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Würzburg/Mömbris
Keine Einigung zwischen Würzburgs Bischof und suspendiertem Diakon: Wird der Fall Glaser in Rom entschieden?
Bischof Franz Jung hebt laut Reinhold Glaser die Strafmaßnahme nicht auf. Auch ein Bittgesuch ändere daran nichts. Diakon und Diözese über den Stand der Dinge.
Diakon Reinhold Glaser wurde am 18. Januar 2023  von Bischof Franz Jung vom Dienst suspendiert. Auf seinen Rücknahmeantrag und sein Bittgesuch habe der Bischof 'abschlägig' reagiert, sagt Glaser.
Foto: Michaela Ullrich | Diakon Reinhold Glaser wurde am 18. Januar 2023  von Bischof Franz Jung vom Dienst suspendiert. Auf seinen Rücknahmeantrag und sein Bittgesuch habe der Bischof "abschlägig" reagiert, sagt Glaser.
Christine Jeske
 |  aktualisiert: 10.05.2023 09:21 Uhr

Das letzte Wort im Fall "Reinhold Glaser" ist wohl noch nicht gesprochen. Würzburgs Bischof Franz Jung hat den Diakon im Januar per Dekret mit der Beugestrafe der Suspendierung belegt. Der frühere Polizeibeamte und Bürgermeister von Mömbris (Lkr. Aschaffenburg), dem bereits im Februar 2022 der Dienst im Pastoralen Raum Kahlgrund untersagt worden war, kämpft weiter. Auslöser des Konflikts sind Verstöße, die das Bistum Glaser vorwirft, bezüglich Seelsorge-Vorgaben, wie die Einhaltung bestimmter Uhrzeiten für Taufen.

Bischof lehnte Bittgesuch ab

Vor kurzem hat Glaser eine Beschwerde nach Rom geschickt, einen sogenannten hierarchischen Rekurs. "Mein Rechtsanwalt hat fristgerecht das Schreiben bei der zuständigen Behörde eingereicht, dem Dikasterium für den Klerus", sagt der 68-Jährige.

Dieser Beschwerde ging ein Antrag seines Rechtsanwalts voraus. Darin wurde der Bischof um Rücknahme der Strafmaßnahme gebeten. Dieser Antrag bewirkte, dass das Dekret des Bischofs noch nicht rechtskräftig wurde.

Zusätzlich richtete Glaser im Februar ein Bittgesuch an den Bischof. "Mit diesem habe ich nochmal versucht, eine einvernehmliche und versöhnliche Vereinbarung für eine weitere Zusammenarbeit zu erreichen." Das Bittgesuch habe der Bischof zwar begrüßt, aber ebenso wie auf den Antrag nur mit einem formlosen Ablehnungsschreiben reagiert. "Wenn ich jetzt nicht mit meinem Anwalt aktiv geworden wäre, dann hätte dies die widerspruchslose Annahme der Entscheidung des Bischofs bedeutet", so der 68-Jährige.

Rechtsanwalt Glasers: Suspendierung und Dienstuntersagung sind unrechtmäßig

Der Anwalt habe in seiner Begründung der Beschwerde festgestellt, so Glaser, dass "Suspendierung und auch die zuvor ausgesprochene Dienstuntersagung sowohl in formeller Hinsicht als auch materiell, also in Hinblick auf die Sache, unrechtmäßig sind". Glaser informiert weiter, es habe keine Anhörung gegeben, sodass er sich unter anderem nicht verteidigen und entlastende Momente benennen und belegen konnte. Bei allen bisherigen Gesprächsterminen mit Vertretern des bischöflichen Ordinariats und einem Gespräch mit dem Bischof habe es immer nur geheißen: "In der Sache sprechen wir nicht mit Ihnen."

Würzburgs Bischof Franz Jung hält an seinem Strafdekret gegen Diakon Reinhold Glaser aus Mömbris (Lkr. Aschaffenburg) fest. 
Foto: Thomas Obermeier | Würzburgs Bischof Franz Jung hält an seinem Strafdekret gegen Diakon Reinhold Glaser aus Mömbris (Lkr. Aschaffenburg) fest. 

Im aktuellen Beschwerde-Schreiben seines Rechtsanwalts heißt es dazu: Dieses Vorgehen habe mit irgend gearteten rechtsstaatlichen Grundsätzen nichts zu tun und widerspreche den Vorgaben des kanonischen Rechts.

Warum entpflichtet der Bischof überhaupt einen Diakon? Und verhängt später noch eine Beugestrafe?

Von anhaltenden Konflikten zwischen Glaser und Pfarrer sowie Pastoralteam "hinsichtlich Dienst und Verhalten" des Diakons sei die Rede in den Dekreten des Bischofs, informiert Glaser. Konkrete Vorwürfe zu dem "Ursprungskonflikt" seien jedoch nie benannt worden.

Dazu erläutert der Diakon, dass es sich bei den in den Dekreten erwähnten Verstößen um die von Teampfarrer Andreas Hartung festgelegten Regeln geht: unter anderem um strikte Zeiten für Beerdigungen und Taufen oder Requien für Verstorbene, die nicht mehr individuell stattfinden sollen. "Anliegen und Wünsche von Gläubigen wurden nicht berücksichtigt", sagt Glaser, "ich habe immer versucht, flexibel darauf einzugehen."

Diakon Glaser: Teampfarrer soll sich Mediationsgesprächen verweigert haben

Während das Bistum davon spricht, dass Bemühungen und Vermittlungen gescheitert seien, informiert Glaser weiter, dass es gar keine ernsthaften Bemühungen des Bistums gegeben habe. Selbst das Mediationsverfahren gehe auf seine eigene Initiative zurück und Pfarrer Hartung habe sich Mediationsgesprächen verweigert.

Glasers Rechtsanwalt legt in seiner Beschwerde eine ganze Liste von Lösungsvorschlägen Glasers vor und hält die Suspendierung für materiell unverhältnismäßig, "gerade nachdem mein Mandant sich ständig um Dialog und um Lösung der bestehenden Probleme bemüht hat und dabei in keiner Weise gehört wurde".

Keine Einigung zwischen Würzburgs Bischof und suspendiertem Diakon: Wird der Fall Glaser in Rom entschieden?

Unter welchen Bedingungen wäre eine Rücknahme des Strafdekrets möglich gewesen? Das Bistum Würzburg sagt dazu auf Nachfrage, grundsätzlich gelte: "Wenn die Person, gegen die ein entsprechendes Strafdekret ausgesprochen wurde, ihr darin beanstandetes Verhalten aufgegeben und bereut hat, muss ihr die Beugestrafe erlassen werden." Zu allen weiteren Fragen gab es keine Antwort mit der Begründung, dass sich die Diözese Würzburg "angesichts des laufenden Verfahrens derzeit nicht in der Öffentlichkeit" äußere.

Glaser kämpft, so sagt er, nicht nur darum, wieder Diakonsdienst im Pastoralen Raum Kahlgrund verrichten zu dürfen. Es gehe es ihm vielmehr generell um eine "menschenzugewandte Kirche", die Anliegen der Gläubigen berücksichtigt. Und er hoffe, der Bischof stoppt das ganze Strafverfahren und alle setzen sich doch noch an einen Tisch - wie dies die Pfarrgemeinderäte des Pastoralen Raums Kahlgrund mit dem Pastoralteam und den Vertretern des Ordinariats bereits mehrfach getan haben. "Sie erarbeiten Lösungen für eine bessere Seelsorge im Kahlgrund." An vier Treffen dieses Gesprächskreises sei er anwesend gewesen.

 
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  • Mainheini
    Ist der Jung immer noch im Amt? Sein Gehalt zahlt der Steuerzahler, nicht "die Kirche".
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  • Barbara
    unglaublich über welche Themen diese Kirche streiten muss !! Haben die nicht genug echte Probleme???
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Beide Protagonisten sollten sich mal vor Augen führen, dass ihr Streit ca. 90% der Bevölkerung überhaupt nicht interessiert selbt wenn diese zum Teil noch katholisch ist!

    Das ist doch das Beschämende an der ganzen Sache. Beschämend für das Personal der Kirche welches daran nicht ganz unschuldig ist.

    Ansonsten passiert so etwas wenn zwei Alphamännchen aufeinandertreffen. Gut wenn man damit nichts zu tun hat.
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Ich stelle mir gerade vor

    Jesus Christus hätte ein Schild rausgehängt "Taufen nur sonntags zwischen 8 und 16 Uhr". Ob da dem Christentum soviel Erfolg beschieden gewesen wäre? Ich zweifle ein wenig...
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  • stefan.muffert@dr-muffert.de
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  • stahl01@t-online.de
    Naja in jedem Handwerksbetrieb ist es so, das der Geselle auf den Meister hören sollte. Im Supermarkt gibt es einen Marktleiter. Klar kann und sollte man über Dinge miteinander sprechen können. Gute Ideen aufgreifen. Aber wenn ich die Endentscheidung treffen will, muss ich auch die entsprechende Ausbildung - Studium machen um Vorgesetzter zu sein.
    Dafür trägt der/die andere auch die Verantwortung.
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  • info@aekv-wuerzburg.de
    „Beugestrafe“ - welch schrecklicher und weltfremder Begriff in der Sprache der Kirche! Viele Menschen in meinem Umfeld treten dieser Tage wieder aus der Kirche aus, u.a. auch deshalb, weil sie mit ihrer Kirchensteuer diese mittelalterlichen hierarchischen Strukturen nicht weiter stützen möchten und weil sie stattdessen lieber dort spenden, wo bedürftige Menschen Hilfe benötigen!
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  • al-holler@t-online.de
    na ja , "Beuge.." ist z.B. bei Beugehaft auch im Juristendeutsch ein durchaus üblicher Wortteil. Wir können nicht jedes Wort, das einem nicht mehr gefällt, dem Zeitgeschmack unterwerfen un d alle paar Jahre ändern.
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  • al-holler@t-online.de
    Es ist fast nicht mehr zu ertragen, wie hier zwei Kirchenmänner und 'Seelsorger' in unversöhnlichem Streit juristisch mit einander umgehen, statt in brüderlichem Miteinander eine dienliche Lösung suchen und Beispiel geben. Ich befürchte, da spielen auch persönliche Befindlichkeiten eine (zu starke) Rolle.
    BEIDE sollten nicht vergessen, dass Glaube keine AMTSkirche braucht!!!!
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  • metzger@maxiklinik.de
    Wem waschen Sie, H. Jung, pharisäerhaft am Gründonnerstag die Füße?

    „Was ihr dem geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.“ (Matthäus 25, 40).

    Ist das keine eindeutige Aufforderung an Sie, H. Jung? Vollziehen Sie die Fußwaschung bei H. Glaser, einem Ihrer Geringsten!

    Sie haben sich verrannt.

    So wäre ein Anfang gemacht, um da wieder raus zu kommen.
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  • HTH2
    @mdeeg: Sie kritisieren "hierarchischen Machtstrukturen". Ist das nicht etwas übertrieben? In jeder Organisation, Firma, Verein, etc. gibt es Regeln an die man sich halten muss. So ist es auch in der Kirche. Sogar im Kindergarten ist es so.
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  • gowell70@yahoo.de
    Metzger1510,
    Sie haben mit Ihrem Kommentar das Wesentliche zum Thema umfassend beschrieben.
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  • waldemarthurn@freenet.de
    Dieser Bischof befindet sich noch im Mittelalter er sollte zurücktreten.
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  • MedDeeg@web.de
    Als früherer Polizeibeamter sollte Herr Glaser doch wissen, dass es in hierarchischen Strukturen nicht um Fakten und Redlichkeit geht sondern IMMER um Macht!

    Die Berichterstattung hier stößt den kritisierten Strukturen erheblich auf, denn nichts fürchten diese hierarchischen Machtstrukturen mehr als Öffentlichkeit und objektive Kritik.

    Dies sollten Sie als Erfolg des „Kampfes“ betrachten, Herr Glaser.

    Der Zustand der Kirchen, das Abwenden der Menschen von solchen narzisstischen innerlich erstarrten Strukturen zeigt doch, dass solches Vorgehen, wie es hier gegen Sie zur Anwendung kommt, die Doppelmoral kaum noch toleriert wird. Von Transparenz und Nächstenliebe reden und hinter verschlossenen Türen das Gegenteil praktizieren…!

    Dennoch - oder deshalb - sollten Sie natürlich auch „formal“ Recht bekommen.
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