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Gaukönigshofen/München
Unternehmer aus Unterfranken verklagt Bayern: Geplatzter Maskendeal könnte den Freistaat Millionen kosten
Rund 1,5 Millionen Euro will Zeno Busch aus Gaukönigshofen als Ersatz für einen gescheiterten Maskenkauf. Vor Gericht in München spielt ein Telefonat eine zentrale Rolle.
Im Streit um den geplatzten Maskendeal zwischen Zeno Busch und der bayerischen Staatsregierung haben die Richter jetzt drei weitere Zeugen vernommen. Das Foto zeigt den unterfränkischen Unternehmer im Mai 2020 in seinem Lager.
Foto: Daniel Peter | Im Streit um den geplatzten Maskendeal zwischen Zeno Busch und der bayerischen Staatsregierung haben die Richter jetzt drei weitere Zeugen vernommen.
Susanne Schmitt
 |  aktualisiert: 13.02.2024 21:13 Uhr

Der geplatzte Maskendeal mit dem unterfränkischen Unternehmer Zeno Busch könnte den Freistaat Bayern Millionen kosten. Das Landgericht München I hat an diesem Donnerstag drei weitere Zeugen in dem Fall vernommen. Das Urteil soll am 30. Dezember verkündet werden, teilte Gerichtssprecher Jens Kröger auf Nachfrage mit. Bis Anfang Dezember könnten die beiden streitenden Parteien noch einmal zu den Zeugenaussagen Stellung nehmen.

Seit April befassen sich die Münchner Richter mit der Klage von Zeno Busch. Der Firmenchef aus Gaukönigshofen im Landkreis Würzburg will rund 1,5 Millionen Euro Schadensersatz vom Freistaat, weil ein geplantes Geschäft mit FFP2-Masken zu Beginn der Pandemie nicht zustande kam.

Wurde ein mündlicher Vertrag geschlossen oder nicht?

Im Mittelpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung steht die Frage, ob ein mündlicher Vertrag für einen solchen Deal geschlossen worden war oder nicht. Entscheidend ist dabei ein Telefonat zwischen dem Amtschef des bayerischen Gesundheitsministeriums und einem Bekannten der damaligen Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), der den Deal für den mit ihm befreundeten Unternehmer - Zeno Busch - vermitteln sollte.

Im Frühjahr 2020 wurden bundesweit Schutzmasken verzweifelt gesucht, überall und mit allen Mitteln. Zeno Busch hatte gute Verbindungen nach China und verhandelte mit dem bayerischen Gesundheitsministerium über die Lieferung von einer Million OP-Masken und 400.000 FFP2-Masken sowie Schutzanzügen. Er kaufte in China ein und importierte die Ware. Dann, so Busch, habe das Ministerium die FFP2-Masken plötzlich nicht mehr gewollt. 

Der Firmenchef blieb auf seinen Masken sitzen. Nach Gerichtsangaben erklärte Busch, er sei in finanzielle Vorleistung gegangen, weil er auf den Abschluss eines "quasi zu Ende verhandelten Vertrages" vertraut habe. Ohne "nachvollziehbaren Grund" habe der Freistaat Bayern den Vertrag dann aber nicht unterzeichnet.

An das entscheidende Telefongespräch haben die beiden Teilnehmer indes unterschiedliche Erinnerungen. Der Amtschef sagte vor Gericht, man habe sich zwar über den Preis unterhalten und sich auf 4,50 Euro pro Maske geeinigt, aber ein mündlicher Vertrag sei dabei nicht geschlossen worden. Für die Verträge sei schon damals das Landesamt für Gesundheit (LGL) zuständig gewesen.

Ein Bekannter der Ex-Gesundheitsministerin Melanie Huml sagt als Zeuge aus

Der Bekannte von Huml, der den Deal vermitteln wollte, sieht das anders. "Das war gefühlt wie so ein Kuhhandel". Ergebnis sei aus seiner Sicht ein mündlicher Vertrag gewesen, den der Amtschef mit den Worten "Dann hat ihr Freund doch ein gutes Geschäft gemacht" geschlossen habe. Als der Deal zwischen seinem Freund, Unternehmer Zeno Busch, und dem Ministerium nicht zustande kam – "da ist wirklich eine Welt zusammengebrochen".

Der Freistaat weist diese Darstellung nach Gerichtsangaben zurück. Die Maskenpreise seien im April 2020 schon stark gefallen – deshalb habe man sich einfach nur für ein günstigeres Angebot entschieden. Aus staatlicher Sicht sei das ein vernünftiger Grund, von dem geplanten Deal zurückzutreten. Außerdem habe das LGL die Masken als "nicht verkehrsfähig" eingestuft. Das betonte ein LGL-Mitarbeiter am Donnerstag auch vor Gericht.

Hat das Gesundheitsministerium den Unternehmer aus Gaukönigshofen hängen lassen oder war Busch voreilig? Eine Entscheidung will das Landgericht München frühestens am 30. Dezember verkünden. Busch selbst hatte auf Anfrage der Redaktion mehrfach betont, er wolle sich vor dem Urteil nicht äußern.

Mit Informationen von dpa

 
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  • J. N.
    "Entscheidend ist dabei ein Telefonat zwischen dem Amtschef des bayerischen Gesundheitsministeriums und einem Bekannten der damaligen Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), der den Deal für den mit ihm befreundeten Unternehmer - Zeno Busch - vermitteln sollte."

    Mal drüber nachgedacht, dass wenn dieses Telefonat tatsächlich eine definitive Zusage enthalten haben sollte, man die betreffenden Politiker sogleich wegen unlauterer Vorteilsvergabe dran kriegen könnte?
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  • D. K.
    Wenn die Masken nicht verkehrsfähig waren sollte das doch ein Grund sein diese Masken nicht abzunehmen.
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  • L. W.
    @ deweka

    Der Unternehmer hat nur nicht die richtigen Kontakte in die höchsten CSU Kreise gehabt.

    Die von Fr. Tandler und anderen CSU Größen vermittelten Masken waren doch auch nicht in der geforderten Qualität und wurden trotzdem vom Freistaat angekauft.

    Nur die Parteibrille zählt bei der Staatsregierung. Das hätte der Unternehmer aber auch wissen müssen.
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  • H. S.
    Wer überproportional an einem Elend verdienen will, verdient es nicht besser!
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  • R. B.
    Sehr geehrter Herr Busch, Sie haben auf den großen Reibach gesetzt, das für einen Unternehmer legitim. Aber ich kann nicht wirklich glauben dass Sie so naiv sind und aufgrund einer mündlichen Zusage, sollte es diese gegeben haben, dieses Geschäft getätigt haben. Sollten Sie bis dato noch keine Geschäfte mit Behörden getätigt haben, dann sind Sie dem Irrglauben aufgesessen, dass es sich hierbei um faire Vertragspartner handelt.
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  • M. Z.
    Möglicherweise war der Deal schon sehr gewagt. Dass über den Deal nun Gerichte urteilen müssen, ist nun seit längeren bekannt. Ob die Mainpost zukünftig jedem Unternehme so eine Präsenz einräumt, bleibt offen grinsenSchauen wir mal was dabei raus kommt. Ich möchte keinen Unternehmer seinen Gewinn abstreitig machen und wer nichts riskiert gewinnt auch nichts im Leben.
    Nebenbei sei erwähnt, dass zufällig in unter einem bekannten Kleinanzeigen Portal ein "EFH 20 südlich von Würzburg" verkauft wird. Wenn man die PLZ von Gaukönigshofen eingibt, findet man es einfacher. Nutzername "Busch" .evtl. nur purer Zufall grinsen Also wer ein schönes neues Zuhause sucht, kann sich das mal anschauen grinsen Grüße
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  • S. K.
    falls die Sache zu Gunsten des Klägers ausgeht, dann bitte mal die Verantwortlichen persönlich zur Kasse bitten und nicht den Freistaat Bayern (also uns alle)!
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  • R. A.
    Wer schreibt, der bleibt!
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  • H. S.
    In früheren Berichten dieser Zeitung war zu lesen, dass Herr Busch seine für 1,5 Mio Euro gekauften Masken für 2,4 Mio an den Bayrischen Staat verkaufen wollte.
    eine ordentliche Spanne.
    Und wenn er glaubt, die mündliche Aussage eines Politikers sei ein Vertrag, muss man sich fragen in welcher Welt lebt er?
    In Ämtern und Behörden ist man doch ohne schriftliche Dokumente, und das in mehrfacher Ausführung, doch ein chancenloser Nichts.
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  • T. M.
    Auch für Sie, grundsätzlich gilt:
    „ Gemäß § 125 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Verträge sowohl mündlich als auch schriftlich oder auch in jeder anderen Form, beispielsweise durch nonverbale Kommunikation, abgeschlossen werden. Das heißt, auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam und für beide Vertragsparteien verpflichtend.“
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  • T. R.
    Tja, das nennt sich unternehmerisches Risiko. Wenn man schon an der Pandemie ordentlich verdienen will...und das ist bei einer Preisvorstellung von 4,50€ pro Maske (bei Abnahme von über 1 Millonen Masken!!!!) wohl gegeben, dann sollte man sich auch an die Spielregeln halten und erst nach einem schriftlich vorliegenden Vertrag in Vorleistung gehen. Wenn der deal geklappt hätte und der findige Unternehmer mit mehreren Millionen Gewinn rausgegangen wäre, hätte er wahrscheinlich die Klappe gehalten und sich über die Dummheit und Ahnungslosigkeit des Gesundheitsministeriums gefreut.
    Jetzt ist es halt umgekehrt und ein Richter wird es entscheiden. Na hoffentlich zum Wohle des Volkes... zwinkern)
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  • L. W.
    In Bayern @ thorosc

    kann man so gute Geschäfte mit dem Staat halt nur machen, wenn man das richtige Parteibuch hat und beste Verbindungen in deren höchste Kreise

    Tandlers Tochter hat uns vorgeführt, wie Korruption in Bayern geht ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren wegen Korruption kommt.
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  • G. R.
    Dass ein Mysterium so einen Vertrag telefonisch abschließt kann ich nicht glauben. Ist beim Staat die Schriftform nicht vorgeschrieben?
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  • T. M.
    Also grundsätzlich gilt erstmal:
    „ Gemäß § 125 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Verträge sowohl mündlich als auch schriftlich oder auch in jeder anderen Form, beispielsweise durch nonverbale Kommunikation, abgeschlossen werden. Das heißt, auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam und für beide Vertragsparteien verpflichtend.“
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  • R. A.
    Nur wenn es sauber läuft und sich beide dran erinnern wollen.
    Scheint hier nicht so zu sein…
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  • U. S.
    @ticktricktrack

    Ja das erinnern ist so eine Sache. Wir haben sogar einen Kanzler mit Gedächtnisschwäche!
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  • J. G.
    Ist schon im Prinzip richtig, aber die Richtlinien bei den Behörden können durchaus die Schriftform vorschreiben. Nach BGB kann z. B. ein Arbeitsvertrag grundsätzlich auch mündlich abgeschlossen werden. Aber im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist vorgeschrieben, dass dieser schriftlich abgeschlossen wurde. Wenn also so etwas auch hier existiert, dann wäre auch kein Vertrag zustande gekommen. Hier gilt eben nicht die Devise: "Ein Mann, ein Wort!"
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  • G. R.
    bei Geschäften mit Behörden ist bei Verträgen solchen Umfanges Schriftform geboten!
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