Drei Jahre wurde ermittelt, im Landtag wurde diskutiert, die Kontrollen des Landratsamtes kritisiert und am Ende geht alles ganz schnell. Vom Prozess gegen den Geschäftsführer eines Schotterwerks in Aub (Lkr. Würzburg) bekommt die Öffentlichkeit am Mittwoch kaum etwas mit. Die drei Verteidiger des 61 Jahre alten Beschuldigten, Oberstaatsanwalt und Gericht ziehen sich immer wieder zu Besprechungen ins Nebenzimmer des Gerichtssaals zurück. Rechtsgespräch heißt es offiziell, umgangssprachlich wird von einem "Deal" gesprochen, auf den sich die Beteiligten verständigen wollen.
Alles begann vor drei Jahren.Der Zwillingsbruder des Angeklagten, lange Zeit selber in Führungspostion im Unternehmen tätig, legte der Polizei Fotos vor und zeigte seinen Bruder an. Die Bilder nahm er im Steinbruch auf. Sie zeigten unsortierten Bauschutt und Asphaltreste. Im Steinbruch, der rekultiviert werden soll, hat das nichts zu suchen. Nur unbedenklicher Bodenaushub und rein mineralischer, vorsortierter Bauschutt sind erlaubt. Schließlich durchsuchte die Polizei am 22. März 2016 Büro- und Geschäftsräume sowie den Steinbruch des Schotterwerks. Auch die Ladungen von acht Lastern wurden kontrolliert. Fünf davon hatten Material geladen, das nicht zur Verfüllung im Steinbruch erlaubt war. Die Staatsanwaltschaft hat hochgerechnet und kommt auf etwa 15 000 Tonnen belastetes Material. Rund 100 000 Euro soll der Geschäftsführer des Schotterwerks dadurch unrechtmäßig eingenommen haben.
Kontaminierten Schlamm in einem Biotop entsorgt
Auch in der Reifenwaschanlage und an einem Waschplatz am Grundwassersee kam es nach Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zu Umweltverstößen. Am See wurden die firmeneigenen Radlader und Muldenkipper gewaschen und dabei abgespritzt. Das mit Fetten und Ölen kontaminierte Abwasser soll zurück in den See gelaufen sein. Das Wasserwirtschaftsamt hat Proben entnommen und einen um das sechs bis achtfache überschrittenen Gehalt an Mineralöl-Kohlenwasserstoffen festgestellt. Öle können in Böden und Gewässern starke Verseuchungen verursachen. Das Unternehmen habe zwar einen Waschplatz, so ein Beamter der Wasserschutzpolizei vor Gericht. Aber den Ölabscheider hätte man nach Auskunft des Werkstattleiters nach jeder Reinigung durch eine Fachfirma leeren müssen. Die Kosten dafür liegen etwa zwischen 600 und 800 Euro. Rund 35 000 Euro soll sich der Angeklagte so eingespart haben, heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft.
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Ähnlich verhält es sich mit der Reifenwaschanlage. Hier fuhren die Laster der Kunden durch, bevor sie das Werk verließen. Auch hier soll es keinen Abscheider gegeben haben. Der kontaminierte Schlamm sei in einem Biotop auf dem Steinbruchgelände verklappt worden, so der Vorwurf. Ersparnis für das Unternehmen: 39 000 Euro.
Zwei Anklagepunkte werden eingestellt
Der "Deal" zwischen Verteidiger und Staatsanwaltschaft ist nun, dass zwei Anklagepunkte eingestellt werden. Das Verfahren konzentriert sich fortan nur noch auf die Gewässerverschmutzungen am Grundwassersee. Diese räumt der Beschuldigte auch ein. Allerdings sprechen er und seine Anwälte von weit weniger Fahrzeugreinigungen als die Staatsanwaltschaft annimmt. Warum es zur Verständigung kam, erklärt Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach: Die Vorgänge in der Reifenwaschanlage seien schwierig nachzuweisen. Und bei den illegalen Verfüllungen im Steinbruch würde das Gericht auf ein Gutachten bestehen, das die Bodenverunreinigungen belegt. "Im Prinzip müsste man den gesamten Steinbruch dafür umgraben", so Seebach. Durch die Verständigung würde der Prozess nun verkürzt und abgeschlossen.
Der Beschuldigte äußert sich durch einen seiner Rechtsanwälte knapp zu den Vorwürfen und räumt ein, dass am See Fahrzeuge gewaschen wurden. "Ich sehe mich mit einem Strafverfahren konfrontiert, das ich meinem Zwillingsbruder zu verdanken habe", lässt er verlesen. Das Verfahren sei für ihn "anstrengend und sehr kompliziert" gewesen – und eine "erhebliche finanzielle Belastung". Allein 2016 habe er 320 000 Euro bezahlt, unter anderem für Gutachten. Dazu komme der Rückbau teerhaltiger Materialien, die er als "Altlasten von seinem Vater geerbt" habe. Rückstellungen von einer Million Euro habe er dafür bilden müssen.
Geschäftsführer gilt nun nicht mehr als zuverlässig
Das Gericht wertet diese Einlassung als Geständnis. Der 61-jährige Geschäftsführer wird der Gewässerverunreinigung für schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft fordert ein Jahr und vier Monate, die Verteidigung hält zehn Monate für angemessen. Dazu werden 35 000 Euro von seinem Vermögen eingezogen. Das ist rechtlich keine Strafe, sondern der Betrag, den er durch das Waschen der Autos eingespart hat. Außerdem muss er 2500 Euro an den Naturschutzbund Deutschland zahlen und die Bescheide des Landratsamtes einhalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das ist die strafrechtliche Konsequenz. Mit der Freiheitsstrafe gilt der Angeklagte jetzt in der Entsorgungsbranche nicht mehr als zuverlässig im Sinne der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EvbV) und wird das Unternehmen wohl nicht weiter führen können. Und das Gewerbeaufsichtsamt prüft jetzt, ob der 61-Jährige seinen Sprengschein behalten kann.
Dass die Staatsanwaltschaft dann auch noch einen fragwürdigen Deal macht schlägt dem Faß den Boden aus. Aber die Staatsanwaltschaft verplempert ja auch lieber ihre Zeit mit der Verfolgung vom Cannabiskonsumenten als mit Umweltsündern, die die Gesundheit großer Bevolkerungsgruppen gefährten.
Die Aussage, dass der dass Ganze seinem Bruder zu "verdanken" hat, lässt tief blicken.
Beschiss an allen Seiten, bis es halt einem zu bunt wurde. Das das in der eigenen Familie geschieht, ist bezeichnend für diese Person. Jammer nicht weiter, nimm das hin, Geld spielt eh keine Rolle und verkaufe die Firma an eine Person mit Zuverlässigkeit. Der Sprengschein ist nach diesem urteil ohne Wenn und Aber einzuziehen. Punkt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Fritz, Redakteur
die Leute aus den Betrieb nicht untereinander in Streit geraten wären ? Soweit ich mich hierzu erinnere, innerhalb der Berichterstattung der "M-P" war doch dies der Grund für die Anzeige !? Ein echter Umweltschutzgedanke stand da "noch gar nicht"
dahinter. Dumm gelaufen .....?!