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Würzburg
Thomas Meyer hat Angst nach Übergriff: Gericht schützt den Geschäftsführer der Würzburger Boulderhalle Rock Inn   
Die Eskalation im Streit um die Würzburger Boulderhalle ist erneut gestiegen. Wie sich die Betreiber des Rock Inn wehren und was die Behörden tun.
Thomas Meyer, Agustina Falibene und Andreas Schmitt (von links) betreiben die Würzburger Boulderhalle Rock Inn. 
Foto: Silvia Gralla | Thomas Meyer, Agustina Falibene und Andreas Schmitt (von links) betreiben die Würzburger Boulderhalle Rock Inn. 
Manuela Göbel
 |  aktualisiert: 18.02.2025 02:37 Uhr

"Ich bin froh, dass unsere Kunden zu uns halten", sagt Andreas Schmitt. Der Geschäftsführer ringt weiter um die Zukunft der Boulderhalle in der Ohmstraße. Vor neun Monaten hat ein Investor aus der Region die Halle gekauft, die das Rock Inn seit 2016 gemietet hat. Seitdem versucht der neue Eigentümer das Rock Inn rauszuschmeißen.  

Die Rock Inn Betreiber mussten sich gegen eine Flut von Abmahnungen wegen angeblicher Mängel bei Brandschutz, Fluchtwegen, Beleuchtung . . . wehren. "Das forderte die Hälfte unserer Arbeitszeit", erklärt Geschäftsführer Thomas Meyer. Neben Zeit und Geld für den Rechtsbeistand kostet der Vermieter den beiden Kletterfans vor allem Nerven. "Wir rechnen ständig damit, dass er sich eine neue Schikane ausdenkt, die unser Geschäft schädigt", sagt Meyer. "Das macht mürbe." 

Im Januar dieses Jahres sperrte der Vermieter zum Beispiel die Zufahrt zur Halle ab. Wochen zuvor, am letzten Adventwochenende, hatte er Polizei und Feuerwehr alarmiert, die wegen angeblicher akuter Einsturzgefahr den Boulderbetrieb sofort einstellen sollten. Nur weil die Verwaltung der Stadt schnell reagierte und dem Eigentümer klarmachte, dass er diese Gefahr selbst durch Aufstellen von Pumpen auf dem Dach abwenden muss, ist sein Plan nicht aufgegangen.   

Baureferent Schneider: Vermieter verfolgt private Ziele auf dem Rücken der Behörde

"Es ärgert mich maßlos, dass da jemand, seine privaten Ziele auf dem Rücken unserer Behörde verfolgt", sagt Würzburgs Baureferent Benjamin Schneider zum Vorgehen des Vermieters, der die Bauaufsicht außerdem seit Monaten mit zahlreichen Anzeigen wegen angeblicher baulicher Mängel des Hallenausbaus beschäftigt.

"Wir haben überprüft und prüfen immer noch", sagt Schneider. Statische Probleme durch den Einbau der Kletterwände - wie es der Eigentümer behauptet - seien dabei nicht festgestellt worden. Bezahlt wird diese Arbeit vom Steuerzahler, genauso wie der Einsatz der Rettungskräfte vor Weihnachten.  

Bouldern ist Klettern in geringeren Höhen und ohne Absicherung. Ins Rock Inn kommen auch Kinder vom benachbarten Blinden-Institut oder von Schulen. 
Foto: Patty Varasano (Archivfoto) | Bouldern ist Klettern in geringeren Höhen und ohne Absicherung. Ins Rock Inn kommen auch Kinder vom benachbarten Blinden-Institut oder von Schulen. 

Landtagsabgeordnete Kerstin Celina sagt, "die Boulderhalle ist wichtig für Würzburg und muss bleiben." Sie ist empört, dass der Vermieter die Betreiber "platt machen will" und hofft, "dass die Menschen, die hier im Rock Inn Sport treiben, sich gesund erhalten, soziales und sportliches Miteinander pflegen, aus dieser Auseinandersetzung als Gewinner heraus gehen".   

Eskalation: Boulderhallen-Betreiber hat Angst vor weiteren Übergriffen 

Was tun die Betreiber jetzt? Zum einen versuchen sie es mit Diplomatie. "Wir sind ansprechbar für Lösungen und verschließen uns keiner gütlichen Einigung", sagt Sebastian Warken von der Kanzlei WarkenBruckner aus Wertheim (Lkr Main-Tauber-Kreis), der die Betreiber vertritt. Falls es eine Alternative gäbe, könne man auch über eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrags nachdenken. Dieser garantiert den Betreibern eine Laufzeit bis 2050. 

Gleichzeitig wehren sich die Betreiber mit rechtlichen Mitteln gegen die zunehmende Eskalation. Am 27. November wurde der Mann, der als Eigentümer der Halle auftritt, aber eigentlich dessen Geschäftspartner ist, laut Schmitt und Meyer handgreiflich. Er habe sie und einen Mitarbeiter angegriffen. "Auf mich hat er so eingeschlagen, dass ich zu Boden fiel und verletzt wurde. Die Polizei hat den Rettungsdienst verständigt und meine Verletzung musste im Krankenhaus genäht werden", sagt Meyer, der seitdem Angst vor weiteren Übergriffen hat. 

Der Geschäftspartner sagt auf Anfrage der Redaktion, dass es sich um eine Notwehrsituation gehandelt habe. Meyer und Schmitt hätten hinter der Halle einen älteren Mann angegriffen. "Daraufhin habe ich Herrn Meyer geschubst", so der Geschäftspartner.

Geschäftspartner des Eigentümers muss 100 Meter Abstand halten

Das Amtsgericht Würzburg hält es allerdings für notwendig, Meyer zu schützen. In einer einstweiligen Anordnung hat es dem Geschäftspartner des Eigentümers am 9. Januar untersagt, die Halle in der Ohmstraße aufzusuchen. Er darf Meyer weder anrufen noch ansprechen und muss 100 Meter Abstand zu ihm halten. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe von bis zu 250.000 Euro beziehungsweise Haft. Die Anordnung gilt bis Juli. Zusätzlich haben die Betreiber den Mann wegen Köperverletzung angezeigt.

Im Gespräch mit der Redaktion behauptet dieser, dass er die Betreiber der Boulderhalle wegen verschiedener Delikte angezeigt habe. Schon mehrfach hat er dem Rock Inn mit einer Räumungsklage gedroht. Genauso der Redaktion mit einer Klage wegen der Berichterstattung. Diese Ankündigungen hat er bisher nicht wahr gemacht. 

Was hat der Eigentümer mit der Halle vor?

Berichtet hatte diese Redaktion unter anderem über die Methoden des Eigentümers, seine Halle zu entmieten und über dessen Pläne, sie für das Bayerische Rote Kreuz (BRK) als Rettungswache auszubauen. Der Würzburger Kreisverband des BRK will das inzwischen nicht mehr. Auf die Frage, was der Eigentümer mit der Halle jetzt vorhat, sagt dessen Geschäftspartner: "Ich will sie leer haben."  

 
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  • Martin Deeg
    "Gericht schützt den Geschäftsführer der Würzburger Boulderhalle Rock Inn"....

    Es ist zwar klar, was gemeint ist, die Aussage, dass das Gericht jemanden "schützt" ist dennoch m.E. unzulässig verkürzt. Wenn das Gericht eine sog. Gewaltschutzverfügung erlässt, wird damit erst einmal niemand "geschützt". Es besteht lediglich die Möglichkeit, Verstöße gegen diese Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zur Anzeige zu bringen, worauf der Antragsgegner dann strafrechtlich verfolgt und ggf. angeklagt werden kann.

    Der Irrglaube, dass solche gerichtlichen Verfügungen irgendjemanden "schützen" sollte endlich ehrlich als Illusion kommuniziert werden. Die als "Femizide" viel zitierten Tötungsdeilikte bspw. geschehen vielfach erst nach (!) Erlass solcher Verfügungen.
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    Spätestens mit dem letzten Satz gibt der Eigentümer zu, dass seine ganzen Aktionen grundlos und nur Mittel zum Zweck sind. Gibt es keine gesetzlichen Mittel, solche Methoden zu unterbinden? Wer schützt die Betreiber und uns Steuerzahler?
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  • Lukas Weidinger
    Ich verstehe nicht, warum der Name des Investors oder der Firma nicht in jedem Artikel dazu geschrieben wird. Damit könnten aufrechte Menschen und deren Firmen die Zusammenarbeit vermeiden oder einstellen.

    (Ich weiß natürlich, dass man ihn mit einer Internetsuche leicht findet, das ist aber umständlich.)

    Es kann nicht der Datenschutz sein, denn über Promis und Politiker:innen wird in der Presse jeder Mist mit deren Bild veröffentlicht. Auch diese Zeitung hat eine Klatschspalte.

    Reiche Ausbeuter und Betrüger können vornehm im Hintergrund bleiben. „Kein Kommentar“. Ich finde möglichst viele Menschen in der Region sollten wissen, wer sich da so verhält.
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  • Martin Deeg
    So sehe ich das auch!

    Zumal es ja enge Verbindungen zu Institutionen gibt, die man offenbar zwanghaft aus der Öffentlichkeit heraushalten will und nur bekannt werden, weil Sachkundige sich im Forum dazu äußern oder sie in alten Artikeln zwischen den Zeilen herauszulesen sind.
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  • Manuela Göbel
    Hallo Herr Weidinger, danke für Ihr Interesse an der Berichterstattung und für Ihre Frage. Wenn der Investor seinen Namen nicht nennen will, hat er das Recht, dass er anonym bleibt. Das gehört zu den Persönlichkeitsrechten, die wir in unserer Berichterstattung beachten. Anders wäre es, wenn der Investor eine Person wäre, die der Öffentlichkeit bekannt ist, wie zum Beispiel eben Promis oder Politiker.
    Mit freundlichen Grüßen Manuela Göbel, Redakteurin
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  • Enno Nöth
    Welcher Vermieter schließt einen Mietvertrag über 35 Jahre? Bzw. wer kauft ein Gebäude, von dem ich weiss, dass er es die nächsten Jahrzehnte nicht nutzen kann?
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  • Alexander Hopf
    Wieso ist der Vermieter so voll mit Hass geladen? Den Betreiber der Boulderhalle wünsche ich viel Kraft.
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  • Georg Ries
    Das hat nichts mit Hass zu tun. Offensichtlich ist jedes Mittel recht, um Kohle zu machen. Gesetze bzw. Verträge interessieren nicht! Vielleicht ein neuer Ableger der Mongols????
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  • Fabian König
    Das hört sich ja geradezu nach mafiösen Methoden an... Den Betreibern des Rock Inn wünsche ich viel Kraft und Durchhaltevermögen. Nur nicht aufgeben!
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  • Mert Mutlu
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  • Oswald Ort
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  • Roland Albert
    … ER will sie leer haben.
    Da glaubt einer, mit Geld und Einschüchterung alles wollen zu dürfen…
    Es gab Zeiten, da wurde das anders geregelt und diese Art von Machtmissbrauch auf konventionelle weise erledigt.
    Heutzutage werden Behörden missbraucht, wie richtig im Artikel festgestellt wurde.
    Finanzamt und Gewerbeaufsicht sollten für diesen Geschäftspartner mal aktiv werden, dann wird er mit positiven Arbeiten beschäftigt sein!
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