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Würzburg
Stadt Würzburg hält an der Layla-Entscheidung fest, will aber nicht von einem Verbot sprechen
Das Kiliani-Volksfest auf der Talavera in Würzburg geht am Sonntag zu Ende. Schausteller, Wirte und Polizei ziehen ein positives Fazit. Doch "Layla" prägt die Debatte.
Die Bilanz für das Kiliani-Volksfest in Würzburg ist ausgezeichnet, wie die Stadt am Freitag mitteilte.
Foto: Fabian Gebert | Die Bilanz für das Kiliani-Volksfest in Würzburg ist ausgezeichnet, wie die Stadt am Freitag mitteilte.
Anna Kirschner
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:11 Uhr

Ein positives Fazit kurz vor dem Ende des Kiliani-Volksfestes in Würzburg zog Uwe Zimmermann, der städtische Volksfest-Organisator, am Freitag: "Die Sonne strahlt über Kiliani."

600.000 Besucherinnen und Besucher haben das Volksfest laut Stadt bisher besucht. Die Zielmarke von 800.000 Gästen liegt somit in greifbarer Nähe – dazu soll auch das große Abschlussfeuerwerk am Sonntagabend beitragen. "Die zweite Woche ist erfahrungsgemäß die stärkere", erklärte Heiner Distel jr., Sprecher der Schaustellerinnen und Schausteller. Und die Umsätze stimmen: Distel sprach von einem "bärenstarken Kiliani" und vermutet einen zehn bis 15 Prozent höheren Umsatz bei den Beteiligten als noch 2019.

Debatte um "Layla" prägt das Kiliani-Fest

Doch neben der Freude über das große Fest nach der Coronapause prägte in diesem Jahr die Debatte um das sexistische Lied "Layla" . Noch am Montag hatte die Stadt bei laufendem Betrieb beschlossen, das Lied auf ihren Veranstaltungen und damit auf dem Kiliani-Volksfest nicht mehr zu spielen. "Ich halte an der Entscheidung fest und halte sie für richtig", bekräftigte Zimmermann das Vorgehen. Und eine Unterscheidung hob er hervor: Das Lied sei nicht "hoheitlich verboten" worden, sondern die Stadt habe entschieden, als Veranstalter keine sexistischen, diskriminierenden oder radikalen Lieder anzubieten. 

Die Reaktionen im Festzelt auf diese Haltung waren nach Recherchen dieser Redaktion gemischt. Zimmermann berichtete, dass das Lied auch nach der Entscheidung im Festzelt aus der Menge heraus angestimmt wurde. "Ich glaube, diejenigen, die das singen, singen nicht in verwerflicher Absicht, sondern weil es ein melodischer Ohrwurm ist", so der Volksfest-Organisator. "Das ist völlig in Ordnung. Wir sind nicht die Sittenpolizei. Wir haben nicht vorzuschreiben, was die Leute singen und gut finden." Die Bands hätten das professionell aufgefangen und andere Lieder im gleichen Rhythmus angestimmt.

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Insgesamt habe die Diskussion um das Lied weder einen Besucher- noch Umsatzrückgang ausgelöst, aber eine gesellschaftliche Debatte, berichtet Zimmermann. Nun sei es eine überregionale Frage, wohin sich die Volksfeste entwickeln: "Gehen Volksfeste auf die diskriminierungsfreie Seite der Schinkenstraße?", fragte er pointiert. Als Schinkenstraße wird der Weg bezeichnet, an dem die bekannte Feierlocation "Bierkönig" am Ballermann auf Mallorca liegt.

Weniger Polizeieinsätze als in den Vorjahren

Letztlich sei die Layla-Debatte aber nur ein kleiner Mosaikstein im großen Bild des besucherstarken Festes, wie es Zimmermann ausdrückte. Trotz stärkerem Besucherandrang in der zweiten Kilianiwoche seien die Straftaten zurückgegangen, wie Christian Schulz von der Polizei Würzburg berichtete. Im Festzelt habe es keine Einsätze gegeben, was Schulz als positive Entwicklung beschrieb: "Vor 30, 40 Jahren ging es deutlich rauer zu." Die Zahl der Diebstähle verblieb bisher bei neun, die Zahl der Körperverletzungen stieg von sieben auf neun. Insgesamt gab es 34 Fälle von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, "für ein Volksfest in dieser Größe absolut im Rahmen", so Schulz. Damit liege man auch unter dem Niveau der Jahre vor der Corona-Pandemie.

Auch Stefan Krüger vom BRK blickte auf ein "friedliches und entspanntes Fest" zurück. Die Behandlungszahlen seien in der zweiten Woche etwas höher gewesen. "Die Zahl der Wespenstiche ist in der zweiten Woche deutlich angestiegen", so Krüger.  Insgesamt gab es 89 Behandlungen, 16 Personen wurden ins Krankenhaus gebracht.

 
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  • K. F.
    man peilt die 800.000 Besucherzahl an. Wie hoch waren dann bei den Kilianibesucher die Inzidenzwerte von Corona? 10 0der 20.000 oder mehr?
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  • K. F.
    Gott sei dank ist ja um 23.00 Uhr heute schluss mit Kiliani. Vielleicht gibts dann auch wieder wichtigere Themen als den bescheuerten "Layla-Song". Völlig inhaltsloser, schwachsinniger, frauenfeindlicher Text. Die Dummheit der Menschen nimmt gravierente Ausmaße an, wenn man sich solch einen Song auch nur anhört!
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    H. Zimmermann hat sich hier wunderbar herausgewunden als Veranstalter, aber solange normalerweise ein Lied nicht auf dem deutschen Verbotsindex steht, denn es gibt ja sowas in Deutschland, solange muss dieses Lied auch gespielt werden können und da ja hat irgend ein Heiner aus Würzburg auch nichts zu sagen, wenn es eine öffentliche Veranstaltung ist, da müssten wir Roland Kaiser und Joana auch verbieten, wenn sich irgendeine empfindliche Frau aufregt, auch nicht, es kann nicht sein, dass eine einzelne Frau, von der Mainpost, Würzburg regiert, wo kommen wir dahin, von Demokratie scheinbar noch nichts mitbekommen, sollte es so sein, dann muss die Frau als Redakteurin verschwinden, nach meiner Meinung ist sie für diesen Job dann ungeeignet.
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  • B. S.
    Kiliani ist ein Volksfest und ein Bierzelt ist kein akademisches Genderseminar. So ein Sommerlochtheater!
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  • B. L.
    Will die Stadt die Bevölkerung verarschen. Wenn das Lied Layla nicht gespielt werden darf, ist das ein Verbot. Das die wenigsten verstehen können mit Recht.
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  • D. P.
    Es ist nicht verboten. Sie dürfen es spielen. Die Stadt spielt es nicht mehr auf Ihren Veranstaltungen.
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  • L. S.
    Die Stadt (?) hat es den Bands verboten ein Lied zu spielen. Oder macht die Stadt die Musik selbst?
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  • D. P.
    Die Stadt als Veranstalter beauftragt Bands Musik zu spielen. Im Normalfall wird vorher eine Playlist vereinbart. Es ist nicht unüblich, dass sich diese Playlists ändern. Diese Änderungen haben nichts mit einem Verbot zu tun. Es sind Wünsche und Absichtserklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, sodass die Veranstaltung im Sinne des Auftraggebers abläuft.
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  • B. D.
    Eine bessere Werbung für dieses Lied als diese Aufruhr gibt es wohl nicht
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  • d. e.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • G. K.
    Zitat: “Das Lied sei nicht "hoheitlich verboten" worden, sondern die Stadt habe entschieden, als Veranstalter keine sexistischen, diskriminierenden oder radikalen Lieder anzubieten. ”

    Typische Politiker-Bauernschläue!

    Aber wie muss ich mir das jetzt konkret vorstellen?

    Gibt’s jetzt eine Liste des Erlaubten oder eine Verbotsliste? Wie wird entschieden, was erlaubt und/oder verboten ist?

    Und WER entscheidet das?
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  • D. P.
    Der Veranstalter entscheidet. Niemand hindert Sie daran, eine Veranstaltung zu machen und Layla in Dauerschleife zu spielen.
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  • G. K.
    Einer der wesentlichen Kritikpunkte von Frau Schimmer (siehe https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/kiliani-volksfest-junge-wuerzburger-csu-stadtraetin-fordert-jetzt-ruecknahme-des-layla-verbots-art-10853582) ist aber genau dieser Entscheidungsprozess.

    Zitat dort: ‚Im Gespräch mit dieser Redaktion begründet sie ihre Aussagen. Sie störe es, dass diese Entscheidung "zu keinem Zeitpunkt im Stadtrat besprochen", sondern "aus bislang unbekannten Kriterien einfach so beschlossen" wurde.‘

    Und aus diesem Artikel: ‚ Das Lied sei nicht "hoheitlich verboten" worden, sondern die Stadt habe entschieden, als Veranstalter keine sexistischen, diskriminierenden oder radikalen Lieder anzubieten. ‘

    Ihr „Der Veranstalter“ mag formaljuristisch korrekt sein – aber in diesem Fall reden wir nicht vom Besitzer einer Kellerbar, sondern von einer Stadt. Und deren Entscheidungen sollten transparent und demokratisch getroffen werden.

    Also: Was fällt für die Stadt unter die "verbotenen" Kategorien?
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  • D. P.
    Die Stadt als Veranstalter unterscheidet sich juristisch nicht von anderen Veranstaltern. Die Forderung, dass der Stadtrat zukünftig die Playlisten von Veranstaltungen der Stadt absegnen soll ist populistischer Unsinn.
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  • G. K.
    Dann erklären Sie doch bitte mal, wie “sexistische, diskriminierende oder radikale Lieder” als solche bestimmt werden – die die Stadt nach eigener Aussage ja nicht mehr anbieten möchte.

    Sie neigen in Ihren Beiträgen zur Simplifizierung und blenden die Folgeprobleme dieser Entscheidungen einfach aus … und ich fürchte, die Stadt macht genau dasselbe.

    Diese Aussage der Stadt, „keine sexistischen, diskriminierenden oder radikalen Lieder anzubieten“ ist nichts weiter als eine clevere, ebenso wohlklingende wie hohle Phrase, um die Gemüter zu besänftigen (dagegen kann ja niemand ernsthaft Einwände erheben) … aber die Umsetzung ist bei näherer Betrachtung (und so nahe muss man dazu noch nicht mal ran 😉) völlig illusorisch …

    Ja, die Stadt darf das nach aktueller Rechtslage. Aber WIE will sie das denn machen?
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  • D. P.
    Sie legt das wie jeder Veranstalter einfach selbst fest. Es ist tatsächlich so simpel und rechtlich absolut einwandfrei. Muss ihnen nicht gefallen, ist aber so. Kein Verbot, keine Zensur.
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  • L. S.
    Warum? Was haben Sie gegen demokratische Mehrheitsentscheidungen?
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  • H. S.
    Ich werde diese Fest in diesem Jahr und auch Später nicht mehr besuchen. Erbsenzählerei und massive Zensur sind was für Engstirnige
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  • Veraltete Benutzerkennung
    @memento: Wir werden Sie bestimmt nicht vermissen!
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  • M. D.
    Wenn man allen anderen aus auoritärer Position und mittels moralischer Keule - "Sexismus" seine eigene Ansicht überstülpt, dann ist das viel mehr als ein "Verbot": das ist der Versuch einer Stigmatisierung.

    Diese Posse kann man als "harmloses" Beispiel nehmen, wie rasch und fundamental man eine Gesellschaft durch derarten autoritären Einsatz seiner Mittel man eine Gesellschaft spalten kann.
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