Der Konflikt zwischen einigen Würzburger Mieterinnen und Mietern und dem Wohnkonzern Dawonia spitzt sich zu. Der Redaktion liegt eine Pressemitteilung vor, derzufolge sich 17 Dawonia-Mietparteien aus Würzburg mit 39 Mietparteien aus München zusammengetan haben, um wegen angeblich unzulässig eingezogener Beträge kollektiv Mietzahlungen einzubehalten.
Absender der Pressemitteilung ist der Verein "Initiative für eine Mietergewerkschaft", der nach eigenen Angaben für den Zusammenschluss der Dawonia-Mietparteien spricht. "Mieter*innen aus München und Würzburg fordern Belegeinsicht und Tätigkeitsnachweise gegen intransparente Nebenkostenabrechnungen und Modernisierungskosten", heißt es in der Mitteilung.
Vor etwas mehr als einem Jahr hatte die Redaktion erstmals über den Dawonia-Wohnblock im Würzburger Stadtteil Grombühl berichtet. Recherchen hatten dort hygienische Mängel in Form von nicht beseitigten Müllablagerungen und Urinverschmutzung aufgedeckt. Die Dawonia reagierte mit Reinigungsmaßnahmen und regelmäßigerer Müllbeseitigung.
Dawonia-Wohnblock in Würzburg mehrfach mit Fäkalien überschwemmt
Kurz darauf schlossen sich rund 80 Mieterinnen und Mieter zu einer Unterschriftenaktion gegen die Dawonia zusammen. Wegen des verstopften Abflusssystems im Block waren Wohnungen mehrfach mit Fäkalien überschwemmt worden. Die Dawonia sprach von unsachgemäßer Toilettennutzung, Mieter argumentierten, dass das verkalkte Rohrsystem saniert werden müsse.
Laut aktueller Pressemitteilung bestehen Probleme offenbar weiterhin. "Warum sollen wir dafür bezahlen, wenn nichts gemacht worden ist? Wir wollen Tätigkeitsnachweise und Belege sehen. Zudem werden wir Einwände erheben gegen einzelne Posten", wird eine Würzburger Bewohnerin zitiert.
Gegenüber der Redaktion konkretisiert ein Sprecher der Würzburger Mietparteien die Vorwürfe. So habe die Dawonia im Wohnblock eine nichtexistente Dachrinnenheizung abgerechnet. Zudem seien defekte Aufzüge nicht repariert und nicht erbrachte Reinigungsleistungen berechnet worden. Die Dawonia widerspricht. Eine Dachrinnenheizung sei in der Nebenkostenabrechnung nicht aufgeführt worden, die Aufzuganlagen seien Anfang des vergangenen Jahres komplett saniert und Reinigungsleistungen erbracht worden. "Die uns vorliegenden Dokumentationen belegen dies."
Auch in München habe es jedoch unzulässige Abbuchungen durch die Dawonia gegeben, heißt es in der Mitteilung der Initiative Mietergewerkschaft weiter: "Trotz fristgerechter Ankündigung, die Mieterhöhung bei ausbleibender Belegeinsicht zurückzubehalten, hat die Dawonia die entsprechenden Beträge abbuchen lassen." Die Dawonia widerspricht auf Anfrage und sagt, es habe Angebote zur Belegeinsicht gegeben.
Wohnkonzern Dawonia reagiert auf Vorwürfe aus München und Würzburg
Dass der Wohnkonzern in München die Vorwürfe offenbar ernst nimmt, zeigt eine Stellungnahme, die der Redaktion vorliegt. "Wir werden selbstverständlich zeitnah eine Belegeinsicht ermöglichen", schreibt Dawonia-Sprecherin Maren Holtermann darin. Einige erteilte Einzugsermächtigungen habe die Dawonia bereits ausgesetzt, die betroffenen Mieterinnen und Mieter sollten Zahlungen zukünftig "auf eigene Verantwortung" veranlassen.
Auch zu den 17 Mietparteien aus dem Würzburger Wohnblock äußert sich Holtermann: "Wir werden für die betroffenen 17 Mieter:innen die SEPA-Lastschrifmandate für künftige Einzüge stilllegen, so dass dann die Mieter:innen von der Zurückbehaltung der Nebenkosten Gebrauch machen können."
Das Zurückbehaltungsrecht ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Darin heißt es: "Hat der Schuldner (...) einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er (...) die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird."
Inwiefern dies im vorliegenden Fall greift, ist strittig. Die Initiative Mietergewerkschaft sieht ihren Anspruch durch das Zurückbehaltungsrecht bestärkt, die Dawonia dementiert den Anspruch in Teilen. Gegenüber der Redaktion hat die Initiative Mietergewerkschaft angekündigt, nach Belegeinsicht Einwände gegen ihrer Ansicht nach falsche Abbuchungen einzulegen. Spätestens dann wird geklärt werden müssen, welche der beiden Streitparteien im Recht ist.