An diesem Montag, 12. April, greifen erneut Änderungen bei den Corona-Maßnahmen. Maßgeblich dabei bleiben die über drei Tage stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten. Auch sonst bleibt das meiste beim Alten. Neuregelungen betreffen vor allem Schulen und den Einzelhandel. Die Regelungen im Überblick:
Corona-Regeln im Einzelhandel
Neu ist, dass nun Buchhandlungen, Baumärkte, Blumenläden und Gärtnereien – die zuletzt wie Supermärkte oder Drogerien öffnen durften – wieder wie alle anderen Geschäfte des Einzelhandels behandelt werden.
- Sieben-Tage-Inzidenz über 200: Kunden können vorbestellte Waren ohne Corona-Test vor Ort abholen ("Click&Collect").
- Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200: Termin-Shopping-Angebote ("Click&Meet") sind erlaubt. Kunden müssen aber einen aktuellen negativen Corona-Test (maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder maximal 24 Stunden alter Schnelltest) vorlegen.
- Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: Termin-Shopping-Angebote ("Click&Meet") sind erlaubt, allerdings darf sich pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde im Laden aufhalten.
- Sieben-Tage-Inzidenz unter 50: Läden dürfen mit Hygienekonzept (u.a. Mindestabstand, Maskenpflicht, maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche) öffnen.
Was gilt in den Schulen?
Unabhängig von der regionalen Inzidenz gilt für alle Schüler, die im Schulhaus unterrichtet werden, ab 12. April eine Testpflicht in den Schulen (Sieben-Tage-Inzidenz unter 100: zweimal wöchentlich, Sieben-Tage-Inzidenz über 100: mindestens zweimal wöchentlich). Selbsttests zu Hause reichen für Schüler nicht aus. Die Testpflicht gilt auch für Lehrkräfte und das weitere Schulpersonal.
- Sieben-Tage-Inzidenz über 100: Nur die Abschlussklassen aller Schularten, die vierten Klassen der Grundschulen und die elften Jahrgangsstufen an Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen dürfen in die Schule gehen (im Wechselunterricht oder im Präsenzunterricht mit Mindestabstand).
- Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: Es findet Wechselunterricht statt oder Präsenzunterricht, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
- Sieben-Tage-Inzidenz bis 50: An weiterführenden Schulen findet Wechsel- oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand (1,5 Meter) statt. An Grundschulen findet voller Präsenzunterricht statt, auch ohne Mindestabstand.
Ab wann gelten Kontaktbeschränkungen?
Unverändert gelten die Regelungen für private Treffen:
- Sieben-Tage-Inzidenz über 100: Erlaubt ist ein Treffen mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person.
- Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100: Treffen von zwei Haushalten sind erlaubt, solange dabei nicht mehr als fünf Personen zusammenkommen.
- Sieben-Tage-Inzidenz bis 35: Treffen von drei Haushalten sind erlaubt, solange dabei nicht mehr als zehn Personen zusammenkommen.
Dabei gilt: Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Gastronomie, Sport, Kultur und Ausgangssperre
Für Gastronomie und Hotels gibt es zunächst keine Öffnungsperspektive. Frühestens Ende April soll es hier Lockerungen geben. Solange gilt: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze bleiben geschlossen. Der Gastronomie ist weiter nur der Außer-Haus-Verkauf ("To go") gestattet.
Je nach Sieben-Tage-Inzidenz ist Freizeitsport erlaubt. Über 100: kontaktfreier Sport mit Mitgliedern des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt; zwischen 50 und 100: kontaktfreier Sport mit Mitgliedern des eigenen Hausstands und einem weiteren Hausstand (maximal fünf Personen) erlaubt, außerdem dürfen Kinder unter 14 Jahren draußen in Gruppen von bis zu 20 Personen Sport treiben; unter 50: Erwachsene dürfen draußen in Gruppen von bis zu zehn Personen Sport treiben.
Im Bereich Kultur bleibt es bei der beschränkten Öffnung von Museen und Zoos unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50; liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 sind dafür Terminbuchungen notwendig. Theater, Konzertsäle und Kinos bleiben vorerst bis 18. April geschlossen.
Weiterhin gilt ab einer Inzidenz von 100 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist bei Notfällen, für berufliche Tätigkeit oder das Gassi-Gehen erlaubt.
Aber was soll's, das Volk ist halt so dumm und checkt die grundlegendsten Regeln nicht.
Da haben die Regenten und Innen natürlich leichtes Spiel, und die Gewerbetreibenden gucken wieder blöd.
Niemand sollte im Baumarkt, der Gärtnerei oder im Supermarkt rumlungern, um seine Sozialkontakte zu pflegen.
Wissen, was man benötigt, Einkauf ohne großes Gewese und das am besten alleine, ohne die ganze Familienbande im Schlepptau.
Das wäre schon machbar.
Aber wir Menschen sind zu doof für die einfachsten Regelungen.
Also werden wir von den politisch Verantwortlichen weiterhin behandelt wie retardierte Kinder.
Passt scho.
In meinem Umkreis leben viele Kinder als gäbe es Corona nicht. Sie spielen zusammen, besuchen sich Zuhause und tragen so das Virus fleissig von Familie zu Familie. Was nutzt es da, dass der Baumarkt und das Gartencenter wieder geschlossen wird? Was nutzt es, wenn immer mehr Existenzen vernichtet werden? Arbeitnehmer*innen bei denen das Gehalt weiterfliesst ist das natürlich egal, die sind froh wenn ihr Nachwuchs beschäftigt ist, in die Betreuung gehen kann und ihnen nicht zur Last fällt.
Sechs 14jährige dürfen sich treffen aber drei 20jährige dürfen nicht zusammen grillen...
Dies macht durchaus Sinn, denn Kinder sind nun einmal bei den Eltern und halten sich in der Regel dort auf, wo die Eltern sind. Wenn sie dann schon mitzählen würden, dann wären Eltern von kleinen Kindern endgültig total isoliert.
Und was ist mit den Schuhgeschäften, die durch Gerichtsbeschluss öffnen durften? Bleiben die den Supermärkten und Drogerien gleichgestellt oder wird mit dem neuen Ukas das Urteil kassiert?
Ein „harter Lockdown“, wie er in den vergangenen Tagen immer wieder gefordert wurde, müsste auch das produzierende Gewerbe einschließen. Aber dazu kann sich die Regierung wohl nicht durchringen, deshalb bleibt das alles halbherzig und deshalb auch unglaubwürdig. Es wirkt wie gewollt und nicht gekonnt (oder nicht getraut).
Die Testpflicht für die Schüler vermag nicht zu überzeugen solange gleichzeitig die Busse für die Schülerbeförderung überfüllt sind. Aktionismus der sich selbst als sinnentleert entlarvt.
Diese Testerei von gesunden Menschen ist unsinnig und eigentlich diskriminierend.
Aber Herr Söder kriecht soweit wie möglich bei Frau Merkel - er hofft, so Kanzler zu werden.
Aber Leute, die am Rad drehen, sollte man meiden.
Noch 3 Mal Lockdown, dann ist schon wieder Weihnachten.
Es wird aber keine 3 Lockdowns mehr geben, denn wir haben ja den aktuellen seit November 2020 und der wird bis über Weihnachten hinaus Bestand haben. Ist logisch, denn jede Woche werden neue Testzentren aus dem Boden gestampft wie am Airport und es wird immer mehr positive Testergebnisse geben, sodass die Inzidenz lange wohl nicht unter 50 sinken wird, sondern sich wohl eher im dreistelligen Bereich sich einpendelt.
Wie bestellt so geliefert!!