Engpässe, verschwundene Lieferungen, mangelhafte Waren und Rückrufe: Bei der Versorgung mit Schutzausstattung hat es in der Corona-Krise immer wieder Probleme und Pannen gegeben. Nun muss sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf neuen Ärger einstellen. Nach Medienberichten drohen bundesweit zahlreiche Händler mit Klagen und Mahnbescheiden, auch Unternehmen aus Unterfranken. Sie haben dem Bund medizinische Schutzausrüstung geliefert – und warten jetzt seit Wochen auf ihr Geld.
Worum aber geht es bei den Streitfällen? Um den Mangel an Schutzmasken und -kitteln während der Pandemie einzudämmen, hatte die Bundesregierung Ende März ein sogenanntes Open-House-Verfahren gestartet. Jede Firma, die die Bedingungen wie etwa die Mindestmenge von 25.000 Stück und den Preis von 4,50 Euro für FFP2-Masken akzeptierte, hatte Anspruch auf einen Vertrag.
"Spiegel"-Bericht: Bund schuldet Maskenlieferanten noch fast 600 Millionen Euro
Die Resonanz war groß. Mehr als 700 Aufträge wurden vergeben. Laut Bundesgesundheitsministerium habe aber etwa die Hälfte der Unternehmen die Lieferfristen nicht eingehalten, von einigen Verträgen sei man auch "aufgrund mangelnder Qualität der Ware" zurückgetreten. "Fast alle verbliebenen Lieferanten sind vollständig oder zumindest teilweise bezahlt worden", schreibt eine Ministeriumssprecherin.
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Immer mehr Medien berichten allerdings über verärgerte Händler, die auf ihr Geld warten. Und über Anwälte, die deshalb Klagen gegen das Ministerium vorbereiten. Der "Spiegel" beispielsweise schreibt, das Gesundheitsministerium schulde Maskenlieferanten noch fast 600 Millionen Euro.
Auch die Rechtsanwälte Wulf Viola und Jan Vogel von der Würzburger Kanzlei WPV vertreten nach eigenen Angaben zehn betroffene Firmen, zwei davon mit Sitz in Unterfranken. Ein Mandant aus der Region habe zum Beispiel sowohl OP-Masken als auch FFP2-Masken an den Bund geliefert. Fristgerecht bis Ende April, "die Qualität wurde einwandfrei mit Zertifikaten belegt", sagt Viola. Dabei stehe in dem geschlossenen Open-House-Vertrag explizit, dass nicht nur der europäische Standard FFP2, sondern auch gleichwertige Masken-Standards zulässig seien. Innerhalb einer Woche hätte die Bezahlung erfolgen sollen.
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Aber: Erst Anfang Juni "kam von einem Prüfinstitut eine Mängelrüge für beide Masken", sagt Viola. Allerdings seien die Masken auf einen Standard hin getestet worden, den sie laut Ausschreibung gar nicht erfüllen mussten, so der Rechtsanwalt. Seine Kanzlei habe den Fall bis ins Detail geprüft und eine Klage vorbereitet.
Würzburger Kanzlei schickte Mahnung und drohte mit Klage
Am vergangenen Dienstag habe Viola ein Mahnungsschreiben mit der angehängten Klage an Spahns Ministerium geschickt. Nur einen Tag später sei er von einem Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH angerufen worden, die mit der Abwicklung der Open-House-Verträge beauftragt sei. "Es hieß, wir entschuldigen uns, dass wir uns noch nicht gemeldet haben – die Rechnung für die OP-Masken werde sofort bezahlt", sagt Viola. Mittlerweile habe der Unternehmer das Geld auf seinem Konto.
Das Bundesgesundheitsministerium will sich auf Anfrage nicht dazu äußern. Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne man keine Details zu einzelnen Beschaffungsvorgängen und damit verbundenen Unternehmen übermitteln, heißt es.
Verzögerungen bei den Zahlungen erklärt das Ministeriummit "logistischen Problemen". Diese hätten sich aufgrund der Mengen- und vor allem der Qualitätsprüfung der angelieferten Waren ergeben. Deshalb seien teils zunächst Abschläge gezahlt worden. Zudem hätten häufig Lieferscheine oder TÜV-Protokolle gefehlt oder die Rechnungen seien fehlerhaft gewesen.
Aus Sicht des Würzburger Anwalts Wulf Viola aber hat "eine erhebliche Anzahl von Lieferanten berechtigte Ansprüche" an das Ministerium. Mit Blick auf den von seiner Kanzlei vertretenen unterfränkischen Unternehmer ist der Jurist zuversichtlich, dass auch die Rechnung für die gelieferten FFP2-Masken noch bezahlt wird.
Es ist richtig die Ware ordnungsgemäß zu prüfen. Geht ja schließlich auch um die Gesundheit der Nutzer.
Aber bei berechtigten Forderungen muß der Bund auch schnellstens zahlen.