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Landkreis Kitzingen
Corona-Schnelltests für Lehrer und Schüler im Landkreis Kitzingen
Die Inzidenzwerte im Landkreis Kitzingen bleiben hoch. Die Osterferien nähern sich dem Ende, ab dem 12. April geht die Schule wieder los. Wie wird dort künftig getestet?
An Kitzinger Schulen wird es nach den Osterferien Corona-Selbsttests für Lehrpersonal und Schülerschaft geben. Wie die Strategie des Schulamts aussieht. (Symbolbild)
Foto: Holger John dpa | An Kitzinger Schulen wird es nach den Osterferien Corona-Selbsttests für Lehrpersonal und Schülerschaft geben. Wie die Strategie des Schulamts aussieht. (Symbolbild)
Maria Faiß
Maria Pfister
 |  aktualisiert: 09.02.2024 00:22 Uhr

Zwei Wochen lang hieß es schulfrei für die Kitzinger Schüler. Nach den Osterferien geht es ab dem 12. April wieder mit dem Unterricht für Lehrkräfte und Schüler los. Mit Corona-Selbsttest soll dann für mehr Sicherheit gesorgt werden. Das Kitzinger Schulamt erklärt die künftige Teststrategie für die Schulen. 

Das Selbsttestangebot an Schulen sei laut Florian Viering vom Staatlichen Schulamt Kitzingen Bestandteil der Bayerischen Teststrategie. "Allen Schülern und Lehrkräften sowie weiteren an den Schulen tätigen Personen stehen Selbsttests in ausreichendem Umfang zur Verfügung", erklärt er. Lehrkräfte und Schüler testen sich zweimal pro Woche. Für Schulpersonal sei dies Pflicht und werde in Eigenverantwortung zuhause durchgeführt. 

Die Schülerschaft könne zu Beginn des Schultages einen Test unter Anleitung machen. "Regelmäßige Tests sind Voraussetzung für Präsenzunterricht, es besteht also eine Testpflicht für Schüler und Lehrer", erklärt Viering. Für die Jahrgangsstufen eins bis drei setze ab einem Inizidenzwert von 100 der Distanzunterricht in Kraft. Die Stufen vier, neun und zehn würden im Wechselunterricht betreut und müssten sich vor Ort testen oder einen negativen POC-Schnelltest oder PCR-Test vorlegen.

Die Corona-Selbsttests sind für Lehrer und Schüler kostenlos

"Wie die Testungen an den Schulen im Detail durchgeführt werden, obliegt der Organisation der jeweiligen Schulleitung", merkt Viering an. Die Tests seien für alle kostenlos. "Die Tests werden zentral an die Kreisverwaltungsbehörden geliefert und von dort aus an die Schulen verteilt", sagt Viering. Über die genaue Finanzierung dieser Selbsttests könne das Schulamt keine Aussage machen.

Ein positives Testergebnis sei zunächst als Verdachtsfall zu werten und der Schulleitung mitzuteilen. Bei Schülern könne der Schulbesuch in jedem Fall zunächst nicht weiter fortgesetzt werden. "Der betroffene Schüler muss von anderen Personen isoliert und von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt werden", weiß Viering. Die Eltern sollten dann das örtliche Gesundheitsamt informieren und das Ergebnis mit einem PCR-Test überprüfen lassen.

Ähnlich ist das Vorgehen beim Lehrpersonal. Auch dieses müsse sich abgrenzen, Schulleitung und Gesundheitsamt informieren und einen zusätzlichen PCR-Test zur Überprüfung machen. Für Schüler und Lehrer gelte: "Wird das positive Selbsttestergebnis durch einen PCR-Test bestätigt, erfolgen weitere Schritte durch das Gesundheitsamt", sagt Viering. Dazu zählen zum Beispiel die Ermittlung von Kontaktpersonen sowie Quarantäneanordnungen. 

Regelung für den Schulbesuch

Die Beschulungsform einer Schulwoche richtet sich derzeit nach dem Wert der 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis jeweils am Freitag der Vorwoche und wird nach offizieller amtlicher Bekanntgabe durch das Landratsamt Kitzingen entsprechend angeordnet.
  • 0 - 50: voller Präsenzunterricht in Grundschulen; Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Abstand (1,5 m) (Voraussetzung negativer Test, POC und PCR nicht älter als 48 Stunden)
  • 50 - 100: Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Abstand an Grund- und Mittelschulen (Voraussetzung negativer Test, POC und PCR nicht älter als 48 Stunden)
  • über 100: Distanzunterricht am Grund- und Mittelschulen; ausgenommen Stufen vier, neun und zehn – Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Abstand (Voraussetzung negativer Test, POC und PCR nicht älter als 48 Stunden)
Quelle: Staatliches Schulamt Kitzingen
 
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