Das letzte Wort im Fall "Reinhold Glaser" ist wohl noch nicht gesprochen. Würzburgs Bischof Franz Jung hat den Diakon im Januar per Dekret mit der Beugestrafe der Suspendierung belegt. Der frühere Polizeibeamte und Bürgermeister von Mömbris (Lkr. Aschaffenburg), dem bereits im Februar 2022 der Dienst im Pastoralen Raum Kahlgrund untersagt worden war, kämpft weiter. Auslöser des Konflikts sind Verstöße, die das Bistum Glaser vorwirft, bezüglich Seelsorge-Vorgaben, wie die Einhaltung bestimmter Uhrzeiten für Taufen.
Bischof lehnte Bittgesuch ab
Vor kurzem hat Glaser eine Beschwerde nach Rom geschickt, einen sogenannten hierarchischen Rekurs. "Mein Rechtsanwalt hat fristgerecht das Schreiben bei der zuständigen Behörde eingereicht, dem Dikasterium für den Klerus", sagt der 68-Jährige.
Dieser Beschwerde ging ein Antrag seines Rechtsanwalts voraus. Darin wurde der Bischof um Rücknahme der Strafmaßnahme gebeten. Dieser Antrag bewirkte, dass das Dekret des Bischofs noch nicht rechtskräftig wurde.
Zusätzlich richtete Glaser im Februar ein Bittgesuch an den Bischof. "Mit diesem habe ich nochmal versucht, eine einvernehmliche und versöhnliche Vereinbarung für eine weitere Zusammenarbeit zu erreichen." Das Bittgesuch habe der Bischof zwar begrüßt, aber ebenso wie auf den Antrag nur mit einem formlosen Ablehnungsschreiben reagiert. "Wenn ich jetzt nicht mit meinem Anwalt aktiv geworden wäre, dann hätte dies die widerspruchslose Annahme der Entscheidung des Bischofs bedeutet", so der 68-Jährige.
Rechtsanwalt Glasers: Suspendierung und Dienstuntersagung sind unrechtmäßig
Der Anwalt habe in seiner Begründung der Beschwerde festgestellt, so Glaser, dass "Suspendierung und auch die zuvor ausgesprochene Dienstuntersagung sowohl in formeller Hinsicht als auch materiell, also in Hinblick auf die Sache, unrechtmäßig sind". Glaser informiert weiter, es habe keine Anhörung gegeben, sodass er sich unter anderem nicht verteidigen und entlastende Momente benennen und belegen konnte. Bei allen bisherigen Gesprächsterminen mit Vertretern des bischöflichen Ordinariats und einem Gespräch mit dem Bischof habe es immer nur geheißen: "In der Sache sprechen wir nicht mit Ihnen."
Im aktuellen Beschwerde-Schreiben seines Rechtsanwalts heißt es dazu: Dieses Vorgehen habe mit irgend gearteten rechtsstaatlichen Grundsätzen nichts zu tun und widerspreche den Vorgaben des kanonischen Rechts.
Warum entpflichtet der Bischof überhaupt einen Diakon? Und verhängt später noch eine Beugestrafe?
Von anhaltenden Konflikten zwischen Glaser und Pfarrer sowie Pastoralteam "hinsichtlich Dienst und Verhalten" des Diakons sei die Rede in den Dekreten des Bischofs, informiert Glaser. Konkrete Vorwürfe zu dem "Ursprungskonflikt" seien jedoch nie benannt worden.
Dazu erläutert der Diakon, dass es sich bei den in den Dekreten erwähnten Verstößen um die von Teampfarrer Andreas Hartung festgelegten Regeln geht: unter anderem um strikte Zeiten für Beerdigungen und Taufen oder Requien für Verstorbene, die nicht mehr individuell stattfinden sollen. "Anliegen und Wünsche von Gläubigen wurden nicht berücksichtigt", sagt Glaser, "ich habe immer versucht, flexibel darauf einzugehen."
Diakon Glaser: Teampfarrer soll sich Mediationsgesprächen verweigert haben
Während das Bistum davon spricht, dass Bemühungen und Vermittlungen gescheitert seien, informiert Glaser weiter, dass es gar keine ernsthaften Bemühungen des Bistums gegeben habe. Selbst das Mediationsverfahren gehe auf seine eigene Initiative zurück und Pfarrer Hartung habe sich Mediationsgesprächen verweigert.
Glasers Rechtsanwalt legt in seiner Beschwerde eine ganze Liste von Lösungsvorschlägen Glasers vor und hält die Suspendierung für materiell unverhältnismäßig, "gerade nachdem mein Mandant sich ständig um Dialog und um Lösung der bestehenden Probleme bemüht hat und dabei in keiner Weise gehört wurde".
Unter welchen Bedingungen wäre eine Rücknahme des Strafdekrets möglich gewesen? Das Bistum Würzburg sagt dazu auf Nachfrage, grundsätzlich gelte: "Wenn die Person, gegen die ein entsprechendes Strafdekret ausgesprochen wurde, ihr darin beanstandetes Verhalten aufgegeben und bereut hat, muss ihr die Beugestrafe erlassen werden." Zu allen weiteren Fragen gab es keine Antwort mit der Begründung, dass sich die Diözese Würzburg "angesichts des laufenden Verfahrens derzeit nicht in der Öffentlichkeit" äußere.
Glaser kämpft, so sagt er, nicht nur darum, wieder Diakonsdienst im Pastoralen Raum Kahlgrund verrichten zu dürfen. Es gehe es ihm vielmehr generell um eine "menschenzugewandte Kirche", die Anliegen der Gläubigen berücksichtigt. Und er hoffe, der Bischof stoppt das ganze Strafverfahren und alle setzen sich doch noch an einen Tisch - wie dies die Pfarrgemeinderäte des Pastoralen Raums Kahlgrund mit dem Pastoralteam und den Vertretern des Ordinariats bereits mehrfach getan haben. "Sie erarbeiten Lösungen für eine bessere Seelsorge im Kahlgrund." An vier Treffen dieses Gesprächskreises sei er anwesend gewesen.
Das ist doch das Beschämende an der ganzen Sache. Beschämend für das Personal der Kirche welches daran nicht ganz unschuldig ist.
Ansonsten passiert so etwas wenn zwei Alphamännchen aufeinandertreffen. Gut wenn man damit nichts zu tun hat.
Jesus Christus hätte ein Schild rausgehängt "Taufen nur sonntags zwischen 8 und 16 Uhr". Ob da dem Christentum soviel Erfolg beschieden gewesen wäre? Ich zweifle ein wenig...
Dafür trägt der/die andere auch die Verantwortung.
BEIDE sollten nicht vergessen, dass Glaube keine AMTSkirche braucht!!!!
„Was ihr dem geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.“ (Matthäus 25, 40).
Ist das keine eindeutige Aufforderung an Sie, H. Jung? Vollziehen Sie die Fußwaschung bei H. Glaser, einem Ihrer Geringsten!
Sie haben sich verrannt.
So wäre ein Anfang gemacht, um da wieder raus zu kommen.
Sie haben mit Ihrem Kommentar das Wesentliche zum Thema umfassend beschrieben.
Die Berichterstattung hier stößt den kritisierten Strukturen erheblich auf, denn nichts fürchten diese hierarchischen Machtstrukturen mehr als Öffentlichkeit und objektive Kritik.
Dies sollten Sie als Erfolg des „Kampfes“ betrachten, Herr Glaser.
Der Zustand der Kirchen, das Abwenden der Menschen von solchen narzisstischen innerlich erstarrten Strukturen zeigt doch, dass solches Vorgehen, wie es hier gegen Sie zur Anwendung kommt, die Doppelmoral kaum noch toleriert wird. Von Transparenz und Nächstenliebe reden und hinter verschlossenen Türen das Gegenteil praktizieren…!
Dennoch - oder deshalb - sollten Sie natürlich auch „formal“ Recht bekommen.