Am Dienstag hat das bayerische Kabinett eine Fülle von Lockerungen beschlossen. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene entfallen komplett. Zudem werden die Corona-Zugangsregeln gelockert: Geimpfte und Genesene brauchen von Donnerstag an nirgendwo mehr einen zusätzlichen Test. Ein Überblick für den Alltag in der Pandemie:
Welche Kontaktbeschränkungen gelten ab 17. Februar?
Geimpfte und Genesene dürfen sich in Bayern von Donnerstag an wieder in beliebig großen Runden privat treffen, nicht nur zu zehnt wie bisher. Die bislang geltenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden komplett und ersatzlos gestrichen. Die Kontaktregeln für Ungeimpfte bleiben dagegen bis auf Weiteres unverändert: Sobald auch nur ein Ungeimpfter dabei ist, darf sich ein Haushalt nur mit maximal zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen - Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.
Welche Regeln gelten in Gastronomie und Hotels?
In der Gastronomie gibt es bayernweit seit 9. Februar keine Sperrstunde mehr. Allerdings gilt sowohl im Innen- als auch im Außenbereich weiterhin die 2G-Regel. In der Innengastronomie müssen Gäste außer am Platz eine FFP2-Maske tragen. In Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Gästehäusern oder Jugendherbergen gilt für Gäste ebenfalls die 2G-Regel.
Dürfen Bars, Clubs und Discos wieder öffnen?
Der Betrieb von Bars, Clubs, Discos und reinen Schankwirtschaften bleibt in Bayern weiterhin verboten. Wann sich das ändern wird, ist noch nicht klar. Vage heißt es perspektivisch dazu im Kabinettsbeschluss: "Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken könnten vorsichtig unter den Bedingungen von 2G-plus geöffnet werden." Hier wolle Bayern aber nicht im Alleingang handeln - man hoffe auf bundesweite Schritte.
Was muss ich beim Friseur oder in Kosmetik-, Tattoo- und Nagelstudios beachten?
Seit 9. Februar dürfen auch wieder ungeimpfte Kundinnen und Kunden sogenannte körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Beim Besuch im Friseurladen oder im Nagelstudio müssen Ungeimpfte allerdings einen negativen Corona-Test vorlegen. Es gilt die 3G-Regel.
Welche Corona-Regeln gelten in den Schulen in Bayern?
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen 2G-Bereichen auch ohne Impfung Zugang. Folgende Regeln bleiben bestehen: In den Schulen gilt eine Maskenpflicht. Schülerinnen und Schüler müssen die Maske auch am Platz und beim Sportunterricht in Innenräumen tragen. Zudem müssen sich die Kinder und Jugendlichen mindestens dreimal wöchentlich testen. Tritt ein Infektionsfall auf, werden alle Schülerinnen und Schüler der Klasse an den folgenden fünf Unterrichtstagen täglich getestet. Häufen sich die Infektionsfälle in einer Klasse, dann kann die Schulleitung Distanzunterricht anordnen.
Welche Regeln gelten in Kitas oder Kindergärten?
Die Sorgeberechtigten müssen dreimal wöchentlich einen glaubhaften Nachweis darüber erbringen, dass sie ihr Kind negativ auf Coronaviren getestet haben. Tritt in einer der festen Gruppen ein Infektionsfall auf, werden alle Kinder dieser Gruppe an den folgenden fünf Betreuungstagen täglich getestet.
Was ändert sich in Läden und Geschäften ab 17. Februar?
Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die Begrenzung der Kundenzahl von einem Kunden auf zehn Quadratmeter. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.
Was muss ich in Schwimmbad, Therme oder Sauna beachten?
In Bädern, Thermen und Saunen gilt die 2G-Regelung. Geimpfte und Genesene müssen also keinen zusätzlichen Testnachweis vorlegen. Solarien sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich.
Welche Regeln gelten für Freizeitaktivitäten?
Überall dort, wo bislang noch die 2G-plus-Regel gilt, gilt künftig nur noch 2G. Konkret betrifft dies die Zuschauerinnen und Zuschauer aus den Bereichen Sport und Kultur (etwa Theater, Opern, Kinos), öffentliche und private Veranstaltungen, Messen, Tagungen und Kongresse sowie Freizeiteinrichtungen diverser Art. Die unter freiem Himmel für zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks und Führungen bestehenden Kapazitätsgrenzen werden außerdem am 17. Februar aufgehoben.
Was ist beim Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen zu beachten?
Bayern hebt die maximale Zuschauerzahl für Kultur- und Sportveranstaltungen an: Von Donnerstag an sind - etwa auch bei Bundesliga-Spielen - wieder bis zu 25 000 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt. Bisher waren es 15 000. Die Kapazitätsgrenzen - im Sport maximal 50 Prozent Auslastung, im Kulturbereich 75 Prozent – bleiben aber unverändert. Die Kontaktdatenerfassung entfällt ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen. Für Museen und Ausstellungen gilt von Donnerstag an 3G statt wie bisher 2G.
Was gilt in Bus, Straßenbahn und Zug?
Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im touristischen Reiseverkehr gilt weiterhin die 3G-Regelung. Selbsttests sind im ÖPNV und bei touristischen Bus- und Bahnreisen nicht ausreichend, es wird ein Schnelltest oder ein PCR-Test benötigt. Kapazitätsbeschränkungen gibt es bei touristischen Reisen nicht. Die FFP2-Maskenpflicht kann am festen Platz entfallen, sofern ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Wer darf in Bayern am Vereinssport teilnehmen und in Fitnessstudios gehen?
Die "eigene aktive sportliche Betätigung" und der Zutritt zu Fitnessstudios ist ab 17. Februar auch für Ungeimpfte möglich, wie aus dem Kabinettsbeschluss hervorgeht. Es gilt also die 3G-Regel.
Was gilt an Universitäten, an anderen Hochschulen und bei Aus- und Weiterbildungen?
In Bayern haben auch Ungeimpfte von Donnerstag an wieder Zugang zu einigen weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens - wenn sie einen negativen Test vorweisen. 3G statt wie bisher 2G gilt dann unter anderem für Hochschulen, die außerschulische Bildung, berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen, Musikschulen, Bibliotheken und Archive.
Haben Bordellbetriebe geöffnet?
Bordelle bleiben bayernweit geschlossen.
Sind schon Regeln für Volksfeste bekannt?
Trotz hoher Corona-Infektionszahlen haben Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) anklingen lassen, dass Volksfeste heuer stattfinden könnten. Er glaube, dass man mit Zuversicht in die Zukunft schauen könne, sagte Söder am Dienstag nach der Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. "Das gilt auch für manches Volksfest und manche Veranstaltungen, die dann, glaube ich, möglich sind." Genaue Regeln sind noch nicht bekannt.
2G-Regel, 2G-Plus, 3G - Was ist was?
Mit Informationen der dpa
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, die Grundrechtseinschränkungen wurden mit der Begründung eingeführt, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden muss. Dieses Ziel war viele Mühen wert.
Aber aktuell besteht die Gefahr der Überlastung nicht. Damit ist die Rechtfertigung für die noch bestehenden / weiter bestehenden Eingriffe in die Grundrechte entfallen.
Wer soll den aktuell geschützt werden, wenn z.B. in einer Therme „2G“ gilt?
Die „Ungeimpften“?
Die haben die Möglichkeit, sich selbst um Ihren Schutz zu kümmern. Wenn sie sich – z.B. in einer Therme – einem Infektionsrisiko aussetzen – bitte schön. Wer mehr Angst vor dem Impfstoff als vor der Krankheit hat, der muss die Krankheit eben ausprobieren.
Aber wer sich selber nicht impfen lassen möchte weil er gewisse "Ängste" und Befürchtungen" mit sich rum schleppt, der kann wohl nicht als objektiv gelten.
Also bitte las mal dein vergiesen von Krokodilstränen.
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MfG
Die haben total den Faden verloren, nach dem Motto "was kann ich lassen, was kann ich noch drauflegen", um nicht mein gesamtes Gesicht zu verlieren!
Einen größeren Unsinn, wie diese Regierenden verfassen und ausüben, hat es noch nie gegeben?
Es herrscht auch beim Volk einfach nur noch der blanke "Frust"!
Ich habe auch die Schnauze gestrichen voll! Mir gehen alle irendwo vorbei. Es reicht!
Warum überhaupt soll die Bedienung dann eine Maske tragen, wenn sie von Tisch zu Tisch geht und dann sich über den Händen, Gläsern, Tellern usw. was einfangen kann?
Das versteht doch keiner mehr! Oder?
Doch alles unmöglich geworden, auch für die, wo uns diese Vorgaben machen!
Die wollen sich doch auch nur noch über ihre Fehlinterpretationen "reinwaschen"!
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText2
Auf Hygiene sollte generell - bei allen Krankheiten - geachtet werden, aber nicht der größte Übertragungsweg bei Corona.
In diesem Fall wären sie aber schon wirklich arg weit abseits alles Faktischen abgedriftet … echt jetzt?
Gelten Dorfgemeinschaftshäuser als geschlossene Kneipen, wenn's nix zu essen gibt, oder gilt dann: Geimpfte oder Genaste dürfen da rein, aber falls ein Ungeimpfter auftauchen sollte, dann ist die Gesellschaft eine illegale Versammlung?
Auf die weit verbreiteten und für den örtlichen Zusammenhalt wichtigen Vereinsveranstaltungen wird leider sehr ungenau eingegangen.