wie alt der Corona-Test sein darf. Auch an welchen Wochentagen die Ergebnisse der Schule vorgelegt werden müssen, ist bisher nicht bekannt. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht aber nicht aus.
Wie geht es weiter, wenn ein Schüler ein positives Ergebnis hat?
Der Betroffene muss sich "absondern", wie es im Behördendeutsch heißt, er wird also zunächst in einem anderen Raum isoliert und – sofern möglich – von den Erziehungsberechtigten abgeholt oder nach Hause geschickt werden. Da ein positiver Selbsttest wegen der Fehlerquote nicht zwingend eine Infektion bedeutet, sollen Eltern einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren. Die negativ getesteten Klassenkameraden können vorerst weiter am Unterricht teilnehmen. Die Anordnung von Quarantäne-Maßnahmen fällt dem Ministerium zufolge dann in den Zuständigkeitsbereich des lokalen Gesundheitsamtes. Bedenken, dass positiv getestete Kinder stigmatisiert werden, hat Piazolo nicht. Lehrer könnten mit solchen und vergleichbaren Situation gut umgehen und diese bei Bedarf "pädagogisch abfedern".
Was passiert, wenn jemand die Testpflicht verweigert?
Piazolo ist sich im Klaren darüber, dass es "notorische Testverweigerer" geben wird. Zu Beginn der Tests werde bei manchen Eltern aber auch lediglich Unsicherheit dafür ausschlaggebend sein, dass sie die Selbsttestung ihrer Kinder ablehnen, so der Kultusminister. Dann sollen die Lehrer das Gespräch mit dem Schüler beziehungsweise den Eltern suchen. Bleibt es bei der Ablehnung, kann die Schulpflicht durch die Wahrnehmung von Angeboten im Distanzunterricht erfüllt werden. Ein Anspruch auf bestimmte Angebote besteht jedoch nicht.
Findet eine Notbetreuung an Schulen statt?
Eine Notbetreuung wird dem Kultusministerium zufolge im Wechsel- beziehungsweise reinen Distanzunterricht weiterhin angeboten, "soweit es die räumlichen und personellen Gegebenheiten zulassen". Ab Montag ist auch für die Teilnahme an der Notbetreuung ein negativer Test erforderlich.
Mit Informationen der dpa