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München
Das wird erlaubt: Bayerns Fahrplan der Corona-Lockerungen
Kitas, Schulen, Gaststätten, Hotels, Sport, Tourismus oder Museen: Ab wann soll welche Lockerung der Corona-Regeln in Bayern gelten?
Die Zeit der leeren Tische soll auch in Bayerns Gaststätten zu Ende gehen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat einen Fahrplan für die Lockerung der Corona-Enschränkungen im Freistaat vorgelegt.
Foto: Getty Images | Die Zeit der leeren Tische soll auch in Bayerns Gaststätten zu Ende gehen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat einen Fahrplan für die Lockerung der Corona-Enschränkungen im Freistaat vorgelegt.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 23.03.2021 17:16 Uhr

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat einen "Bayern-Plan" für die stufenweise Lockerung der Corona-Beschränkungen in den nächsten Wochen vorgelegt. Eine Zusammenfassung welche Maßnahmen ab wann gelten sollen:

Ab Mittwoch, 6. Mai:

Bereits ab diesem Mittwoch wird die bisherige Ausgangsbeschränkung aufgehoben. Bestehen bleibt allerdings die Kontaktbeschränkung auf eine Person außerhalb des eigenen Haushalts. Auch das Distanz-Gebot von mindestens 1,5 Metern gilt fort. Künftig erlaubt ist zudem ein Besuch oder Treffen mit "Verwandten in gerader Linie und Geschwistern". Auch Spielplätze werden wieder geöffnet.

Ab Samstag, 9. Mai

Das Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Altenheimen und Behinderteneinrichtungen wird ab Samstag, 9. Mai gelockert. Möglich ist dann der Besuch "einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit" unter strikten Hygiene-Regeln.

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Ab Montag, 11. Mai

Ab kommenden Montag dürfen neben den Abschlussklassen auch die Jahrgänge davor - also etwa 11. Klasse Gymnasium, 9. Klasse Realschule, 8. Klasse Mittelschule - sowie die Viertklässler wieder zeitweise und in Kleingruppen in die Schulen. In Kitas können neben der bisherigen Notbetreuung auch "Kinder mit besonderem erzieherischen Bedarf" und behinderte Kinder betreut werden. Auch die Tagespflege mit maximal fünf Kindern sowie Betreuungsgemeinschaften aus drei Familien werden erlaubt, ebenso die Hortbetreuung für Viertklässler.

Ebenfalls ab 11. Mai dürfen alle Handels- und Dienstleistungsbetriebe unabhängig von der Ladenfläche unter Auflagen öffnen. Dies gilt auch für Kaufhäuser und Einkaufszentren.

Noch sind die Tennisanlagen der Region, wie hier bei Weiss-Blau Würzburg, leer. Doch ab kommenden Montag darf wieder gespielt werden.
Foto: HMB Media / Heiko Becker | Noch sind die Tennisanlagen der Region, wie hier bei Weiss-Blau Würzburg, leer. Doch ab kommenden Montag darf wieder gespielt werden.

Erlaubt ist dann auch wieder "kontaktfreier Individualsport mit Abstand" wie Tennis, Golf, Segeln oder Reiten. Öffnen können am 11. Mai auch wieder Tierparks, botanische Gärten, Bibliotheken, Museen, Musikschulen sowie Fahrschulen – jeweils mit Auflagen zur Einhaltung der Abstandsregeln.

Ab Montag, 18. Mai

Ab 18. Mai beginnt der gestaffelte Präsenzunterricht der 1. Klasse Grundschule, der 5. Klassen in Mittelschulen sowie der 5. und 6. Klassen in Realschulen und Gymnasien. Ebenfalls ab 18. Mai soll unter strengen Hygiene-Bedingungen und Abstandsregeln die schrittweise Öffnung der Gastronomie im Außenbereich sowie in Biergärten beginnen. Genaue Regeln stehen hier noch aus, aber es sollen wohl maximal zwei Personen oder eine Familie an einem Tisch sitzen dürfen.

Ab Montag, 25. Mai

Ab diesem Zeitpunkt sollen auch wieder die Vorschulkinder in festen Kleingruppen in die Kitas zurückkehren können. Auch Waldkindergärten sollen wegen der Betreuung im Freien unter strengen Vorgaben wieder öffnen.

Ebenfalls ab 25. Mai sollen Speisegäststätten auch wieder im Innenbereich öffnen können. Auch hier gelten eine Begrenzung der Gästezahl, Reservierungspflicht, eine Maskenpflicht des Personals sowie für die Gäste auf dem Weg vom und zum Tisch sowie strenge Hygiene-Regeln.

Ab Pfingsten sollen auch Campingplätze wieder öffnen dürfen. Unser Bild aus dem vergangenen Sommer zeigt den Campingplatz Ankergrund bei Volkach.
Foto: Patty Varasano | Ab Pfingsten sollen auch Campingplätze wieder öffnen dürfen. Unser Bild aus dem vergangenen Sommer zeigt den Campingplatz Ankergrund bei Volkach.

Ab Samstag, 30. Mai

Am Pfingstwochenende sollen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder öffnen dürfen. Gleiches gilt für Tourismus-Angebote wie Schlösser, die Seenschifffahrt oder Freizeitparks. In Hotels müssen Schwimmbäder oder Wellness-Bereiche geschlossen bleiben.

Nach den Pfingstferien

Die Ferientermine an den Schulen bleiben unangetastet. Es soll aber in den Ferien eine Notbetreuung für kleinere Kinder geben. Nach den Pfingstferien sollen alle weiteren Jahrgangsstufen in Kleingruppen und gestaffeltem Unterricht in die Schulen zurück. Nicht vor Juni könne zudem über eine Öffnung von Freibädern oder Fitness-Studios nachgedacht werden, erklärte Söder.

Alle Lockerungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Infektionszahlen in Bayern unter Kontrolle bleiben. Auch regionale Einschränkungen sollen bei lokalen Corona-Ausbrüchen möglich sein.

 
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