zurück
Sportpolitik
Freizeitsport: Was ab Montag erlaubt ist
Nach Wochen des Corona-Stillstandes gibt es - unter strengen Auflagen - endlich wieder Sport im Freien. Was Vereine und Verbände in Bayern tun müssen, damit es wieder losgehen kann.
Ab Montag (11. Mai) geht es in Bayern wieder raus auf die Tennisplätze.
Foto: ChristianWalgram | Ab Montag (11. Mai) geht es in Bayern wieder raus auf die Tennisplätze.
Carolin Münzel
,  Dominik Großpietsch
,  Hans Strauß
 und  Norbert Hohler
 |  aktualisiert: 20.05.2020 02:10 Uhr

Schon das sperrige Wort "Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" lässt erahnen: Die Kriterien, die das bayerische Innenministerium für die Wiederaufnahme des (Freizeit-)
Sports im Freien vorschreibt, sind knallhart. Sie verlangen Vereinen und Verbänden einiges an Vorbereitung ab, ehe ab Montag, 11.Mai, Sportanlagen wieder geöffnet werden dürfen - allerdings nur für kontaktlosen Individualsport, nicht für Mannschaftssport.

Was für alle Indiviudalsportarten gilt: Trainiert werden darf allein oder in Gruppen bis maximal fünf Personen, kontaktlos, mit 1,5 Meter Mindestabstand "wo immer möglich". Keine Nutzung von Umkleiden und Nassbereichen, aber ggf. von gesonderten WC-Anlagen. Zusammenkünfte vor oder nach dem Sport sind verboten, Gemeinschaftsräume bzw. Gebäude nur dann zu betreten, um das für die jeweilige Sportart benötigte Sportgerät zu entnehmen oder zurückzubringen. Zuschauer sind verboten.  Ein (unvollständiger) Überblick:

Tennis

Die Sandplätze sind weitgehend hergerichtet, ab Montag hängen dann auch die Netze. „Wir sind froh, dass es nun auch bei uns in Bayern mit dem Freizeitsport losgehen kann“, sagt Achim Fessler, der Pressesprecher des Bayerischen Tennis-Verbandes (BTV). Die neueste Verordnung, wonach Sport in Kleingruppen bis fünf Personen möglich ist, beschert nach BTV-Auffassung nun sogar die Möglichkeit, dass auch Doppel gespielt werden kann und Tennistrainer mit bis zu vier Schülern auf dem Platz wieder ihrem Beruf nachgehen können. Am Freitag will der BTV den Vereinen Hygiene- und Organisationsregeln zum Freizeitsport und auch zum Wettbespielbetrieb zukommen lassen.

Ob auch in der ab 8. Juni geplanten Saison Doppel ausgetragen werden können, ist bisher noch nicht beantwortet. Die vorgesehene Öffnung der Gaststätten noch im Laufe dieses Monats käme den Punktspielen zu Gute, weil eine Bewirtung des Gastes im Tennis üblich ist. Normale Gemeinschaftsräume dürfen jedoch nicht genetzt werden. Nach der Verordnung sind in den Nassbereichen nur abgetrennte WC-Anlagen nutzbar. Ob Duschen in Schichten erlaubt wäre, wird derzeit abgeklärt. Der BTV hat die Wettspielrunde ab Bayernliga abwärts zur „Übergangssituation“ erklärt. Das bedeutet: Es werden Meister ausgespielt, es gibt auch LK-Punkte, aber der Auf- und Abstieg sind ausgesetzt. Vereine und Mannschaften, die wegen der Corona-Pandemie nicht am Spielbetrieb teilnehmen wollen, können zwischen 11. und 17. Mai ohne Kosten und Sanktionen zurückziehen. Beim BTV rechnet man damit, dass diese Möglichkeit auch genutzt wird.

Golf

Beim Bayerischen Golfverband erfreut, dass es ab Montag wieder losgehen kann. "Ich hoffe, das Wetter bleibt so gut wie im April", sagt Pressesprecherin Patricia Kaymer auf Anfrage dieser Redaktion und lobt das Verständnis und die Geduld der Golfclubs im Freistaat, die allerdings teilweise schon auf eine harte Probe gestellt war. Natürlich hat auch ihr Verband in Absprache mit den bayerischen Ministerien ein Hygiene-Konzept erarbeitet. In der Verordnung der Regierung heißt es, dass Sport im Freien alleine oder in kleinen Gruppen mit bis zu fünf Personen gemacht werden darf. Daraus ergibt sich für die Golferinnen und Golfer, dass auf den Plätzen nicht nur 2er, sondern auch 3er und 4er Flights möglich sein werden.

Es darf wieder Golf gespielt werden und damit auch am Grün ein Put versucht werden. 
Foto: Uwe Anspach, dpa | Es darf wieder Golf gespielt werden und damit auch am Grün ein Put versucht werden. 

Die Vergabe von Startzeiten sei nicht notwendig, heißt es auf der Homepage des Verbandes, allerdings müssten die Klubs sicherstellen, dass sich keine Menschenmengen auf ihren Anlagen bilden. Zugelassen sind dort neben den Mitgliedern nach wie vor Gäste. Beim Spielen muss darauf geachtet werden, die allgemein gültige Abstandsregel von mindestens 1,50 Metern einzuhalten. Daraus ergibt sich die Empfehlung des Verbandes, bei 4er Flights ein Startintervall von mindestens zehn Minuten einzuhalten.

Waschgelegenheiten bleiben geschlossen, separate Toiletten dürfen geöffnet werden, wenn auch hier die Hygienestandards stimmen. Ein Maskenpflicht besteht auf dem Grün nicht, sehr wohl aber im Inneren der Gebäude. Auf der Driving-Range sollten Markierungen angebracht werden, um den Abstand zwischen den Übenden zu gewährleisten, heißt es von Seiten des Verbandes. Außerdem sollten separate Zu- und Abgänge geschaffen werden. Ob eine Aufnahme des Jugendtrainings wieder möglich ist, wird derzeit noch vom Verband geklärt.

Bald kehren die Leichtathletinnen und Leichtathleten auf die Anlagen - wie hier bei der TG Würzburg - zurück.
Foto: Jörg Rieger | Bald kehren die Leichtathletinnen und Leichtathleten auf die Anlagen - wie hier bei der TG Würzburg - zurück.

Leichtathletik

Ein fünfseitiges Papieir mit Richtlinien und Empfehlungen gibt der Bayerische Leichtathletik Verband (BLV) Vereinen, Trainern und Athleten an die Hand. Herausgestrichen ist, dass nur draußen trainiert werden darf in Gruppen von maximal fünf Personen, wobei in einer Einheit nicht gewechselt werden darf.  Wie viele Gruppen gleichzeitig trainieren können, hängt von der Größe der Anlage ab (30 Meter Mindestabstand). Verantwortlich sind für Kaderathlethen der BLV und Verbandstrainer, die Vereine für die übrigen Sportler. Nötig ist eine lückenlose Dokumentation der Teilnehmer. Maximal eine WC-Anlage für Frauen und Männer darf offen sein, wer sie nutzt, muss sie hernach desinfizieren. 

Hochsprung und Stabhochsprung ist nur einzeln zulässig (max. 1 Stunde), der Trainer muss die Latte auflegen und nachher die Anlage desinfizieren. Bei Wurf- und Stoßtraining auch nur Einzeltraining, der Sportler desinfiziert danach die Geräte. Auf- und Abbau der Sportstätte ist Sache des Trainers (Startblöcke, Hürden etc.), die Zeit auch für Desinfektion zählt zur Trainingszeit. Den Trainern wird empfohlen, dauerhaft eine Atemschutzmaske zu nutzen.  

Vizepräsident Sport Reinhard Köchl wartet jetzt, an welchem Termin der DLV die Deutsche Meisterschaft der Aktiven  (in Braunschweig) sowie Jugend- und Mehrkampf-Meisterschaft (in Vaterstetten) vergibt, danach sollen Mitte September bayerische Titelkämpfe folgen. Das wären die Jahreshöhepunkt für Athleten, nachdem alle internationalen Titelkämpfe - angefangen von Olympia - bereits vor länger abgesagt worden waren. 

Einer-Weltmeister Oliver Zeidler kann normal trainieren, andere Bootsklassen mit mehr personen warten auf Freigabe.
Foto: Natalie Gress | Einer-Weltmeister Oliver Zeidler kann normal trainieren, andere Bootsklassen mit mehr personen warten auf Freigabe.

Rudern

Nicht gerade glücklich über die Regelungen im Rudern ist DRV-Präsident Siegfried Kaidel aus Schweinfurt. "Nach derzeitigem Stand dürfen Freitzeitsportler nur Einer fahren, weil in allen anderen Booten der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann." Das Prozedere ist relativ einfach: Der Athlet holt sein Boot, trainiert auf dem Wasser und bringt sein Sportgerät zurück ins Bootshaus. Dort sei darauf zu achten, dass nicht gleichzeitig zwei Sportler rein- oder rausgehen. Festgeschrieben sind die Regeln vorerst bis zur nächsten Überprüfung am 5. Juni. "Und wir halten uns natürlich daran", so Kaidel. Ein Zugeständnis gibt es lediglich für Athleten aus dem olympischen und paralympischen Leistungskader: Sie dürfen auch in Zweiter-Booten trainieren. "Wir werden versuchen, weitere Sondergenehmigungen zu bekommen", so Kaidel, der hofft, dass beispielsweise der Gold-Achter bald wieder richtig trainieren darf. Das scheint möglich, denn die Sportministerkonferenz  hat solche Ausnahmeregelungen ausdrücklich befürwortet. 

Reiten

Reitunterricht (auch in Hallen) ist unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygieneregeln möglich.  Die Deutsche Reiterliche Vereinigung empfiehlt auf ihrer Homepage den Vereinen, für Reitunterricht einen festen  Ansprechpartner für den Infektionsschutz zu benennen. Pro 200 Quadratmeter Reitfläche darf ein Lehrer einen Schüler unterrichten. Die Zeiten, in denen Personen auf der Reitanlage oder in der Halle befinden, sind zu dokumentieren - zudem die Zuordnung des jeweiligen Pferdes zum Reiter.  

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Carolin Münzel
Dominik Großpietsch
Hans Strauß
Norbert Hohler
Golfclubs und Golfvereine
Golfspieler
Golfverbände
Hygienestandards
Männer
Sportgeräte
Sportler
Tennis
Tennistrainerinnen und Tennistrainer
Tennisverbände
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top