Seit dieser Woche können rund 18.000 Menschen im Landkreis Würzburg die Unterlagen zum geplanten Trinkwasserschutzgebiet für die Zeller Quellen einsehen. Die Unterlagen liegen ab sofort öffentlich bis zum 7. Februar in den betroffenen Gemeinden sowie in der Stadt Würzburg aus. Außerdem sind sie auf der Internetseite des Landratsamtes Würzburg abrufbar.
Westlich von Würzburg soll das zweitgrößte Trinkwasserschutzgebiet Bayerns ausgewiesen werden. Davon betroffen: Waldbüttelbrunn, Hettstadt, Waldbrunn, Eisingen, Altertheim, Greußenheim, Helmstadt, Leinach, Uettingen, Höchberg und Zell am Main im Landkreis Würzburg sowie Gerchsheim, ein Ortsteil von Großrinderfeld im Main-Tauber-Kreis. In fast all diesen Gemeinden muss künftig bei jedem neuen Bauprojekt der Schutz des Grundwassers stärker in den Blick genommen werden.
Ziel ist es, das unterirdische Wasservorkommen der Zeller Quellen, die seit über 100 Jahren mehr als die Hälfte der Bevölkerung der Stadt Würzburg mit Trinkwasser versorgen, auch in Zukunft zu sichern. Bisher sind nur zwölf Prozent des Wassereinzugsgebietes als Schutzgebiet ausgewiesen.
Größter Teil des Schutzgebiets als "weitere Zone III B" geplant
Der größte Teil des geplanten Schutzgebiets, 60 von 66 Quadratkilometern, sollen künftig in der sogenannten "weiteren Schutzzone III B" liegen. Das meiste sei in dieser Zone weiter erlaubt, zum Beispiel neue Bau- und Gewerbegebiete, sagt Alfred Lanfervoß von der Trinkwasserversorgung Würzburg: "Wir nehmen vor allem Einfluss auf die größeren Projekte. Beispielsweise auf stark befahrene Straßen, Deponien oder den untertägigen Bergbau der Firma Knauf."
Von den Trägern öffentlicher Belange sind bereits mehr als 40 Stellungnahmen eingegangen. Die IHK Würzburg-Schweinfurt zum Beispiel warnt vor einer "drohenden Belastung der heimischen Wirtschaft" durch das Schutz-Vorhaben im Hinblick auf "die Rohstoffsicherung".
Der Landkreis Würzburg fordert ein Dutzend Ausnahmen in der künftigen Schutzgebietsverordnung, etwa für Geothermie, der Ablagerung von Abfällen oder für Windkraftanlagen mit extra tiefen Gründungen.
Die Bundesnetzagentur sieht die Stromtrasse "SuedLink" von überragendem öffentlichen Interesse und fordert, dass die Verlegung der Erdkabel nicht verboten werde.
Frist für Einwendungen: 21. Februar 2024
Bis zum 21. Februar 2024 haben Betroffene Zeit, Einwendungen einzureichen. Als betroffen gelten alle Eigentümer von Grundstücken im geplanten Schutzgebiet, so das Landratsamt Würzburg. Mitte Mai soll der Erörterungstermin stattfinden, bei dem die Einwendungen besprochen werden.
Anschließend wird das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg ein Fachgutachten erstellen. Die endgültige Entscheidung trifft das Umweltamt am Landratsamt Würzburg.