Ungeimpfte dürfen im bayerischen Amateursport sowohl im Freien als auch in der Halle wieder mitmachen – sofern sie sich vor dem Training oder Wettkampf testen. Die neue Verordnung tritt bereits an diesem Donnerstag, 17. Februar, in Kraft.
Im Rahmen einer Pressekonferenz verkündete Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am Dienstagmittag in München, dass es in Bayern weitere Lockerungen der Corona-Regeln geben werde. Diese betreffen auch den Amateursport im Freistaat. Denn für sämtliche Sportarten, egal ob draußen oder drinnen, gilt nun die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) für alle Aktiven.
Zu den Aktiven zählen Spielerinnen und Spieler, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Trainerinnen und Trainer. Wer zudem gebraucht wird, um den Spielbetrieb zu organisieren, für den gilt dies entsprechend. BFV-Pressesprecher Fabian Frühwirth erklärte auf Nachfrage: "Das ist nicht neu. Aber wir raten dazu, diese Personen auch auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken – und besonnen und verantwortungsvoll damit umzugehen." Sechs Co-Trainer seien ein paar zu viel und nicht im Sinne der Sache.
Für den BFV ein Riesenschritt zurück in Richtung Normalität
Für Zuschauende gilt dann die 2G-Regel (geimpft oder genesen), nicht mehr das strengere 2G-plus. Was bleibt, ist die FFP2-Maskenpflicht, und das auch im Freien. Sportanlagen dürfen weiterhin mit bis zu 50 Prozent ihrer zulässigen Kapazität ausgelastet werden, wobei draußen nicht mehr zwischen Steh- und Sitzplätzen unterschieden wird. Die maximale Zuschauerzahl bei Profisport-Veranstaltungen wie Fußball-Bundesliga-Spielen wurde indes von 10 000 auf 25 000 hochgesetzt.
Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) nannte die Öffnungen einen "überfälligen Riesenschritt zurück in Richtung Normalität und hin zu einem geordneten Spielbetrieb". Während die Fußball-Bayernliga Nord, deren Mannschaften ihren Spielbetrieb am 26. Februar wiederaufnehmen, und einige Nachholspiele in unteren Klassen davon betroffen sind, darf die Mehrheit der Mannschaften sogar hoffen, dass bis zur Rundenfortsetzung ab 20. März in ihren Ligen noch mehr Einschränkungen fallen. Die jetzt angepasste Corona-Verordnung gilt nämlich nur bis einschließlich 19. März.
Auch der Bezirksvorsitzende im Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV), Günther Jackl, begrüßte die Lockerungen. "Wenn wir den Sport weiterhin auf kleiner Flamme fahren würden, würde viel kaputt gehen", so der Sportfunktionär aus Steinbach (Lkr. Haßberge). Nun gebe es endlich klare Richtlinien für alle.
Verwunderung darüber, dass für Zuschauer weiterhin 2G gilt
Verwundert reagierte Jackl dagegen auf die 2G-Regel für Zuschauende: Gerade auf den weitläufigen Fußballplätzen finde er dies nicht angemessen, wenn für die Aktiven die 3G-Regel gelte, sagte er im Gespräch mit dieser Redaktion.
Für Stefanie Placht, Trainerin des Handball-Landesligisten HSG Mainfranken (Lkr. Kitzingen), ist die Lockerung "eine Perspektive". Sie hatte angegeben, ungeimpfte Spielerinnen in ihrer Mannschaft zu haben. Deren Fehlen habe das Team belastet. Und dass es eben "in der Hand der Politik" liege, ob sie wieder mitmachen dürfen. "So schnell hatte ich nicht damit gerechnet", gibt sie zu. Testen sei nun kein Hindernis: "Das hatten wir ja vorher auch schon mal."
An die Eigenverantwortung appelliert Harald Funsch, Trainer beim Fußball-Bayernligisten FV 04 Würzburg: "Jeder muss beim Thema Gesundheit das Bestmögliche tun, um andere und sich selbst zu schützen", kommentiert den Lockerungsschritt. Darauf müssten in einer Gruppe, die zusammen Sport treiben, alle achten. Funsch hatte Ende November angekündigt, dass sein Mannschaftskader zum Vorbereitungsstart im Januar komplett geimpft sein werde.
Kontrolle ist nach wie vor eine Herausforderung für die Vereine
Er weist jedoch auf den organisatorischen Aufwand hin, den die 3G-Regel mit sich bringe: "Geimpfte werden es nach wie vor leichter haben." Wer ungeimpft sei, müsse sich dagegen mehrmals pro Woche testen. Als Tests zugelassen sind entweder ein bis zu 48 Stunden alter PCR-Test oder ein Schnelltest oder ein unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest, die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen.
Laut der Corona-Verordnung ist der Veranstalter, im Sport also in der Regel der gastgebende Verein, dafür verantwortlich, dass 3G eingehalten werde. Das räumt auch der BFV "bei aller Freude" ein: "Nach wie vor stehen die Vereine etwa bei der Kontrolle vor großen Herausforderungen." Der Verband habe hierfür praxisnahe Lösungen vorgeschlagen.
Wie vielen Sportlerinnen und Sportler jetzt wieder der Zugang zu den Sportstätten ermöglicht wird, lässt sich aktuell nur schätzen. Der BFV geht nach einer Ende letzten Jahres durchgeführten Umfrage davon aus, dass die Impfquote unter seinen Mitgliedern um acht bis neun Prozent höher liege als in der Gesamtbevölkerung (75 Prozent, Stand: 15. Februar).