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Würzburg
Diskussion um Zeller Quellen: Landkreis Würzburg fordert ein Dutzend Ausnahmen beim Trinkwasserschutz
Die geplante Ausweitung des Trinkwasserschutzgebietes Zeller Quellen westlich von Würzburg erhitzt die Gemüter. Was der Umweltausschuss des Landkreises jetzt beschlossen hat.
Das Wasserschutzgebiet Zeller Quellen westlich von Würzburg, das rund die Hälfte der Bevölkerung der Stadt Würzburg mit Trinkwasser versorgt, soll von acht auf 66 Quadratkilometer erweitert werden.
Foto: Patty Varasano | Das Wasserschutzgebiet Zeller Quellen westlich von Würzburg, das rund die Hälfte der Bevölkerung der Stadt Würzburg mit Trinkwasser versorgt, soll von acht auf 66 Quadratkilometer erweitert werden.
Angelika Kleinhenz
 |  aktualisiert: 05.07.2024 10:00 Uhr

Eines wollte Landrat Thomas Eberth (CSU) gleich zu Beginn der Sitzung des Umweltausschusses im Landratsamt Würzburg am Freitag klarstellen: "Es ist weder unsere Aufgabe, die DK1-Deponie, noch das Bergbau-Vorhaben von Knauf voranzubringen." Diese Entscheidungen treffe allein das Bergamt der Regierung von Oberfranken. "Da habe ich als Landrat nichts mitzureden", so Eberth. 

Bauschuttdeponie und Bergwerk im Trinkwasserschutzgebiet

Gemeint sind die zwei umstrittenen Großprojekte in dem geplanten 66 Quadratkilometer großen Trinkwasserschutzgebiet für die Zeller Quellen. Einerseits das Vorhaben des Knauf-Konzerns, in der Altertheimer Mulde Bayerns größtes Gipsbergwerk zu errichten. Die Entscheidung, ob der Gipsabbau zugelassen wird, könnte Ende 2024 fallen.

Und andererseits die Deponie der Schadstoffklasse 1 in Helmstadt, auf der Bodenaushub und toxisch belasteter Bauschutt gelagert werden soll. Gegen die Entscheidung des Bergamtes, diese Deponie zuzulassen, haben die Stadt Würzburg, die Stadtwerke und die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV) Klage eingereicht.

Ein Dutzend Ausnahmen in der künftigen Verordnung gefordert

Mitreden konnten und wollten die 16 Mitglieder des Umweltausschusses aber bei der Stellungnahme, die sie im Namen des Landkreises Würzburg zum geplanten Trinkwasserschutzgebiet abgaben. Denn eines sei klar, so Eberth: "Wasserschutz ist wichtig, aber er kostet den Landkreis Geld." So forderten die Mitglieder des Umweltausschusses dann auch etwa ein Dutzend Ausnahmen in der künftigen Wasserschutzgebietsverordnung.

"Wasserschutz ist wichtig, aber er kostet den Landkreis Geld."
Landrat Thomas Eberth zum geplanten Wasserschutzgebiet

Unter anderem sollten Biogasanlagen ohne Mengenbeschränkung, Geothermie, untertägiger Bergbau, die Ablagerung von Abfällen und Windkraftanlagen mit besonders tiefen Gründungen generell erlaubt sein, wenn eine Gefährdung oder Beeinträchtigung des Trinkwassers ausgeschlossen werden könne. Der Ausbau und die Sanierung von Kreisstraßen dürfe nicht "unnötig erschwert" und der Mehraufwand für die Verwaltung durch Vorschriften zum Wasserschutz solle "auf ein Minimum reduziert" werden, heißt es in der abschließenden Erklärung. Der Schutz der Trinkwasserversorgung solle mit einer "uneingeschränkten Entwicklung des Landkreises" einhergehen.

"Wenn ich das Trinkwasser schützen will, dann muss es Einschränkungen geben", widersprach Stefan Rettner von den Grünen. Diese müssten allerdings so ausgestaltet sein, dass der Erhalt gleichbleibender Lebensbedingungen in Stadt und Landkreis gewahrt bleibe.

"Wenn ich das Trinkwasser schützen will, dann muss es Einschränkungen geben."
Stefan Rettner, Grünen-Mitglied

Sein Fraktionskollege Robert Hock hatte bei der Geothermie Bedenken: "Warum machen wir denn überhaupt ein Wasserschutzgebiet? Weil der Untergrund voller Löcher ist und die Gefahr besteht, dass Häuser absacken", warnte er. Dem widersprach Thomas Haaf von der CSU. Die Technologie habe sich in den letzten 20 Jahren weiterentwickelt. "Unser Gebirge steht sehr gut da. Da habe ich überhaupt keine Angst", sagte er.

"Inkonsistente Verbote müssen überarbeitet werden"

Emotional wurde es, als der Leiter für Regionalmanagement, Rico Neubert, einzelne Vorschriften in der geplanten Wasserschutzgebietsverordnung als "inkonsistente Regelungen und Verbote" bezeichnete, die überarbeitet werden müssten. "Insbesondere, wenn sie im Widerspruch zu gesetzlichen Regeln stehen", so Neubert. Auch diese Formulierung wurde in die Stellungnahme des Landkreises Würzburg übernommen. "Mir kommt es so vor, als wären 500 Prozent in die Schutzgebietsverordnung hineingeschrieben worden, um 250 Prozent zu bekommen", schimpfte Thomas Haaf. 

Bis auf die drei Mitglieder der Grünen-Fraktion stimmten alle Mitglieder des Umweltausschusses für die Stellungnahme des Landkreises Würzburg sowie für Haafs Vorschlag, sich - wenn nötig - nicht nur fachlichen, sondern auch juristischen Beistand zu holen.

Zeitplan: Wie geht es weiter mit dem Wasserschutzgebiet?

Seit dem 11. September 2023 können die Träger öffentlicher Belange zum geplanten Wasserschutzgebiet Stellung beziehen.
Vom 8. Januar bis zum 7. Februar 2024 sollen die Unterlagen öffentlich in den elf betroffenen Gemeinden sowie auf der Internetseite des Landkreises Würzburg ausgelegt werden. 
Bis zum 21. Februar 2024 haben Betroffene Zeit, Einwendungen einzureichen.
Im Mai 2024 soll der Erörterungstermin stattfinden, bei dem die Stellungnahmen der Fachbehörden und die Einwendungen der Betroffenen besprochen werden. Auf Basis der Ergebnisse wird das Wasserwirtschaftsamt ein Fachgutachten erstellen. 
Auf dessen Grundlage und nach einer rechtlichen Prüfung trifft das Umweltamt am Landratsamt Würzburg die endgültige Entscheidung über die Wasserschutzgebietsverordnung. 
Quelle: akl

Hinweis: In einer früheren Version des Artikels war der Zeitraum der öffentlichen Auslegung vom 8. Januar bis zum 2. Februar 2024 angegeben. Richtig ist aber vom 8. Januar bis zum 7. Februar 2024. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

 
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