
Der geplatzte Maskendeal mit dem unterfränkischen Unternehmer Zeno Busch könnte den Freistaat Bayern Millionen kosten. Das Landgericht München I hat an diesem Donnerstag drei weitere Zeugen in dem Fall vernommen. Das Urteil soll am 30. Dezember verkündet werden, teilte Gerichtssprecher Jens Kröger auf Nachfrage mit. Bis Anfang Dezember könnten die beiden streitenden Parteien noch einmal zu den Zeugenaussagen Stellung nehmen.
Seit April befassen sich die Münchner Richter mit der Klage von Zeno Busch. Der Firmenchef aus Gaukönigshofen im Landkreis Würzburg will rund 1,5 Millionen Euro Schadensersatz vom Freistaat, weil ein geplantes Geschäft mit FFP2-Masken zu Beginn der Pandemie nicht zustande kam.
Wurde ein mündlicher Vertrag geschlossen oder nicht?
Im Mittelpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung steht die Frage, ob ein mündlicher Vertrag für einen solchen Deal geschlossen worden war oder nicht. Entscheidend ist dabei ein Telefonat zwischen dem Amtschef des bayerischen Gesundheitsministeriums und einem Bekannten der damaligen Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), der den Deal für den mit ihm befreundeten Unternehmer - Zeno Busch - vermitteln sollte.
Im Frühjahr 2020 wurden bundesweit Schutzmasken verzweifelt gesucht, überall und mit allen Mitteln. Zeno Busch hatte gute Verbindungen nach China und verhandelte mit dem bayerischen Gesundheitsministerium über die Lieferung von einer Million OP-Masken und 400.000 FFP2-Masken sowie Schutzanzügen. Er kaufte in China ein und importierte die Ware. Dann, so Busch, habe das Ministerium die FFP2-Masken plötzlich nicht mehr gewollt.
Der Firmenchef blieb auf seinen Masken sitzen. Nach Gerichtsangaben erklärte Busch, er sei in finanzielle Vorleistung gegangen, weil er auf den Abschluss eines "quasi zu Ende verhandelten Vertrages" vertraut habe. Ohne "nachvollziehbaren Grund" habe der Freistaat Bayern den Vertrag dann aber nicht unterzeichnet.
An das entscheidende Telefongespräch haben die beiden Teilnehmer indes unterschiedliche Erinnerungen. Der Amtschef sagte vor Gericht, man habe sich zwar über den Preis unterhalten und sich auf 4,50 Euro pro Maske geeinigt, aber ein mündlicher Vertrag sei dabei nicht geschlossen worden. Für die Verträge sei schon damals das Landesamt für Gesundheit (LGL) zuständig gewesen.
Ein Bekannter der Ex-Gesundheitsministerin Melanie Huml sagt als Zeuge aus
Der Bekannte von Huml, der den Deal vermitteln wollte, sieht das anders. "Das war gefühlt wie so ein Kuhhandel". Ergebnis sei aus seiner Sicht ein mündlicher Vertrag gewesen, den der Amtschef mit den Worten "Dann hat ihr Freund doch ein gutes Geschäft gemacht" geschlossen habe. Als der Deal zwischen seinem Freund, Unternehmer Zeno Busch, und dem Ministerium nicht zustande kam – "da ist wirklich eine Welt zusammengebrochen".
Der Freistaat weist diese Darstellung nach Gerichtsangaben zurück. Die Maskenpreise seien im April 2020 schon stark gefallen – deshalb habe man sich einfach nur für ein günstigeres Angebot entschieden. Aus staatlicher Sicht sei das ein vernünftiger Grund, von dem geplanten Deal zurückzutreten. Außerdem habe das LGL die Masken als "nicht verkehrsfähig" eingestuft. Das betonte ein LGL-Mitarbeiter am Donnerstag auch vor Gericht.
Hat das Gesundheitsministerium den Unternehmer aus Gaukönigshofen hängen lassen oder war Busch voreilig? Eine Entscheidung will das Landgericht München frühestens am 30. Dezember verkünden. Busch selbst hatte auf Anfrage der Redaktion mehrfach betont, er wolle sich vor dem Urteil nicht äußern.
Mit Informationen von dpa
Mal drüber nachgedacht, dass wenn dieses Telefonat tatsächlich eine definitive Zusage enthalten haben sollte, man die betreffenden Politiker sogleich wegen unlauterer Vorteilsvergabe dran kriegen könnte?
Der Unternehmer hat nur nicht die richtigen Kontakte in die höchsten CSU Kreise gehabt.
Die von Fr. Tandler und anderen CSU Größen vermittelten Masken waren doch auch nicht in der geforderten Qualität und wurden trotzdem vom Freistaat angekauft.
Nur die Parteibrille zählt bei der Staatsregierung. Das hätte der Unternehmer aber auch wissen müssen.
Nebenbei sei erwähnt, dass zufällig in unter einem bekannten Kleinanzeigen Portal ein "EFH 20 südlich von Würzburg" verkauft wird. Wenn man die PLZ von Gaukönigshofen eingibt, findet man es einfacher. Nutzername "Busch" .evtl. nur purer Zufall
eine ordentliche Spanne.
Und wenn er glaubt, die mündliche Aussage eines Politikers sei ein Vertrag, muss man sich fragen in welcher Welt lebt er?
In Ämtern und Behörden ist man doch ohne schriftliche Dokumente, und das in mehrfacher Ausführung, doch ein chancenloser Nichts.
„ Gemäß § 125 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Verträge sowohl mündlich als auch schriftlich oder auch in jeder anderen Form, beispielsweise durch nonverbale Kommunikation, abgeschlossen werden. Das heißt, auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam und für beide Vertragsparteien verpflichtend.“
Jetzt ist es halt umgekehrt und ein Richter wird es entscheiden. Na hoffentlich zum Wohle des Volkes...
kann man so gute Geschäfte mit dem Staat halt nur machen, wenn man das richtige Parteibuch hat und beste Verbindungen in deren höchste Kreise
Tandlers Tochter hat uns vorgeführt, wie Korruption in Bayern geht ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren wegen Korruption kommt.
„ Gemäß § 125 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Verträge sowohl mündlich als auch schriftlich oder auch in jeder anderen Form, beispielsweise durch nonverbale Kommunikation, abgeschlossen werden. Das heißt, auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam und für beide Vertragsparteien verpflichtend.“
Scheint hier nicht so zu sein…
Ja das erinnern ist so eine Sache. Wir haben sogar einen Kanzler mit Gedächtnisschwäche!