Eines wollte Landrat Thomas Eberth (CSU) gleich zu Beginn der Sitzung des Umweltausschusses im Landratsamt Würzburg am Freitag klarstellen: "Es ist weder unsere Aufgabe, die DK1-Deponie, noch das Bergbau-Vorhaben von Knauf voranzubringen." Diese Entscheidungen treffe allein das Bergamt der Regierung von Oberfranken. "Da habe ich als Landrat nichts mitzureden", so Eberth.
Bauschuttdeponie und Bergwerk im Trinkwasserschutzgebiet
Gemeint sind die zwei umstrittenen Großprojekte in dem geplanten 66 Quadratkilometer großen Trinkwasserschutzgebiet für die Zeller Quellen. Einerseits das Vorhaben des Knauf-Konzerns, in der Altertheimer Mulde Bayerns größtes Gipsbergwerk zu errichten. Die Entscheidung, ob der Gipsabbau zugelassen wird, könnte Ende 2024 fallen.
Und andererseits die Deponie der Schadstoffklasse 1 in Helmstadt, auf der Bodenaushub und toxisch belasteter Bauschutt gelagert werden soll. Gegen die Entscheidung des Bergamtes, diese Deponie zuzulassen, haben die Stadt Würzburg, die Stadtwerke und die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV) Klage eingereicht.
Ein Dutzend Ausnahmen in der künftigen Verordnung gefordert
Mitreden konnten und wollten die 16 Mitglieder des Umweltausschusses aber bei der Stellungnahme, die sie im Namen des Landkreises Würzburg zum geplanten Trinkwasserschutzgebiet abgaben. Denn eines sei klar, so Eberth: "Wasserschutz ist wichtig, aber er kostet den Landkreis Geld." So forderten die Mitglieder des Umweltausschusses dann auch etwa ein Dutzend Ausnahmen in der künftigen Wasserschutzgebietsverordnung.
Unter anderem sollten Biogasanlagen ohne Mengenbeschränkung, Geothermie, untertägiger Bergbau, die Ablagerung von Abfällen und Windkraftanlagen mit besonders tiefen Gründungen generell erlaubt sein, wenn eine Gefährdung oder Beeinträchtigung des Trinkwassers ausgeschlossen werden könne. Der Ausbau und die Sanierung von Kreisstraßen dürfe nicht "unnötig erschwert" und der Mehraufwand für die Verwaltung durch Vorschriften zum Wasserschutz solle "auf ein Minimum reduziert" werden, heißt es in der abschließenden Erklärung. Der Schutz der Trinkwasserversorgung solle mit einer "uneingeschränkten Entwicklung des Landkreises" einhergehen.
"Wenn ich das Trinkwasser schützen will, dann muss es Einschränkungen geben", widersprach Stefan Rettner von den Grünen. Diese müssten allerdings so ausgestaltet sein, dass der Erhalt gleichbleibender Lebensbedingungen in Stadt und Landkreis gewahrt bleibe.
Sein Fraktionskollege Robert Hock hatte bei der Geothermie Bedenken: "Warum machen wir denn überhaupt ein Wasserschutzgebiet? Weil der Untergrund voller Löcher ist und die Gefahr besteht, dass Häuser absacken", warnte er. Dem widersprach Thomas Haaf von der CSU. Die Technologie habe sich in den letzten 20 Jahren weiterentwickelt. "Unser Gebirge steht sehr gut da. Da habe ich überhaupt keine Angst", sagte er.
"Inkonsistente Verbote müssen überarbeitet werden"
Emotional wurde es, als der Leiter für Regionalmanagement, Rico Neubert, einzelne Vorschriften in der geplanten Wasserschutzgebietsverordnung als "inkonsistente Regelungen und Verbote" bezeichnete, die überarbeitet werden müssten. "Insbesondere, wenn sie im Widerspruch zu gesetzlichen Regeln stehen", so Neubert. Auch diese Formulierung wurde in die Stellungnahme des Landkreises Würzburg übernommen. "Mir kommt es so vor, als wären 500 Prozent in die Schutzgebietsverordnung hineingeschrieben worden, um 250 Prozent zu bekommen", schimpfte Thomas Haaf.
Bis auf die drei Mitglieder der Grünen-Fraktion stimmten alle Mitglieder des Umweltausschusses für die Stellungnahme des Landkreises Würzburg sowie für Haafs Vorschlag, sich - wenn nötig - nicht nur fachlichen, sondern auch juristischen Beistand zu holen.
Zeitplan: Wie geht es weiter mit dem Wasserschutzgebiet?
Hinweis: In einer früheren Version des Artikels war der Zeitraum der öffentlichen Auslegung vom 8. Januar bis zum 2. Februar 2024 angegeben. Richtig ist aber vom 8. Januar bis zum 7. Februar 2024. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.