Ende Januar hat Diakon Reinhold Glaser in Rom Beschwerde gegen seine Dienstuntersagung und seine anschließende Suspendierung eingelegt. Seit 28. Oktober liege die Antwort aus dem Vatikan der Würzburger Bistumsleitung vor, teilt das Ordinariat nun mit. Das Römische Dikasterium für die Kleriker bestätige die Dekrete von Bischof Franz Jung.
Glaser reagiert auf Nachfrage gelassen. "Die Entscheidung war für mich nicht ganz unerwartet", sagt er. Der 69-Jährige frühere Bürgermeister von Mömbris (Lkr. Aschaffenburg) und pensionierte Polizeibeamte habe als "Diakon in Freiheit" sehr viel zu tun, erfahre bei den Gläubigen enormen Zuspruch, "weil ich auf individuelle Bedürfnisse der Menschen eingehe".
Diakon Glaser hat viele Anfragen für Gottesdienst, Taufen, Hochzeiten
Glaser hat die Antwort aus Rom auf seine Beschwerde auch nicht abgewartet. Bereits im Juni gründete er mit zwei weiteren Geistlichen den "Verein für christliche Seelsorge in Freiheit". "Wir werden ständig für Gottesdienste, Taufen, Hochzeiten, Jubiläumsgottesdienste und Beerdigungen angefragt", sagt er.
Rückblick: Glaser war bis zu den Strafdekreten des Bischofs als Diakon im Zivilberuf in den Pfarreiengemeinschaften "Mittlerer Kahlgrund, Mömbris" und "Christus Immanuel, Krombach" tätig. Dort sei es seit 2022 zu "anhaltenden Konflikten zwischen Glaser und Pfarrer Andreas Hartung sowie dem Pastoralteam des Pastoralen Raums Kahlgrund hinsichtlich Dienst und Verhalten des Diakons gekommen", heißt es aus dem Bistum. Bereits im Februar 2022 untersagte der Bischof Reinhold Glaser die Ausübung des Dienstes als Diakon im Pastoralen Raum Kahlgrund. Diese Entscheidung bekräftige er im Herbst 2022 per Dekret, im Januar 2023 suspendierte er ihn, ebenfalls per Dekret.
Grund der Konflikte: Glaser hielt sich nicht an die vom Pfarrer festgelegten Zeiten für Taufen, Hochzeiten, Requien und Beerdigungen.
Für Diakon Glaser bedeutet laut Bistumsmitteilung die Entscheidung der römischen Behörde, dass er suspendiert bleibt und sich nicht mehr in die Seelsorge des Pastoralen Raums einmischen darf. Zudem habe Glaser durch die Gründung des "Vereins für christliche Seelsorge in Freiheit" sich ein weiteres Mal von der kirchlichen Gemeinschaft entfernt. "Damit sei das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerrüttet", heißt es.
"Ich habe mit dieser Entscheidung gerechnet", sagt Glaser. Er sei gerade dabei, in Absprache mit seinem Rechtsanwalt erneut Beschwerde einzulegen. 60 Tage hat der Diakon dazu Zeit. "Meine Beschwerde bedeutet, dass die Wirksamkeit der bischöflichen Dekrete wieder gehemmt ist."
Aufhalten lasse er sich von Kirchenrecht und Dekreten ohnehin nicht. "Ich habe als Diakon in Freiheit viele Aufträge, die Gottesdienste unseres Vereins sind sehr gut besucht", sagt Glaser. Und die Verbote des Bischofs bedeuteten nicht "die Ungültigkeit meiner Tätigkeit". Die Weihe als Diakon gelte nach Kirchenrecht ewig, sagt Glaser, "wie jedes Sakrament und sie kann auch nicht genommen werden".
"Persönlich habe ich kein Interesse, mit dem Bischof zu streiten. Vom Glauben her bin ich nach wie vor bei ihm."
Was die Lebensrealität der Menschen anbelangt, verweist Glaser auf die vor wenigen Tagen veröffentlichte Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der evangelischen Kirche. Darin geht es um die Bedeutung der Kirche in der Gesellschaft. Erstmals hatte sich die katholische Kirche daran beteiligt. "Diese Untersuchung zeigt, wie die Menschen ihren Glauben leben möchten, was sie von Kirche erwarten. Und sie gibt Impulse, den Wandel realitätsnah und mutig zu gestalten", sagt Glaser. "Aber das hat noch nicht jeder in der Kirche erkannt."
Bistum diskutiert über Pastorale Standards und will "Gesichtsverlust" verhindern
Zufrieden ist der Diakon auch darüber, dass im Bistum Würzburg Pastorale Standards beim Thema "Tod, Sterben und Trauer" auf den Weg gebracht werden sollen. Diesbezüglich fühlt sich Glaser bestätigt.
So stimmten die Delegierten des Diözesanrats auf ihrer Herbstvollversammlung im Oktober dafür, dass die Bedürfnisse der Menschen in den Blick genommen werden müssen. Und es soll laut dem Protokoll des Priesterrats vom 13. September diskutiert werden, "inwiefern eigene Regelungen in Seelsorgeeinheiten verändert werden müssten", um etwa ein eigenes Requiem für eine konkrete Person halten zu können. Das Protokoll liegt der Redaktion vor.
Glaser sagt, er handele so seit Monaten und erfülle unter anderem dieses Bedürfnis der Menschen rund um Mömbris. Im Nachhinein fühle er, dass sein "Ungehorsam gegenüber dem Bischof" etwas bewirkt. Denn es stehe auch folgender Satz zu den Pastoralen Standards im Priesterrat-Protokoll: "Es geht hier darum, einen Gesichtsverlust vor Ort zu verhindern und gleichzeitig – wo angesagt – Kurskorrekturen vorzunehmen."
"Darauf hoffen viele Gläubige", so Glaser. Das höre er immer wieder. Und er ist sich sicher, dass die Gläubigen in anderen Pastoralen Räumen ebenso Kurskorrekturen herbeisehnen.