Es rumort im Westen des Bistums Würzburg. Bischof Franz Jung hat Diakon Reinhold Glaser mit Strafdekret vom 18. Januar alle Vollmachten und Dienste als Diakon verboten. Dies teilte die Diözese am Mittwochabend mit. Grund für diese "Beugestrafe" seien anhaltende Verstöße des Diakons gegen Verfügungen des Bischofs, hieß es. Es geht um Seelsorge-Vorgaben im Pastoralen Raum Kahlgrund.
Bereits seit 1. November 2022 sei der 68-Jährige von seinen Aufgaben als Diakon entpflichtet und in den dauernden Ruhestand versetzt worden. Zuvor war der Polizeibeamte und frühere Bürgermeister von Mömbris als Diakon mit Zivilberuf für die in Landkreis Aschaffenburg gelegenen Pfarreiengemeinschaften "Mittlerer Kahlgrund, Mömbris" und "Christus Immanuel, Krombach" tätig gewesen. Mit dem Strafdekret des Bischofs sind den Angaben zufolge auch die Ausübung der Rechte Glasers als Mitglied des Pfarrgemeinderates Mittlerer Kahlgrund verboten.
In der Mitteilung der Diözese ist von anhaltenden Konflikten in den vergangenen Monaten zwischen Glaser und dem Pastoralteam des Pastoralen Raums Kahlgrund "hinsichtlich Dienst und Verhalten" des Diakons die Rede. Mehrfache Bemühungen um Vermittlungen seien gescheitert.
Der Bischof habe Glaser "jede Einmischung in die Seelsorge" des Pastoralen Raums untersagt. Dennoch sei es gegen diese Vorgabe des Bischofs zu Verstößen gekommen. Bei einer Anhörung des Diakons im Dezember sei keine Einsicht Glasers erkennbar gewesen.
Diakon Glaser: Konflikt habe bereits vor eineinhalb Jahren begonnen
Der Konflikt begann Glasers Angaben zufolge vor etwa eineinhalb Jahren. Der seit Oktober 2020 neue Pfarrer Andreas Hartung habe strikte Regeln eingeführt, etwa dass nur sonntags um 14.30 Uhr Taufen stattfinden dürfen. "Dagegen habe ich mich gewehrt". Ebenso gegen andere Vorgaben, die Gläubige seiner Ansicht nach gängeln, sagt Glaser auf Nachfrage.
Bereits im Juli 2022 hat die Ehefrau Glasers, Karolina Glaser, die Online-Petition "Seelsorge, die auf die Anliegen der Menschen eingeht!" gestartet. Sie richtete sich an Pfarrer Hartung, Leiter des Pastoralen Raumes Kahlgrund.
Ehefrau des Diakons initiierte Petition - 1677 Unterschriften
Laut Petition gehört zu den Anliegen Diakon Glasers, dass die katholischen Seelsorger im Kahlgrund Anliegen und Wünsche der Gläubigen berücksichtigen – bei Taufen, Trauungen, Ehejubiläen und Beerdigungen. "Der Konflikt hat sich an der Sachfrage entzündet, zu welcher Uhrzeit künftig Beerdigungen beziehungsweise Taufen im pastoralen Raum stattfinden werden", heißt es unter anderem in der Petitions-Begründung. So sollen beispielsweise Beerdigungszeiten flexibel festgelegt werden und nicht nur "starr um 14.30 Uhr an Wochentagen", so Glaser. Auch sollen Sonntagsgottesdienste "wie es früher üblich und gute Praxis war – in gerechter Verteilung angeboten werden."
Mitte Oktober teilte Karolina Glaser mit, dass insgesamt 1677 Frauen und Männer die Petition unterstützt haben: 616 online und 1061 analog. Wenige Tage später seien die Unterlagen im Pfarrbüro Mömbris übergeben worden.
Auf Wunsch von Gläubigen führte Glaser Gottesdienste im Freien durch
Reinhold Glaser sagt, es sei jetzt nicht das erste Dekret des Bischofs gewesen. Bereits am 22. Februar sei ihm erstmals der Dienst als Diakon untersagt worden. Bis Ende September habe er sich daran gehalten. Nach einem Gespräch mit dem Bischof, das "ernüchternd" gewesen sei, habe er den Dienst teilweise wieder aufgenommen, "nämlich außerhalb der Pfarrkirchen".
Er habe auf Wunsch von Gläubigen dennoch Beerdigungen auf Friedhöfen der politischen Gemeinden durchgeführt und Gottesdienste - im Freien. Das habe nun zu seiner Entpflichtung beziehungsweise Entlassung im November und jetzt zu seiner Suspendierung geführt.
Glaser freut sich über die große Unterstützung bei der Petition. Genutzt habe diese aber zunächst nichts. Letztlich hätten Generalvikar und Bischof "den Pfarrer gedeckt", sagt der 68-Jährige.
Er wolle sich nun juristisch beraten lassen und sich "gegen die Willkür zur Wehr setzen". Es ginge nicht um seine Person, betont Glaser, sondern "um mein Anliegen - eine Seelsorge, die auf die Menschen eingeht". Der Seelsorgebetrieb sei nicht genug flexibel und menschenzugewandt, "obwohl dies ausdrücklich von den deutschen Bischöfen gewünscht wird". Zudem stehe im Pastoralen Raum ausreichend Personal zur Verfügung.
Seit Mittwoch habe der Bischof ihm gleichzeitig mit dem Dekret untersagt, im Pfarrgemeinderat tätig zu sein. Glaser empfindet das als gravierend: "Ich bin ein gewähltes Mitglied!" Seine Weihe zum Diakon hänge nicht damit zusammen. Das Verhalten des Bischofs zeige, wie sehr dieser sich auf seine "Machtfülle" stütze. Er habe ihn als wenig empathisch wahrgenommen.
Generalvikar Jürgen Vorndran informierte Pfarrgemeinderäte und Ehrenamtliche
Generalvikar Jürgen Vorndran hat laut der aktuellen Mitteilung am Mittwochabend bei einem Treffen in Krombach die Ehrenamtlichen der drei Gemeinsamen Pfarrgemeinderäte im Kahlgrund informiert. Zuvor habe er Diakon Glaser das Dekret des Bischofs überreicht.
An die Gläubigen hat Vorndran einen Brief geschrieben, der im Internet veröffentlicht wurde. Darin ermutigt er sie, den bei einem Treffen im November begonnenen gemeinsamen Weg fortzusetzen. Damals sei "neben verständlicher Kritik auch heilsame Selbstkritik" deutlich geworden - aber auch spürbar gewesen, dass sich Pastoralteam und ehrenamtlich Engagierte auf einen Weg machen, "um die aufgebrochenen Probleme und Missstände zu beheben". Vorndran führt weiter aus, dass es sich bei der Suspendierung Glasers um eine Strafe handelt, "die dazu dient, zur Einsicht zu führen".
Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es ursprünglich um einen Konflikt um UHRZEITEN!
Das sind doch Kinkerlitzchen!
Dann müsste ich aufgrund meiner Widersprüche an meiner Schule schon hundertfach suspendiert worden sein.
Wie gesagt, aufgrund der Berichterstattung erscheint mir der Vorgang total absurd.
Gruß, GoethePuschkin
Der Bischof von Rom predigt unentwegt, daß die römische Kirche "unnütze Debatten" gefälligst unterlassen solle, während seine Exzellenz in Würzburg genau solche Debatten lostritt.
Die weitaus meisten Diakone streben ja nach höheren Weihen ( durchaus wörtlich gemeint) und durchlaufen dieses Stadium des Diakonates als Zwischenstufe
(den Vergleich Raupe - Kokon - Schmetterling wollte ich mir eigentlich verkneifen 😉)
auf dem Weg zur zölibatären Karriere.
Und dann sieht der Kodex des kanonischen Rechts CIC tatsächlich eine Lebensform vor, welche es katholischen Männern
(theoretisch auch Frauen!)
ermöglicht,
in direkter Linie seit Paulus' Zeiten Führungsaufgaben in Gemeinden zu übernehmen,
manchmal sogar OHNE komplettes Studium der Theologie,
und AUSSERDEM ein Eheleben zu führen,
also fast so souverän zu agieren
wie es etwa den Popen in der orthodoxen Kirche möglich ist.
Ich kann es mir gut vorstellen,
dass für gewisse konservative Hierarchien sowas schon fast einem Skandal gleichkommt!
Wir brachen eine Kirche, in der das Kirchenvolk-Volk der Souverän ist. Allein über die Legitimation von Wahlen wird die legislative Souveränität auf eine Art Kirchenparlament aus Laien übertragen, die wiederum eine Art Bischof wählen. Eskapaden wie sie sich Jung leistet, wären damit nicht ganz verhindert,aber im Umfang doch stark eingeschränkt.
Wobei die Pastoralassistentinnen, die ich so kenne, doch oft einen weißen Kittel tragen, den man durchaus als Albe bezeichnen kann.
Da haben wir jetz bald schon mehr "Hirten", als Schäflein und was tun die "Hirten"? Sie streiten sich (alle drei!!!, oder vier?? -vier, weil da ja offenichtlich eine Gattin auch noch involviert ist)) wie die - alter fränkischer Ausdruck - Bürschteninder - UND VERTREIBEN SO DIE LETZTEN SCHÄFLEIN AUCH NOCH, z. B. eine 81-jährige Bekannte auch der Gegend, die mit heute sagte, dass sie "keiner von den beiden mehr in der Kirche sieht"....
Der genau richtige Zeitpunkt für Taufen in katholischer Tradition wäre in der Osternacht.
Und nicht dann, wenn Hochwürden Gelüsten nach einem Stück Torte hat, des Sonntags um kurz nach Drei.
Es gibt schon vielerlei Möglichkeiten, sich zum Gespött zu machen!
sondern in dem man bei den dementsprechenden Wahlen
in einem demokratischen Prozeß
von den Wahlberechtigten
gewählt wird.
Und an diesem Punkt erlaubt sich der Bischof eine Sanktionsmaßnahme,
die ihm in keiner Weise zusteht!
Mit solchen Aktionen zeigt Herr Jung seine Verachtung gegenüber den Glaubenden, deren Recht es eben ist,
sich von gewählten Gremien
vertreten zu lassen.
Ob dieser Diakon in seiner Funktion als Mitarbeitender des Bistums Würzburg irgendwelchen Dienstanweisungen Folge geleistet hat oder nicht,
das ist hierbei einigermaßen unwichtig.
Natürlich ist der heutige Katholizismus nur noch sehr entfernt mit urchristlichem Gemeindeleben vergleichbar.