Ein positives Fazit kurz vor dem Ende des Kiliani-Volksfestes in Würzburg zog Uwe Zimmermann, der städtische Volksfest-Organisator, am Freitag: "Die Sonne strahlt über Kiliani."
600.000 Besucherinnen und Besucher haben das Volksfest laut Stadt bisher besucht. Die Zielmarke von 800.000 Gästen liegt somit in greifbarer Nähe – dazu soll auch das große Abschlussfeuerwerk am Sonntagabend beitragen. "Die zweite Woche ist erfahrungsgemäß die stärkere", erklärte Heiner Distel jr., Sprecher der Schaustellerinnen und Schausteller. Und die Umsätze stimmen: Distel sprach von einem "bärenstarken Kiliani" und vermutet einen zehn bis 15 Prozent höheren Umsatz bei den Beteiligten als noch 2019.
Debatte um "Layla" prägt das Kiliani-Fest
Doch neben der Freude über das große Fest nach der Coronapause prägte in diesem Jahr die Debatte um das sexistische Lied "Layla" . Noch am Montag hatte die Stadt bei laufendem Betrieb beschlossen, das Lied auf ihren Veranstaltungen und damit auf dem Kiliani-Volksfest nicht mehr zu spielen. "Ich halte an der Entscheidung fest und halte sie für richtig", bekräftigte Zimmermann das Vorgehen. Und eine Unterscheidung hob er hervor: Das Lied sei nicht "hoheitlich verboten" worden, sondern die Stadt habe entschieden, als Veranstalter keine sexistischen, diskriminierenden oder radikalen Lieder anzubieten.
Die Reaktionen im Festzelt auf diese Haltung waren nach Recherchen dieser Redaktion gemischt. Zimmermann berichtete, dass das Lied auch nach der Entscheidung im Festzelt aus der Menge heraus angestimmt wurde. "Ich glaube, diejenigen, die das singen, singen nicht in verwerflicher Absicht, sondern weil es ein melodischer Ohrwurm ist", so der Volksfest-Organisator. "Das ist völlig in Ordnung. Wir sind nicht die Sittenpolizei. Wir haben nicht vorzuschreiben, was die Leute singen und gut finden." Die Bands hätten das professionell aufgefangen und andere Lieder im gleichen Rhythmus angestimmt.
Insgesamt habe die Diskussion um das Lied weder einen Besucher- noch Umsatzrückgang ausgelöst, aber eine gesellschaftliche Debatte, berichtet Zimmermann. Nun sei es eine überregionale Frage, wohin sich die Volksfeste entwickeln: "Gehen Volksfeste auf die diskriminierungsfreie Seite der Schinkenstraße?", fragte er pointiert. Als Schinkenstraße wird der Weg bezeichnet, an dem die bekannte Feierlocation "Bierkönig" am Ballermann auf Mallorca liegt.
Weniger Polizeieinsätze als in den Vorjahren
Letztlich sei die Layla-Debatte aber nur ein kleiner Mosaikstein im großen Bild des besucherstarken Festes, wie es Zimmermann ausdrückte. Trotz stärkerem Besucherandrang in der zweiten Kilianiwoche seien die Straftaten zurückgegangen, wie Christian Schulz von der Polizei Würzburg berichtete. Im Festzelt habe es keine Einsätze gegeben, was Schulz als positive Entwicklung beschrieb: "Vor 30, 40 Jahren ging es deutlich rauer zu." Die Zahl der Diebstähle verblieb bisher bei neun, die Zahl der Körperverletzungen stieg von sieben auf neun. Insgesamt gab es 34 Fälle von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, "für ein Volksfest in dieser Größe absolut im Rahmen", so Schulz. Damit liege man auch unter dem Niveau der Jahre vor der Corona-Pandemie.
Auch Stefan Krüger vom BRK blickte auf ein "friedliches und entspanntes Fest" zurück. Die Behandlungszahlen seien in der zweiten Woche etwas höher gewesen. "Die Zahl der Wespenstiche ist in der zweiten Woche deutlich angestiegen", so Krüger. Insgesamt gab es 89 Behandlungen, 16 Personen wurden ins Krankenhaus gebracht.
Typische Politiker-Bauernschläue!
Aber wie muss ich mir das jetzt konkret vorstellen?
Gibt’s jetzt eine Liste des Erlaubten oder eine Verbotsliste? Wie wird entschieden, was erlaubt und/oder verboten ist?
Und WER entscheidet das?
Zitat dort: ‚Im Gespräch mit dieser Redaktion begründet sie ihre Aussagen. Sie störe es, dass diese Entscheidung "zu keinem Zeitpunkt im Stadtrat besprochen", sondern "aus bislang unbekannten Kriterien einfach so beschlossen" wurde.‘
Und aus diesem Artikel: ‚ Das Lied sei nicht "hoheitlich verboten" worden, sondern die Stadt habe entschieden, als Veranstalter keine sexistischen, diskriminierenden oder radikalen Lieder anzubieten. ‘
Ihr „Der Veranstalter“ mag formaljuristisch korrekt sein – aber in diesem Fall reden wir nicht vom Besitzer einer Kellerbar, sondern von einer Stadt. Und deren Entscheidungen sollten transparent und demokratisch getroffen werden.
Also: Was fällt für die Stadt unter die "verbotenen" Kategorien?
Sie neigen in Ihren Beiträgen zur Simplifizierung und blenden die Folgeprobleme dieser Entscheidungen einfach aus … und ich fürchte, die Stadt macht genau dasselbe.
Diese Aussage der Stadt, „keine sexistischen, diskriminierenden oder radikalen Lieder anzubieten“ ist nichts weiter als eine clevere, ebenso wohlklingende wie hohle Phrase, um die Gemüter zu besänftigen (dagegen kann ja niemand ernsthaft Einwände erheben) … aber die Umsetzung ist bei näherer Betrachtung (und so nahe muss man dazu noch nicht mal ran 😉) völlig illusorisch …
Ja, die Stadt darf das nach aktueller Rechtslage. Aber WIE will sie das denn machen?
Diese Posse kann man als "harmloses" Beispiel nehmen, wie rasch und fundamental man eine Gesellschaft durch derarten autoritären Einsatz seiner Mittel man eine Gesellschaft spalten kann.